Die Kitagebühren in Bremen entfallen seit dem Jahr 2019 für Kinder im Alter zwischen 3 und 6.
Für die Höhe der Kitagebühren ist vor allem das Familieneinkommen maßgebend.
Für die Anmeldung eines Kita-Platzes benötigen Sie einen Kita-Pass. Auf diese und weitere Besonderheiten gehen wir an dieser Stelle ein.
Inzwischen besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dies hat viele Bundesländer dazu bewogen, sich als nächstes der Frage der Kitagebühren zuzuwenden. Doch was hat sich konkret seit dem Jahr 2019 geändert?
Nachdem das Nachbarbundesland Niedersachsen weitestgehend auf Gebühren im Bereich der Kinderbetreuung verzichtet, stand der kleine Stadtstaat unter Zugzwang. Das Ergebnis besteht darin, dass der Kindergartenbeitrag in Zukunft zumindest teilweise entfällt.
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Immer mehr junge Familien kehrten der Hansestadt Bremen den Rücken, um ihre Kinder in einer Einrichtung in Niedersachsen unterzubringen. Der teils immense Unterschied im Hinblick auf den Elternbeitrag war für das Bundesland nicht länger tragbar und führte dazu, dass sich die Landesregierung entschloss, den Kindergartenbeitrag ab August des Jahres 2019 im Wesentlichen abzuschaffen.
Konkret bedeutet dies, dass Eltern in folgenden Fällen keine Gebühren für den Kindergarten mehr zahlen müssen:
Achtung: Das neue Kindergartengesetz ist nicht unumstritten, da es vor allem Familien mit mittlerem Einkommen entlastet.
Viele Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen profitieren bereits von einer Beitragsfreiheit im Kindergarten.
Da diese neue Regelung allerdings nicht auf Krippenkinder zwischen eins und drei zutrifft, möchten wir Ihnen erklären, wie sich die dort anfallenden Beiträge zusammensetzen.
Maßgeblich hängen die monatlichen Kosten dabei von der Höhe Ihres Einkommens ab. Zusätzlich werden die folgenden Faktoren bei der Berechnung berücksichtigt:
Für die Berechnung Ihres Einkommens im Hinblick auf die Beitragstabelle stellt die Behörde auf Ihr Einkommen des vorletzten Jahres ab. Dabei werden sowohl Weihnachts- als auch Urlaubsgeld mit in die Berechnung einbezogen.
Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse in dieser Zeit verschlechtert, so ist es möglich, dass aktuellere Zahlen zur Berechnung der Kitagebühren in Bremen herangezogen werden, die anschließend in die Kosten-Tabelle einfließen.
Tipp: Sollte es in einer Einrichtung in der Stadt zu einem Streik kommen, so können Sie die Rückerstattung der gezahlten Gebühren für diesen Zeitraum verlangen.
Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall eine Frist von sechs Monaten einhalten müssen, um Ihre Ansprüche bei dem jeweiligen Träger anzumelden.
Nach aktuellem Stand ist eine Beitragsbefreiung für den Hort sowie die Kinderkrippe nicht geplant.
Zwar existiert im Unterschied zu einigen anderen Bundesländern in Bremen kein Gutscheinsystem, jedoch ist für die Anmeldung eines Kindes im Kindergarten seit dem 1. Januar 2018 ein Kita-Pass erforderlich.
Nähere Informationen zum Kita-Pass erhalten Sie hier.
Sie können die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen, sofern Sie lediglich zwei Drittel der Gebühren angeben. Das gilt auch für die Kosten einer Tagesmutter. Weiterhin ist die Absetzbarkeit der Kosten auf jährlich 4000 Euro beschränkt.
Die Gebühren werden für das komplette Jahr berechnet und sind monatlich fällig. Dabei erfolgt während der Ferien keine Ermäßigung.
Nähere Informationen zur Existenzsicherung finden Sie auf der Website der Hansestadt Bremen an dieser Stelle.
So erhalten Sie beispielsweise einen Zuschuss zum Essensgeld, sofern die Kosten für die Verpflegung mehr als einen Euro betragen.
Der Bremer Kinderbetreuungskompass bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt nach einer Einrichtung für Ihr Kind zu suchen.
So behalten Sie alle Kindertagesstätten in Ihrer Nähe im Blick. Die Website finden Sie hier.
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