„Was kostet ein Kindergartenplatz?“ Diese Frage stellen sich viele Eltern, die darüber nachdenken, ihr Kind vielleicht schon früher in den Kindergarten zu geben, um wieder arbeiten gehen zu können. Tatsächlich lohnt es sich jedoch nicht immer finanziell, weil die Einnahmen aus dem Job in etwa gleich hoch sind wie die Gebühren für die Betreuung.
In diesem Ratgeber erklären wir, mit welchen Kosten Sie für den Kindergartenplatz rechnen müssen, ob es einen Zuschuss gibt und worauf bei der Antragsstellung zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch die Gebühren im Monat für den Kindergartenplatz sind, ist im ersten Schritt vom Wohnort abhängig. Jede Kommune erhält andere Zuschüsse, so dass manche gar keine Kindergarten-Kosten im Monat haben (beispielsweise in Rheinland-Pfalz), andere hingegen durchaus mehr als 100 Euro monatlich zahlen müssen. Durch dieses nicht einheitliche System ist es demnach nicht möglich, die Höhe der Kindergartenplatz-Kosten für Deutschland pauschal festzulegen.
Ein weiterer Faktor ist das Einkommen der Eltern. Hier wird das Brutto-Monatseinkommen beider Eltern zur Berechnung herangezogen (jedoch nicht in allen Bundesländern). Dies hat beispielsweise den Vorteil, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem geringen Einkommen nicht den gleichen hohen Beitrag wie ein gut verdienendes Paar zahlen muss. In der Regel wird für die Berechnung das Einkommen aus der letzten Steuererklärung genutzt.
Zu den Einnahmen gehören dabei folgende Punkte, die für das Berechnen der Gebühren herangezogen werden:
Tipp: Sie können die Kindergartenplatz-Kosten von der Steuer absetzen und auch der Arbeitgeber kann Zuschüsse für die Kinderbetreuung zahlen. Dies hat den Vorteil, dass speziell dafür keine Beiträge für die Sozialversicherung oder die Lohnsteuer gezahlt werden müssen – somit lohnt sich der Zuschuss sowohl für den Arbeitgeber als auch die Eltern.
In einem Waldorfkindergarten finden (neben der Betreuung) oft auch kreative Angebote statt. Auch diese sind in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Da die Gebühren für die Betreuung des Kindes von der Steuer abgezogen werden können, muss ein Kindergarten die Kosten im Monat nachvollziehbar aufgliedern. Zum einen sind es die reinen Betreuungskosten, zum anderen die Kosten, die für die Verpflegung des Kindes im Monat aufgebracht wurden. Hierzu zählen beispielsweise das Essen und Trinken.
Auch gibt es in manchen Einrichtungen Zusatzkosten. Diese fallen dann an, wenn der Kindergarten besondere Leistungen anbietet (beispielsweise musikalische Förderung oder regelmäßiges Backen, für welches die Zutaten gekauft werden müssen). So kann sich die Höhe der Verpflegungskosten in den einzelnen Kindergärten voneinander unterscheiden:
Modell 1 | Modell 2 | Modell 3 |
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Eltern kümmern sich um die „Hauptmahlzeiten“ selber und geben diese dem Kind täglich mit. Vom Kindergarten werden nur Getränke oder kleine Snacks gestellt. | Der Kindergarten kümmert sich um die vollständige Verpflegung inkl. einem vollwertigen Frühstück und Mittagessen inkl. Getränke und Snacks. | Sie haben die Wahl, ob Sie Ihrem Kind selbst das Essen mitgeben oder das Angebot vom Kindergarten annehmen möchten. Einige Kindergärten arbeiten beispielsweise mit Lieferanten zusammen, die täglich frisches Essen liefern. Dies ist oft die teuerste Variante. |
In der Regel nehmen die meisten Kindergärten Kinder ab 2 Jahren auf. Wer nach der Elternzeit also schnell in den Beruf zurück möchte oder dies mit seinem Arbeitgeber so vereinbart hat, ist mit der Betreuung (auch mit einer Nachmittagsbetreuung) in der Lage, wieder Vollzeit arbeiten zu gehen.
Ein Antrag für die Kostenübernahme beim Jugendamt lohnt sich vor allem für Geringverdiener. Das Jugendamt zahlt anteilig bis vollständig die Kosten für den Kindergartenplatz, wenn das Einkommen zu niedrig oder gar nicht vorhanden ist (bei Arbeitslosen beispielsweise). Doch ohne Antrag und entsprechender Eigeninitiative geht es nicht.
Was kostet ein Kindergartenplatz in einer privaten Einrichtung, wenn der öffentliche Kindergarten keine Plätze mehr frei hat? Diese Frage müssen Sie sich gar nicht stellen, denn mit dem vollendeten zweiten oder dritten Lebensjahr (abhängig vom jeweiligen Bundesland) hat jedes Kind einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz!
Beachten muss man dabei nur, dass die Kriterien vom Kindergarten erfüllt sind. So sind beispielsweise kirchliche Einrichtungen darauf bedacht, beispielsweise nur getaufte Kinder aufzunehmen und lehnen andere daher ab. Dies ist rechtlich korrekt und letztendlich auch zum Vorteil der Eltern! Was bringt einem ein Kindergartenplatz, der das Kind im religiösen Stil erzieht, wenn Sie daheim absolut keinen Bezug zur Kirche haben?
Nicht vergessen darf man auch, dass allein das Recht auf einen Kindergartenplatz nicht immer zum gewünschten Resultat führt (beispielsweise, wenn man dadurch einer Vollzeitstelle nachgehen möchte). Wie viele Stunden am Tag die Betreuung rechtlich gestellt wird, ist nämlich in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt und wenn nur 5 Stunden pro Tag vorgeschrieben sind, reicht das für eine Vollzeitstelle kaum aus!
Ist einer der Elternteile alleinerziehend und erhält Unterhalt, so muss der Unterhaltspflichtige sich auch zum Teil an den Kosten für den Kindergarten beteiligen. Wichtig zu wissen ist, dass jedem Elternteil immer ein gewisser Selbstbehalt verbleiben muss. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, so wird das entsprechende Elternteil finanziell vom Amt unterstützt und nur der andere Elternteil muss seinen Anteil an den Kindergartenkosten zahlen, wenn das Einkommen ausreichend in der Höhe ist.
Da die Gebühren für die Kindergartenplätze von Kommune zu Kommune schwanken, sollte man sich bei seiner zuständigen Stadt erkundigen. Es gibt für jede Region eine Tabelle, aus welcher ersichtlich ist, ob der Kindergartenplatz kostenlos ist oder wie hoch die Gebühren pro Monat sind.
Oft sind diese Infoseiten mit einem zusätzlichen Rechner ausgestattet, welcher es vereinfacht, die Einnahmen von beiden Elternteilen eingeben zu können, so dass sofort ersichtlich ist, wie hoch der Anteil für Sie persönlich ist. Unterschieden wird dabei übrigens nicht nur in Bezug auf das Einkommen der Eltern, sondern auch, ob es sich um das erste oder zweite Kind handelt. Für das zweite Kind sind oft weniger Gebühren fällig.
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