Kindeswohlgefährdung: Diese Schritte sind wichtig, um konkret zu handeln

   
von christoph - letzte Aktualisierung:

Kindeswohlgefährdung ist ein sensibles Thema und gerade für Außenstehende nur schwer zu erkennen. Obwohl Kinder mit Erziehern und Lehrern nahezu täglich in Kontakt kommen, ist Aufmerksamkeit nötig, um dem gefährdeten Kind helfen zu können. Dabei gilt es, genau zu erfahren, was das Kind durchmachen muss. Hier gilt es, Fingerspitzengefühl zu beweisen, um konkrete Informationen zu erhalten und Familien nicht falsch zu verdächtigen. Damit das gelingt, können sich Erzieher und Lehrer verschiedenen Richtlinien bedienen. 

Wie lässt sich Kindeswohlgefährdung erkennen und was ist zu tun?

Für die meisten Menschen ist Gewalt gegen Kinder nur schwer zu ertragen. Wir können uns nicht vorstellen, wie es möglich ist, die Hand gegen ein Kind zu erheben oder ihm Leid zuzufügen. Schließlich hat jedes Kind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dennoch gibt es Studien und Untersuchungen, die belegen, dass jedes dritte oder vierte Kind Gewalt durch die eigenen Eltern oder Erziehende erfährt. Offensichtliche Misshandlungen lassen sich oftmals durch sichtbare Verletzungen wie Hämatome an den Gliedmaßen, Abschürfungen, Blutergüsse oder sogar Knochenbrüche erkennen. Anders verhält es sich bei psychischer Gewalt. In diesen Fällen sind keine sichtbaren Spuren vorhanden, was Sicherheitsmaßnahmen erschweren. Doch Verhaltensveränderungen des Kindes weisen darauf hin, dass das Kind misshandelt wird. 

Bei Verdacht ist es wichtig, Schutzmaßnahmen zum Wohle des Kindes zu ergreifen. Neben der Kontaktaufnahme zu Jugendämtern und Beratungsstellen ist eine Mitteilung an die Polizei zu machen und ein versierter Familienanwalt zu kontaktieren. Dabei sind Erzieher und Lehrer als Erziehungsbeauftrage verpflichtet, bei Vermutungen oder Vorliegen von Anhaltspunkten, weitere Schritte einzuleiten. In Absprachen mit der Kita-Leitung und der Schulleitung sind Maßnahmen schrittweise vorzunehmen. Wird hingegen nichts unternommen, kann das nach § 8a SGB VIII arbeits-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen aufgrund unterlassener Hilfeleistung bedeuten. 

Wie gehen Erzieher und Lehrer mit der Situation um, wenn sie betroffene Kinder vermuten?

Liegt zunächst eine Vermutung vor, sind einige Schritte nötig. Zunächst ist das Kind über einen gewissen Zeitraum zu beobachten. Sämtliche Beobachtungen sind zudem zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Fachabteilungen vorzulegen. Je außergewöhnlicher das Verhalten des Kindes oder die offensichtlichen Merkmale erkennbar sind, desto nötiger ist schnelles Handeln. 

Im Jahr 2019 sind allein in Deutschland rund 173.000 Verfahren aufgrund von Kindeswohlgefährdung eröffnet worden. Davon konnten 55.000 Verdachtsfälle bestätigt werden. Allerdings ist sich die Justiz sicher, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist und zahlreiche Fälle nicht bemerkt oder registriert werden. 

Häufig haben Erzieher und Lehrer Bedenken, nach Anzeigen beim Jugendamt selbst wegen Verleumdung belangt zu werden. In diesem Fall ist es ratsam, Experten zurate zu ziehen, die die Situation vor Ort kompetent einschätzen und im Bedarfsfall weitere Vorgehensweisen vorschlagen oder vornehmen. Darüber hinaus ist es möglich, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auch anonyme Anzeigen beim Jugendamt zu schalten. Der Name wird demnach nicht bei Anzeigen aufgenommen. Ebenso ist eine Beratung bei Fachanwälten möglich, um weitere Schritte einleiten zu können und das Kind bestmöglich zu schützen. 

Körperliche und sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung an Kindern ist nicht akzeptabel. Es liegt an Menschen wie Erziehern, Lehrern, aber auch an Freunden und Nachbarn, bei Vermutungen aktiv tätig zu werden und das Kind zu schützen. Geeignete Maßnahmen helfen anschließend dabei, das betroffene Kind zu unterstützen und ihm ein normales, harmonisches Leben zu ermöglichen. 

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