Kinderversicherung: 4 sinnvolle Versicherungen für den Nachwuchs

   
von Nadine Karaschewski - letzte Aktualisierung:
kind mit kopfverletzung

Hand aufs Herz: Es gibt Themen, mit denen setzt man sich als Elternteil nur ungern auseinander. Allein der Gedanke daran, dass sich der lebhafte (und manchmal auch leichtsinnige) Nachwuchs beim Toben den Arm bricht oder beim Überqueren der Straße vom Auto angefahren wird, lässt das Elternherz bluten.

Doch das Leben ist unvorhersehbar und wer in dieser Hinsicht nicht abgesichert ist, ist im schlimmsten Fall nicht nur dem emotionalen Leid, sondern auch einer finanziellen Katastrophe ausgesetzt. Gerade deshalb ist es unabdingbar, sich frühzeitig mit dem Versicherungsschutz der eigenen Kinder zu befassen. Wir verraten Ihnen in diesem Beitrag auf kita.de, welche Kinderversicherungen sinnvoll sind und worauf es beim Abschluss zu achten gilt.

1. Kinderkrankenversicherung: Privat oder gesetzlich?

Bereits vor der Geburt sollten Sie sich darüber Gedanken machen, auf welche Art und Weise der Nachwuchs krankenversichert werden soll – hier stellt sich natürlich die Gretchenfrage, ob es eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sein soll. Abhängig davon, wie die Eltern krankenversichert sind, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie Ihr Kind krankenversichern lassen können:

Versicherungsstatus der ElternVersicherungsmöglichkeiten für das Kind
Beide Eltern sind privat versichert:Das Kind kommt ebenfalls in die private Krankenversicherung, eine gesetzliche Versicherung ist nicht möglich.
Beide Eltern sind gesetzlich versichert:Im Rahmen der Familienversicherung wird das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Es ist aber auch möglich, das Kind privat krankenversichern zu lassen.
Ein Elternteil ist privat, der andere gesetzlich versichert:Das Kind kann nach eigenem Ermessen sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichert werden.
mutter hält hand von krankem kind im krankenhaus

Wählen Sie eine PKV-Kinderversicherung, bei dem Ihnen die Kosten für das Rooming-In eines Elternteils bei einem längeren Krankenhausaufenthalt erstattet werden.

Einer der Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder besteht darin, dass diese darin kostenfrei über die Eltern mitversichert sind. In der privaten Krankenversicherung werden Kinder hingegen nicht bei den Eltern mitversichert, sondern erhalten einen eigenen Versicherungsvertrag.

Wer eine PKV für die Allerkleinsten in Betracht zieht, sollte nicht zu lange mit dem Abschluss warten: In den ersten zwei Monaten nach der Geburt werden Kinder ohne Risiko- und Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung aufgenommen – dieses Zeitfenster gilt auch für Kinder, die mit einer Behinderung oder anderen gesundheitlichen Problemen geboren worden sind. 

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Kinderversicherung sollten die enthaltenen Leistungen nicht dem Leistungsumfang der eigenen Versicherung entsprechen, da Kinder und Jugendliche naturgemäß andere Behandlungen als Erwachsene in Anspruch nehmen, wie beispielsweise anfallende Zahnkorrekturen. Im Falle von länger andauernden stationären Aufenthalten in einem Krankenhaus ist es auch ratsam, einen Tarif zu wählen, der die Kosten für die zusätzliche Aufnahme eines Elternteils (Rooming-In) abdeckt.

Kinderversicherung für die Zähne: In manchen Fällen macht auch eine Zahnzusatzversicherung für Kinder Sinn, etwa wenn der Nachwuchs von teuren Sonder- und Extraleistungen wie einer transparenten Zahnspange profitieren soll, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

2. Kinderunfallversicherung: Warum die gesetzliche Unfallversicherung nicht ausreichend ist

kind hat fahrradunfall

Unfälle, die in der Freizeit geschehen, deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ab.

Kinder haben ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko. Das Bundes­ministerium für Gesund­heit schätzt die Zahl von Kindern unter 15 Jahren, die jährlich nach einer Unfallverletzung ärztlich versorgt werden müssen, auf 1,88 Millionen. Eine sinnvolle Kinderversicherungs-Ergänzung zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist daher die Kinderunfallversicherung.

Wer sich allein auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, den erwartet im Ernstfall ein böses Erwachen: Sie deckt nur Unfälle ab, die in Kindergarten, Schule oder auf dem Hin- und Rückweg geschehen. Verletzt sich der Nachwuchs in der Freizeit, fällt dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei schwerwiegenderen Beeinträchtigungen nach einem Unfall können Sie zudem nur mit wenigen Hundert Euro Unfallrente rechnen, die aller Wahrscheinlichkeit nach nicht alle notwendigen Kosten abdecken werden. 

Diese Versorgungslücke können Sie mit der privaten Unfallversicherung für Kinder schließen, die sogar Leistungen wie den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der Familie abdeckt. Bei der Wahl eines passenden Unfallschutz-Tarifs sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Höhe der Versicherungssumme: Für eine umfassende Absicherung sind mindestens 150.000 Euro, besser noch 200.000 Euro empfehlenswert.
  • Progression: Ratsam ist eine Progression von 225 oder 350 Prozent. Somit erhalten Sie das 2,25- fache bzw. 3,5-fache der versicherten Grundsumme, falls der Fall einer Vollinvalidität vorliegt.
  • Gliedertaxe: Hierbei wird festgelegt, wie viel Geld ausgezahlt wird, wenn ein oder mehrere Körperteile nicht mehr funktionsfähig sind.

3. Kinderinvaliditätsversicherung: Die Absicherung gegen krankenbedingte Invalidität

kind klettert auf baum

Mit einer Kinderversicherung im Ernstfall sparen: Hier gilt wie in vielen anderen Fällen der Leitsatz „Vorsorge ist besser als Nachsorge“.

Eine weitere sinnvolle Kinderversicherung ist die Kinderinvaliditätsversicherung, um den Nachwuchs auch gegen krankheitsbedingte Invalidität abzusichern, da die Unfallversicherung nur einspringt, wenn ein Unfall die Ursache der Invalidität ist. 

Im Vergleich bietet diese Kinderversicherung damit einen höheren Schutz als die Kinderunfallversicherung, setzt aber auch eine umfangreichere Gesundheitsprüfung voraus. Zudem ist die Invaliditätsabsicherung um ein Vielfaches kostenintensiver als die Unfallversicherung. 

Sollten Sie sich dazu entschließen, dennoch eine solche Versicherung für Ihr Kind abzuschließen, gilt es bei der Entscheidung vor allem auf den Ausschluss von Leistungen zu achten: Der Service mancher Versicherer gilt beispielsweise nicht, wenn eine psychische Krankheit ursächlich für die Invalidität ist.

Tipp: Schließen Sie diese Kinderversicherung am besten nach der Geburt bzw. so früh wie möglich ab. Besteht bereits der Verdacht auf eine Krankheit oder andere Entwicklungsstörungen, kann der Versicherer den Abschluss des Vertrages verweigern.

4. Haftpflichtversicherung: Kinder sind über die Eltern mitversichert

Solange Kinder minderjährig sind, sind sie über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Unabhängig vom Alter dauert der Versicherungsschutz über die Volljährigkeit hinaus an, sofern der Nachwuchs noch zur Schule geht bzw. eine Ausbildung oder ein Studium absolviert.

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Kinder einen Schaden verursachen und die Erziehungsberechtigten nicht nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Lässt sich nachweisen, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist, muss der Geschädigte für den Schaden aufkommen.

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