Kündigung im Kindergarten: Worauf Sie bei einer Kita-Kündigung achten sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Was gibt es bei der Kündigung des Kita-Platzes zu beachten?

Planen Sie Ihre Kündigung im Kindergarten rechtzeitig, da Sie sich an die ordentlichen Kündigungsfristen halten müssen. Doch es gibt auch Sonderfälle, bei denen Sie die Kündigungsfristen umgehen können.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Dauer der jeweiligen Kündigungsfrist bestimmt sich anhand gesetzlicher Regelungen, Ihrem Kita-Vertrag sowie der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses.

Welchem Format muss eine Kündigung entsprechen?

Reichen Sie Ihre Kündigung im Kindergarten schriftlich ein. Was Sie in Form und Schrift außerdem zu beachten haben, lesen Sie hier nach.

Nicht für jeden ist der Job im Kindergarten die richtige Möglichkeit, um auf Dauer glücklich zu werden. Nicht nur diesem Fall ist eine Kündigung erforderlich, sondern auch wenn es darum geht, den Kindergarten zu wechseln.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei der Kündigung im Kindergarten beachten müssen.

1. Die richtige Form des Kündigungsschreibens

Kündigung

Beachten Sie die Formalien einer Kündigung.

Wie Sie ein Kündigungsschreiben aufbauen, ist letztlich Ihnen überlassen. An ein paar Formalien müssen Sie sich allerdings in jedem Fall halten.
Widmen wir uns also zunächst den Punkten, die bei Ihrer Kündigung im Kindergarten nicht fehlen dürfen:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • die Angabe des aktuellen Datums (dies ist besonders wichtig, da Sie sich an gesetzliche Fristen halten müssen)
  • einen Betreff mit dem Stichwort Kündigung (um ihr Anliegen direkt klarzumachen)
  • die eindeutige Aussage, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum hin kündigen (im Zweifel fügen Sie den Passus „kündige ich zum nächstmöglichen Termin, dem xx.xx.xxxx“ hinzu)
  • Ihre Unterschrift

Die Kündigung in der Kita muss stets schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist vor Gericht unwirksam.

Tipp: Um sicherzustellen, dass Ihr Chef den Zugang Ihres Kündigungsschreibens nicht bestreiten kann, lassen Sie sich die Abgabe des Kündigungsschreibens am besten direkt vor Ort quittieren.
Alternativ empfiehlt sich das Versenden per Einschreiben mit Rückschein.

Auch wenn es keine Pflicht ist, bedanken Sie sich im Rahmen des Kündigungsschreibens für die bisherige Zusammenarbeit und bitten Sie um die Zusendung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

2. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer Ihrer Beschäftigung ab

Termin

Halten Sie sich an die Fristen.

Je länger Sie bereits für Ihren jetzigen Arbeitgeber tätig sind, desto mehr Zeit müssen Sie in der Regel einplanen, wenn Sie die Stelle kündigen möchten.
Ebenso verhält es sich im umgekehrten Verhältnis, falls Ihr Chef Ihnen kündigen möchte.

Generell können Sie Ihr Arbeitsverhältnis gemäß § 622 BGB mit einer Frist von vier Wochen zum 15. bzw. zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen.
Ihr Arbeitgeber ist hingegen an deutlich längere Fristen gebunden, sofern Ihr Arbeitsverhältnis bereits zwei Jahre oder länger bestanden hat.

Da diese kurze Kündigungsfrist für Ihren Arbeitgeber viele Probleme mit sich bringen kann, passen die meisten Arbeitgeber den Arbeitsvertrag dementsprechend an, dass für Sie dieselben Fristen wie für den Arbeitgeber selbst gelten. Aus rechtlicher Sicht ist dies nicht zu beanstanden.
Konkret könnten sich also folgende Fristen für Sie ergeben:

Dauer der Zugehörigkeit zum Kindergarten Kündigungsfrist (zwingend für Ihren Arbeitgeber)
zwei Jahre einen Monat
fünf Jahre zwei Monate
acht Jahre drei Monate
zehn Jahre vier Monate
zwölf Jahre fünf Monate
15 Jahre sechs Monate
20 Jahre sieben Monate

Alle Fristen gelten jeweils zum Ende des Kalendermonats.

3. Die Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu umgehen

Kita kündigt Betreuungsvertrag

Es gibt Alternativen zur ordentlichen Kündigung.

Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch die Möglichkeit, eine außerordentliche, fristlose Kündigung einzureichen.
In diesem Fall müssen Sie jedoch einen wichtigen Kündigungsgrund angeben. Dieser könnte beispielsweise darin bestehen, dass

  • Ihr Gehalt mehrfach hintereinander nicht rechtzeitig gezahlt wurde
  • es trotz häufiger Beschwerden Ihrerseits zu vielen Überstunden kommt
  • Sie auf Ihrer Arbeitsstelle sexuell belästigt wurden

Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung. Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie diesen Weg beschreiten möchten.

Eine Alternative besteht darin, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen, indem Sie einen Auflösungsvertrag abschließen.
Im Gegensatz zur Kündigung im Kindergarten handelt es sich bei dem Auflösungsvertrag um ein Dokument, welchem beide Parteien zustimmen müssen.
Daher sind Sie bei der Gestaltung des Vertrags frei und müssen sich nicht an Fristen halten.

4. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Rechtfertigt ein Umzug eine außerordentliche Kündigung?

Wenn Sie wegen eines Umzugs kündigen möchten, so ändert dies nichts an der ordentlichen Kündigungsfrist.
Planen Sie daher rechtzeitig.

Kann ich meine Kündigung auch per E-Mail versenden?

Nein, die Kündigung muss schriftlich, nicht elektronisch, erfolgen.

Was passiert, wenn mir aus beruflichen Gründen gekündigt wird?

Erhalten Sie eine Kündigung seitens Ihres Arbeitgebers, sollten Sie möglichst schnell handeln. Die Fristen im Bereich des Kündigungsschutzes sind kurz. Daher ist es sinnvoll, einen Anwalts zu konsultieren.
Im Zweifel helfen Ihnen die Tipps, um Ihren Arbeitgeber dazu zu bewegen, die Kündigung zurückzuziehen oder aber, um eine Abfindung auszuhandeln.

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