Kita: Hier finden Sie alle Informationen, Unterschiede und Hinweise zur Kindertagesstätte

   
von Dana Fritz - letzte Aktualisierung:
Kita-Ratgeber
Wie lange werden Kinder in der Kindertagesstätte betreut?

Im Gegensatz zu manchen anderen Betreuungseinrichtungen werden Kinder in einer Kindertagesstätte von früh morgens bis spät nachmittags betreut.

Wie hoch sind die Kita-Gebühren?

Die Gebühren für einen Kita-Platz sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Während die Betreuung in manchen Städten oder Bundesländern kostenlos ist, bezahlen Sie mancherorts bis zu 4000 Euro pro Jahr.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Platz?

In Deutschland haben Eltern seit dem 01. August 2013 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.

Die ersten Wochen und Monate nach der Geburt eines Kindes ist alles unglaublich spannend und neu, sodass viele Eltern organisatorische Angelegenheiten erst einmal hinten anstellen. Das ist auch gut und wichtig, um sich an die neue Situation zu gewöhnen.

Allerdings sollten Sie unbedingt frühzeitig daran denken, Ihr Kind in einer Kita oder einem Kindergarten in Ihrer Nähe anzumelden. Denn in Deutschland sind diese Betreuungsplätze sehr begehrt und nicht immer leicht zu bekommen. Aber was ist eigentlich genau eine Kita und wann muss ich mein Kind dort anmelden? Welche Kosten kommen dabei auf mich zu? Kann ich einen Kita-Platz auch einklagen?

In unserem Ratgeber bekommen Sie eine Antwort auf alle Fragen, die sich rund um Kindertagesstätten stellen. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, welche Betreuungsformen es gibt und wann eine Anmeldung sinnvoll ist. Weiterhin erfahren Sie, wie Kita-Portale aufgebaut sind und ob ein Kita-Platz einklagbar ist. Außerdem informieren wir Sie darüber, wie viel ein Kita-Platz kostet und wie Sie einen Kita-Gutschein beantragen können.

1. Die Kita als eine Form der Kinderbetreuung

Ganztagsplatz Kita

In einer Kita werden Ihre Kinder ganztags betreut.

Das Wort Kindertagesstätte (kurz Kita) ist ein Sammelbegriff, unter welchem verschiedene Kinderbetreuungsformen zusammengefasst werden. Bei einer Kita kann es sich je nach Bundesland und Region um eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder einen Kinderhort handeln.

Generell gibt es jedoch einige Unterschiede zwischen diesen Kinderbetreuungsinstitutionen. Diese werden wir Ihnen im Folgenden kurz aufzeigen:

Bezeichnung Erklärung
Kinderkrippe Eine Kinderkrippe ist eine Institution, in der Kleinkinder bis zu einem Alter von drei Jahren betreut werden; in Kinderkrippen arbeiten Erzieher, Kinderpfleger und Kinderkrankenpfleger; oft sind Kinderkrippen in Kitas integriert
Kindergarten Im Kindergarten werden Kinder zwischen drei und sieben Jahren betreut; im Kindergarten werden die Kinder oftmals morgens und ggf. nachmittags betreut; beim verlängerten Vormittagsangebot können Eltern ihre Kinder nach dem Mittagessen abholen
Kindertagesstätte Kitas bieten im Gegensatz zu Kindergärten eine Ganztagsbetreuung an; Kinder werden somit von früh morgens bis zum späten Nachmittag von geschultem Personal betreut
Kinderhort Der Kinderhort wird auch als Schulhort bezeichnet; dort werden Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren nach der Grundschule betreut; in einem Schulhort können die Kinder zu Mittag essen, ihre Hausaufgaben machen und mit Gleichaltrigen spielen

Interessant ist dabei, dass sich die Anzahl der verschiedenen Kinderbetreuungsformen je nach Gebiet stark unterscheidet. Während es in Ostdeutschland hauptsächlich Kindertagesstätten gibt, findet man im Westen des Landes auch häufig Kindergärten mit einer Teilzeitbetreuung.

Wenn Sie beispielweise nur vormittags arbeiten und Ihr Kind am Nachmittag gerne bei sich zu Hause haben möchten, können Sie Ihr Kind auch bereits vor oder nach dem Mittagessen abholen. Die meisten Kitas bieten hierfür Halbtags-Plätze an.

2. Gebühren für einen Kita-Platz

Kindergarten Kosten

Kita-Kosten setzen sich aus Betreuungs- und Verpflegungskosten zusammen.

Wenn Sie Ihr Kind tagsüber in einer Kita betreuen lassen möchten, müssen Sie in den meisten Regionen Gebühren bezahlen. Diese Kita-Gebühren sind in Deutschland jedoch nicht einheitlich geregelt. Die Höhe der Kosten hängt somit mit dem Bundesland und der Kommune bzw. dem Träger zusammen. Dadurch, dass es enorm große Unterschiede gibt, können wir hier leider keine einheitlichen Angaben machen.

Generell setzen sich Elternbeiträge der Kita aus Betreuungskosten und Verpflegungskosten zusammen. Bei den Verpflegungsgebühren handelt es sich hauptsächlich um die Kosten, die für das Mittagessen entstehen. Zusätzlich können je nach Kindertageseinrichtung Bastel- und Materialgeld von den Eltern gefordert werden.

2.1. Die Höhe der Elternbeiträge

Kita Beitragsrechner

Die Höhe der Kita-Gebühren steigt je höher das Einkommen der Eltern ist.

Während die Betreuung mancherorts kostenlos ist, bezahlen Sie in einigen Einrichtungen bis zu 4000 Euro pro Jahr. Bei einem mittleren Einkommen bezahlen Eltern durchschnittlich etwa 1000 Euro pro zu betreuendem Kind. Wenn Sie zwei Kinder gleichzeitig betreuen lassen, kostet dies im Durchschnitt zusammen circa 1150 Euro. In privaten Kindertagesstätten sind die Kosten für die Betreuung in der Regel noch höher.

Bevor Sie Ihr Kind also in der gewünschten Kita anmelden, sollten Sie sich unbedingt über die Beitragshöhe informieren. In den meisten Fällen hängt der Kindergartenbeitrag von der Höhe des Gehalts der Eltern ab. Je mehr Sie verdienen, desto mehr müssen Sie auch für die Ganztagsbetreuung Ihrer Kinder zahlen.

Die Höhe des Elternbeitrags für eine Kindertagesstätte hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Bundesland
  • Kommune bzw. Träger
  • Einkommen der Eltern
  • Anzahl der zu betreuenden Kinder
  • zeitlicher Betreuungsumfang

Tipp: Wenn die Kita teuer ist, bedeutet dies nicht, dass sie auch qualitativ hochwertiger ist!

Inzwischen ist in den Bundesländern Hessen, NRW und Niedersachsen die Betreuung im letzten Jahr vor Schulbeginn beitragsfrei. In Rheinland-Pfalz ist es so geregelt, dass Sie ab Vollendung des zweiten Lebensjahres Ihres Kindes keine Kita-Gebühren mehr zahlen müssen. Auch in Berlin fallen in den letzten drei Jahren keine Elternbeiträge mehr an. Neben weiteren Städten haben Hamburg, Düsseldorf und Koblenz die Gebühren sogar gänzlich abgeschafft. Das heißt, dass die Betreuung in einer Kindertagesstätte über die gesamte Zeit beitragsfrei ist.

Minden zählt beispielsweise zu den Regionen in Deutschland, in denen die Kita-Beiträge vergleichsweise sehr hoch sind. Dort beträgt der Elternbeitrag für den Kindergarten etwa 3900 Euro pro Jahr, wenn die Eltern gut verdienen.

Manche Städte und Gemeinden bieten auf Ihrer Internetseite einen Kita-Gebühren-Rechner an. Dort können Sie mit Hilfe einiger Angaben die individuellen Kita-Gebühren berechnen lassen. Dazu zählen vorrangig das Einkommen, die Dauer der Betreuung und die Anzahl der Kinder. Nach Eingabe der Daten werden Ihnen die durchschnittlichen monatlichen Gebühren angezeigt. Dieser Betrag ist jedoch keineswegs bindend, sondern soll lediglich zur Orientierung dienen.

2.2. Einen Kita-Gutschein beantragen

Antrag Kita-Platz

Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie beim Jugendamt einreichen.

Dadurch, dass die Kosten für einen Kita-Platz teilweise so hoch sind, können sich geringverdienende Eltern eine Betreuung kaum leisten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kindergarten-Kosten im Verhältnis zu Ihrem Einkommen zu hoch sind, können Sie dies beim Jugendamt melden. Das Jugendamt wird daraufhin Ihren Fall prüfen. Wenn sich herausstellt, dass die finanzielle Belastung für den Kita-Platz zu groß ist, können Sie eine Ermäßigung beantragen.

Die Kostenübernahme für die Kita können Sie also bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Der Kita-Gutschein-Antrag muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden. Das Formular können Sie online auf der Homepage des Jugendamtes ausfüllen oder ausdrucken.
Folgende Unterlagen benötigen Sie dazu:

  • Unterschriebener Antrag für die Kostenübernahme
  • Nachweis über Ihr Einkommen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; Angabe sonstiger Einkünfte (Arbeitslosengeld, Unterhalt, Rente , Wohngeld usw.)
  • Bestätigung und Gebührenbescheid der Kindertageseinrichtung

Wenn Sie die benötigten Unterlagen eingereicht haben, führt das Jugendamt eine Bedarfsrechnung durch. In welchem Umfang der Kindergartenbeitrag erlassen wird, hängt letztendlich davon ab, wie viel Geld Ihnen insgesamt zur Verfügung steht. Während die Kosten in manchen Fällen nur teilweise übernommen werden, ist in anderen Fällen eine komplette Kostenübernahme möglich.

3. Eine geeignete Kita finden

Kita aktuell

Informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Kitas!

Eigentlich klingt es verrückt, aber leider sieht so die Realität aus: Nach der Geburt Ihres Kindes sollten Sie sich möglichst schnell um einen Betreuungsplatz kümmern. Da die Plätze flächendeckend sehr begehrt sind, ist eine frühzeitige Anmeldung unerlässlich. Denn je früher Sie Ihr Kind anmelden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen der freien Plätze bekommen.

Vor allem wenn Sie einen Platz zur Betreuung Ihres Kindes vor dem dritten Lebensjahr wünschen, sollten Sie die Anmeldung sogar bereits in der Schwangerschaft vornehmen. Obwohl die Frist für die Anmeldung in den meisten Gegenden erst etwa sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn abläuft, stehen die Chancen bei einer sehr frühzeitigen Anmeldung wesentlich besser.

Neben Kitas gibt es natürlich noch viele weitere Betreuungsformen, die Eltern für Ihre Kinder in Anspruch nehmen können. Eine oft genutzte Möglichkeit sind dabei Tagesmütter. Das lohnt sich vor allem dann, wenn mehrere Kinder betreut werden müssen. Eine gute Plattform, auf welcher Sie nach einer Kinderbetreuung suchen können, ist betreut.de. Dort können Sie angeben, ob Sie lieber auf eine Tagesmutter, eine Leih-Oma oder vielleicht sogar ein Au-Pair zurückgreifen möchten. Nach einer kurzen, kostenlosen Anmeldung werden Ihnen alle verfügbaren Betreuer angezeigt.

Wenn Sie sich für eine Kita entscheiden, müssen Sie sich zunächst auf die Suche nach einer passenden Einrichtung machen. Denn vor der Kita-Anmeldung steht die Entscheidung an, in welcher Kindertageseinrichtung Sie Ihr Kind betreuen lassen möchten. Zur Auswahl stehen zunächst einmal städtische oder private Kitas. Informieren Sie sich am besten online über die verschiedenen Einrichtungen. Sie können die Kita auch beispielsweise am Tag der offenen Tür besuchen, um sich ein besseres Bild machen zu können.

Zudem können Sie sich entscheiden, ob Sie die Kindertageseinrichtung nutzen möchten, die möglichst nah an Ihrem Zuhause liegt. Dies hat den Vorteil, dass der Weg für Sie und das Kind nicht weit ist. Zudem werden in diese Kita auch viele Kinder aus der Nachbarschaft gehen, sodass die Eingewöhnung für Ihr Kind leichter ist.

Andererseits können Sie auch eine Kindertagesstätte aussuchen, die auf dem Weg zu Ihrer Arbeit liegt. Vorteilhaft ist dabei, dass Sie Ihr Kind täglich auf dem Weg zur Arbeitsstätte und zurück mitnehmen können.

3.1. Kita-Portale

Kita web

Betreuungsplätze finden Sie auch über Kita-Portale.

Die Suche nach einer passenden Kita gestaltet sich vor allem in größeren Städten sehr schwierig. Die meisten Eltern verlieren dabei schnell den Überblick. Daher stellen viele Bundesländer, Städte und Gemeinden mittlerweile Kita-Portale zur Verfügung, die Eltern helfen sollen, eine geeignete Kita zu finden. Auf diesen Portalen können Eltern die Suche nach vielen verschiedenen Kriterien eingrenzen.

Zu diesen gehören unter anderem:

  • Art des Trägers (kommunal, kirchlich, Elterninitiative usw.)
  • Standort
  • Betreuungsart
  • gewünschte Öffnungszeiten
  • Platzsituation

Nachdem Sie die Suchkriterien eingetragen oder ausgewählt haben, werden Ihnen alle Kitas angezeigt, die Ihren gewünschten Kriterien entsprechen. Wenn Sie daraufhin eine Einrichtung auswählen, werden Ihnen weitere Details und in vielen Fällen eine Belegungsübersicht angezeigt. Im Anschluss können Sie sich direkt über das Portal anmelden oder auf die Warteliste setzen lassen.

3.2. Anmeldung beim Jugendamt

Tagesbetreuung

Das Formular zur Anmeldung bekommen Sie beim zuständigen Jugendamt.

Gerade in kleinen Städten oder Dörfern möchten Eltern ihre Kinder direkt in der ortsansässigen Kindertageseinrichtung anmelden. Das Formular für die Anmeldung bekommen Sie dabei beim Jugendamt. In diesem Formular können Sie Ihre Wunsch-Kita angeben. Sie sollten jedoch weitere Einrichtungen angeben, die in Frage kommen, wenn in der gewünschten Kita kein Platz mehr frei ist.

Die Platzvergabe läuft daraufhin zentral. Eventuell werden Sie je nach Platzsituation zunächst auf die Warteliste gesetzt. Die Stadt oder die Gemeinde kann Ihnen einen Platz in allen Kitas zuteilen, die höchstens eine halbe Stunde von Ihrem Zuhause entfernt liegen.

Möchten Sie Ihr Kind hingegen in einer privaten Kita anmelden, können Sie dies direkt bei der Kita-Leitung tun. Auch hier sollten Sie sich möglichst früh um einen Platz kümmern, da die Wartelisten teilweise sehr lang sind.

Wenn Ihnen ein Platz zugewiesen wurde, findet mancherorts ein Vorgespräch statt. Zu diesem sollten Sie unbedingt das gelbe Untersuchungsheft und den Impfpass des Kindes mitbringen. Bislang kann eine Kita kein Kind aufgrund fehlender Impfungen ablehnen. Allerdings könnte sich dies in Zukunft ändern.

Bei einem Umzug gestaltet sich die Kita-Suche sogar noch um einiges schwieriger, da Sie erheblich weniger Zeit haben. Zudem gibt es in Bezug auf einen Kindergartenplatz bei einem Umzug keine Sonderregelungen. Informieren Sie sich in diesem Fall am besten beim Jugendamt. Das Personal kann Ihnen Ratschläge geben, wie es mit dem Kindergartenplatz bei einem Umzug aussieht. Wenn Sie nur innerhalb ihrer Stadt umziehen, kann Ihr Kind in den meisten Fällen im alten Kindergarten bleiben.

3.3. Die Eingewöhnungsphase

Kindergruppe

Kinder müssen sich erst an die neue Situation gewöhnen.

Wenn Ihr Kind in die Kita kommt, ist zunächst einmal alles neu und unbekannt. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind langsam und schrittweise an die Kita gewöhnen.

Bei Kindern unter drei Jahren erfolgt die Eingewöhnung zumeist nach dem Berliner Modell. Dies bedeutet, dass ein Elternteil zu Beginn zusammen mit dem Kind ein wenig Zeit in der Kita verbringt. In den darauffolgenden Tagen entfernt sich die Mutter oder der Vater immer mal wieder vom Kind. Wie schnell sich das Kind an die Betreuung gewöhnt, ist sehr unterschiedlich.

Tipp: Lassen Sie Ihrem Kind so viel Zeit, wie es benötigt.

Kinder über drei Jahren kommen in den meisten Fällen schneller und leichter in der neuen Umgebung zurecht. Achten Sie dennoch darauf, dass Ihr Kind sich wohl und sicher fühlt.

4. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Kita Gesetz

Eltern steht ein Kita-Platz zu!

Vor einigen Jahren gab es immer wieder Elterninitiativen, weil ihre Kinder keinen Platz in der Kita bekommen haben. Vor allem erwerbstätige Eltern hatten enorme Probleme damit, ihre Kinder während dieser Zeit betreuen zu lassen.

Daher hat die Bunderegierung ein Kinderförderungsgesetz und ein Tagesbetreuungsausbaugesetz erlassen.

Mit dem sogenannten Kindertagesstättengesetz haben Eltern seit 2013 einen Anspruch auf einen Kita-Platz, wenn ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.

Pläne zum Ausbau von Kindertagesstätten unrealistisch

In Deutschland werden immer noch mehr Betreuungsplätze benötigt als bisher geschaffen wurden. Laut dem Kölner Institut der deutschen Wirtschaft fehlten 2017 deutschlandweit noch rund 300.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren.

In den gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau der Kinderbetreuung ist außerdem festgehalten, dass die Einrichtungen in allen Bundesländern ausgebaut werden.

So kann der erhöhten Anfrage nachgekommen werden. Tatsächlich ist es heute jedoch immer noch so, dass Kita-Plätze in vielen Städten Mangelware sind.

Nun haben Eltern einen Anspruch auf einen solchen Platz, den es in der Realität aber leider nicht gibt.

Also was tun, wenn man keinen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte bekommt?

4.1. Einen Kita-Platz einklagen

Kita-Platz einklagen

Es lohnt sich, einen Kita-Platz einzuklagen.

Letztendlich ist die jeweilige Kommune dafür verantwortlich, dass für jedes Kind ab der Vollendung des ersten Lebensjahrs ein Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Da es faktisch gesehen aber immer noch viel zu wenige Plätze gibt, klagen viele Eltern den Kita-Platz für ihr Kind ein.

Die Leistungsklage gegen die Kommune können Eltern beim Verwaltungsgericht einreichen. Das Problem dabei ist, dass durch diese Klage kein Platz in Windeseile herbeigezaubert werden kann, sodass sich die Eltern letztendlich doch um eine alternative Lösung kümmern müssen.

Allerdings können Sie mit einer Klage Folgendes erreichen:

  • Teilweise kommt es zu Gruppenerweiterungen
  • Wenn Verdienstausfälle entstehen, können Sie zusätzlich eine Klage auf Schadensersatz einreichen
  • Mehrkosten für eine alternative Betreuungsform können eingeklagt werden

4.2. Kita-Plätze für Flüchtlinge

Flüchtlinge Kita-Plätze

Auch Flüchtlinge haben Anspruch auf einen Kita-Platz.

Flüchtlingskinder, die in Deutschland aufgenommen wurden, haben genau wie deutsche Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita. Sobald die Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen wurden, können sie ihre Kinder bei einer Kita anmelden.

Durch die Flüchtlingswelle hat der Bund sogar veranlasst, dass in Ausnahmefällen etwa 5% mehr Kinder pro Kita aufgenommen werden können. Das bedeutet jedoch auch, dass das Personal schnellstmöglich aufgestockt werden muss, was bislang leider nicht der Fall ist.

Obwohl sich die Situation der fehlenden Plätze durch diesen Umstand noch weiter verschärft, sollten Sie unbedingt daran denken, dass das Spielen mit ausländischen Kindern den Kulturaustausch fördert und daher mit enorm vielen Vorteilen verbunden ist.

5. Die Kleinen auf den Kita-Besuch vorbereiten

Wieso? Weshalb? Warum? junior, Band 24: Mein Kindergarten (Wieso? Weshalb? Warum? junior, 24)
  • Schulhefte
  • Altersempfehlung: ab 2 Jahre
  • ab 1 Spieler
  • Rübel, Doris (Autor)
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Kita: Hier finden Sie alle Informationen, Unterschiede und Hinweise zur Kindertagesstätte
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