Planen Sie Ihre Kündigung im Kindergarten rechtzeitig, da Sie sich an die ordentlichen Kündigungsfristen halten müssen. Doch es gibt auch Sonderfälle, bei denen Sie die Kündigungsfristen umgehen können.
Die Dauer der jeweiligen Kündigungsfrist bestimmt sich anhand gesetzlicher Regelungen, Ihrem Kita-Vertrag sowie der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Reichen Sie Ihre Kündigung im Kindergarten schriftlich ein. Was Sie in Form und Schrift außerdem zu beachten haben, lesen Sie hier nach.
Nicht für jeden ist der Job im Kindergarten die richtige Möglichkeit, um auf Dauer glücklich zu werden. Nicht nur diesem Fall ist eine Kündigung erforderlich, sondern auch wenn es darum geht, den Kindergarten zu wechseln.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei der Kündigung im Kindergarten beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Beachten Sie die Formalien einer Kündigung.
Wie Sie ein Kündigungsschreiben aufbauen, ist letztlich Ihnen überlassen. An ein paar Formalien müssen Sie sich allerdings in jedem Fall halten.
Widmen wir uns also zunächst den Punkten, die bei Ihrer Kündigung im Kindergarten nicht fehlen dürfen:
Die Kündigung in der Kita muss stets schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist vor Gericht unwirksam.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Ihr Chef den Zugang Ihres Kündigungsschreibens nicht bestreiten kann, lassen Sie sich die Abgabe des Kündigungsschreibens am besten direkt vor Ort quittieren.
Alternativ empfiehlt sich das Versenden per Einschreiben mit Rückschein.
Auch wenn es keine Pflicht ist, bedanken Sie sich im Rahmen des Kündigungsschreibens für die bisherige Zusammenarbeit und bitten Sie um die Zusendung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.
Halten Sie sich an die Fristen.
Je länger Sie bereits für Ihren jetzigen Arbeitgeber tätig sind, desto mehr Zeit müssen Sie in der Regel einplanen, wenn Sie die Stelle kündigen möchten.
Ebenso verhält es sich im umgekehrten Verhältnis, falls Ihr Chef Ihnen kündigen möchte.
Generell können Sie Ihr Arbeitsverhältnis gemäß § 622 BGB mit einer Frist von vier Wochen zum 15. bzw. zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen.
Ihr Arbeitgeber ist hingegen an deutlich längere Fristen gebunden, sofern Ihr Arbeitsverhältnis bereits zwei Jahre oder länger bestanden hat.
Da diese kurze Kündigungsfrist für Ihren Arbeitgeber viele Probleme mit sich bringen kann, passen die meisten Arbeitgeber den Arbeitsvertrag dementsprechend an, dass für Sie dieselben Fristen wie für den Arbeitgeber selbst gelten. Aus rechtlicher Sicht ist dies nicht zu beanstanden.
Konkret könnten sich also folgende Fristen für Sie ergeben:
Dauer der Zugehörigkeit zum Kindergarten | Kündigungsfrist (zwingend für Ihren Arbeitgeber) |
---|---|
zwei Jahre | einen Monat |
fünf Jahre | zwei Monate |
acht Jahre | drei Monate |
zehn Jahre | vier Monate |
zwölf Jahre | fünf Monate |
15 Jahre | sechs Monate |
20 Jahre | sieben Monate |
Alle Fristen gelten jeweils zum Ende des Kalendermonats.
Es gibt Alternativen zur ordentlichen Kündigung.
Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch die Möglichkeit, eine außerordentliche, fristlose Kündigung einzureichen.
In diesem Fall müssen Sie jedoch einen wichtigen Kündigungsgrund angeben. Dieser könnte beispielsweise darin bestehen, dass
Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung. Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie diesen Weg beschreiten möchten.
Eine Alternative besteht darin, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen, indem Sie einen Auflösungsvertrag abschließen.
Im Gegensatz zur Kündigung im Kindergarten handelt es sich bei dem Auflösungsvertrag um ein Dokument, welchem beide Parteien zustimmen müssen.
Daher sind Sie bei der Gestaltung des Vertrags frei und müssen sich nicht an Fristen halten.
Wenn Sie wegen eines Umzugs kündigen möchten, so ändert dies nichts an der ordentlichen Kündigungsfrist.
Planen Sie daher rechtzeitig.
Nein, die Kündigung muss schriftlich, nicht elektronisch, erfolgen.
Erhalten Sie eine Kündigung seitens Ihres Arbeitgebers, sollten Sie möglichst schnell handeln. Die Fristen im Bereich des Kündigungsschutzes sind kurz. Daher ist es sinnvoll, einen Anwalts zu konsultieren.
Im Zweifel helfen Ihnen die Tipps, um Ihren Arbeitgeber dazu zu bewegen, die Kündigung zurückzuziehen oder aber, um eine Abfindung auszuhandeln.
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