Bei Fragen hinsichtlich der Kostenübernahme ist das örtliche Jugendamt Ihr Ansprechpartner.
Um von der Kostenübernahme durch das Jugendamt zu profitieren, müssen Sie Ihre kompletten Einkommensverhältnisse offenlegen.
In besonderen Fällen ist das durchaus möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.
Für Kinder, die in Deutschland den Kindergarten besuchen, werden häufig Gebühren fällig. Die Höhe der Beiträge ist von Region zu Region und je nach Bundesland sehr verschieden. Nicht immer ist es Eltern jedoch möglich, diese Kosten selbst zu übernehmen.
Daher beschäftigen wir uns in unserem Ratgeber mit der Kostenübernahme in der Kita. Sie erfahren, in welchen Fällen eine Gebührenbefreiung infrage kommt und welche alternativen Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Die monatlichen Kosten für die Betreuung eines Kindes sind in einigen Regionen Deutschlands sehr hoch. Während in manchen Städten eine komplette Befreiung der Betreuungskosten für den Kindergarten erfolgt, belastet der Elternbeitrag andernorts vor allem Familien mit geringem Einkommen.
Generell sind die Kosten der Kinderkrippe, der Kita oder des Kindergartens von folgenden Faktoren abhängig:
Nahezu jede Stadt legt eine Einkommensgrenze zugrunde, unterhalb welcher der Kindergartenbeitrag entfällt. Teils liegt dieser jedoch lediglich bei etwa 12.000 Euro, während andere Kommunen Ihnen die Kosten bereits ab einem jährlichen Einkommen von 30.000 Euro erlassen.
Trotz der sozialen Staffelung ist die hohe Belastung nicht für alle Familien tragbar, sodass eine Kostenübernahme für eine Tagesmutter oder die Gebühren des Kindergartens infrage kommt.
Einen Antrag auf Kostenübernahme des Kindergartenbeitrags können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt stellen. Sind Sie hingegen arbeitslos, ist die Bundesagentur für Arbeit für Ihren Fall zuständig.
Maßgeblich für die Berechnung des Jugendamts ist Ihr Einkommen. Je größer Ihre Familie ist, desto mehr Geld benötigen Sie, um diese zu versorgen. Dementsprechend steigt mit der Anzahl der Personen Ihres Haushalts die Belastungsgrenze.
Wenn Sie Kita-Geld beantragen möchten, werden folgende Einkommensfaktoren berücksichtigt:
Wichtige Versicherungen, wie beispielsweise die private Haftpflicht- oder Unfallversicherung, erhöhen die Einkommensgrenze.
Zusätzlich erfolgt durch den Träger der Jugendhilfe eine Berücksichtigung Ihrer Mietkosten. Alternativ werden Kreditzinsen in Verbindung mit einer selbstgenutzten Immobilie berücksichtigt.
Dies ist jedoch nur möglich, sofern die Immobilie eine für Ihre Familie angemessene Größe nicht überschreitet.
Tipp: Eventuell übernimmt das Jugendamt lediglich einen Zuschuss der Kita-Kosten, wenn Ihr Einkommen geringfügig oberhalb der Belastungsgrenze liegt.
Der Kindergartengeld-Zuschuss ist primär für die Betreuung Ihres Kindes vorgesehen. So sollen Beruf und Erziehung miteinander vereinbar sein.
Ist Ihr Einkommen jedoch sehr niedrig, kommt ein Zuschuss zur Kita-Verpflegung in Betracht. In der Regel liegt der eigene Anteil, den Sie für die Verpflegung im Kindergarten aufwenden müssen, bei einem Euro pro Tag.
Sofern die private Kindertageseinrichtung öffentlich gefördert wird, erfolgt keine Unterscheidung im Hinblick auf die Kostenübernahme für die Kita.
Ab dem Zeitpunkt, ab welchem Sie einen Antrag auf Übernahme der Kita-Kosten gestellt haben, werden diese – bei erfolgreicher Bewilligung des Antrags – rückwirkend gezahlt.
Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, um zu vermeiden, dass bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet werden.
Nehmen wir an, Sie zahlen ab August einen Kindergartenbeitrag. Sie stellen den Antrag auf Kostenübernahme im September und dieser wird Ihnen im November bewilligt.
In diesem Fall tragen Sie die Kosten für den Monat August selbst, ab November erfolgt eine direkte Übernahme der Kosten und für die Monate September und Oktober erhalten Sie eine rückwirkende Zahlung durch das Jugendamt.
Steht eine Einkommensänderung durch Ihren Arbeitgeber an oder ändert sich Ihre Adresse bei einem Umzug, so teilen Sie dies dem Jugendamt unverzüglich mit.
Anderenfalls besteht die Gefahr, dass das Jugendamt bereits gezahlte Gebühren von Ihnen zurückverlangt.
Neben dem Kindergeld können Sie auch einen Kindergeldzuschlag oder aber einen Kinderbetreuungskostenzuschlag bei unüblichen Betreuungszeiten beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Bildnachweise: Olesia Bilkei/Adobe Stock, Jürgen Fälchle/Adobe Stock, Leigh Prather/Adobe Stock, MH/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)