Kind krank – was tun? Was berufstätige Eltern jetzt wissen müssen

   
von Redaktion - letzte Aktualisierung:
Was dürfen berufstätige Eltern wenn das Kind krank wird?

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer dann gut machbar, wenn alles „normal“ läuft. Sprich: Der Nachwuchs geht morgens in die Kindertagesstätte, den Kindergarten oder die Schule. Die Betreuungszeiten dort sowie mit einer etwaigen Mittagsbetreuung an der Schule sind so festgelegt, dass Mama oder Papa das Kind nach der Arbeit wieder abholen.

Gehörig über den Haufen geworfen wird diese Regelmäßigkeit spätestens dann, wenn das Kind krank ist – und Mama oder Papa eben nicht zur Arbeit gehen können. Doch, welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn das Kind erkrankt ist? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer hat Randstad hier zusammengetragen. Die Fakten auf einen Blick zeigt dieser Artikel.

Mama und Papa bleiben beim kranken Kind – das steht sogar im Gesetz 

Die gute Nachricht lautet: Kein Elternteil muss sich darüber sorgen, ob es „erlaubt“ ist, sich zuhause ums kranke Kind zu kümmern, denn dass Eltern sich um ihre Kinder kümmern müssen, ist sogar ihre Pflicht. Der §1631 im Bürgerlichen Gesetzbuch dokumentiert die Aufsichtspflicht der Eltern. Wie schwierig die Abwägung sein kann, wie viel Schutz ein minderjähriges Kind in welchem Alter braucht und wie viel Freiraum es auf der anderen Seite braucht, wird hier diskutiert.

Welche Rolle spielt das Alter des Kindes?

Eine feste Regelung zum Alter der Kinder, gibt es nicht. Dafür heißt es eher schwammig, dass die Eigenverantwortung der Kinder steigt und die Aufsichtspflicht damit sinkt. Ab 12 Jahren wird die Pflicht jedoch etwas lockerer gesehen.

Ist das Kind also krank oder wird das Kind in der Kindertagesstätte, im Kindergarten oder in der Schule krank, dürfen und müssen sich Eltern um ihren Nachwuchs kümmern. Das gilt bis zum Alter von 12 Jahren. Erlaubt sind maximal 25 Kinderkrankentage pro Jahr bei erziehenden Eltern sowie 50 Tage bei Alleinerziehenden. Bezahlt wird diese Kinderkrankenzeit allerdings nur an zehn bzw. 20 Tagen. Hier greifen diese Gesetze: 

  • Im §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ein krankes Kind als „vorübergehende Verhinderung“ angesehen, was bedeutet: Der Arbeitnehmer darf zuhause bleiben. Die Phase der Freistellung ist bezahlt. In diesem Fall wird von einem eher kurzen Zeitraum ausgegangen. Hier bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt. 
  • Der Anspruch auf Krankengeld ist im §45 Sozialgesetzbuch V geregelt. Dahinter verbirgt sich der Anspruch auch Krankengeld der Eltern, wenn sie der Arbeit fernbleiben. Um hier Leistungen abrufen zu können, muss ein Arzt die Erkrankung bestätigen. Zudem darf das Kind nicht älter als 12 Jahre sein. Dieses Geld bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung. 

Sonderregelungen im Zeichen der Corona-Krise

Die Kinderbetreuung spielt besonders während der Corona-Krise eine wichtige Rolle. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist vor allem dort besonders erschwert, wo keine Kita- und Kindergarten-Betreuung zur Verfügung steht.

Im ersten Jahr der Corona-Pandemie, also im Jahr 2020, war es für viele Eltern ein Kraftakt, die Kinderbetreuung zu stemmen. Kurzfristig nahmen viele Urlaub, um ihre Kinder zu betreuen, als Kindertagesstätten und Schulen geschlossen waren. Doch nicht nur während des kompletten Lockdowns war die Betreuungssituation heikel.

Auch in der Phase der vorsichtigen Öffnung – als die Schulen nur im Wechselunterricht oder eingeschränkt besucht werden konnten und Nachmittagsaktivitäten nur spärlich erlaubt waren – konnten nur die Eltern, die Anspruch auf eine Notbetreuung hatten, sich uneingeschränkt auf ihre Jobs konzentrieren. 

Vor diesem speziellen Hintergrund wurden für das zweite Corona-Jahr, das Jahr 2021, spezielle Corona-Regeln für Eltern verhängt:

Aus den zehn Krankheitstagen, die Eltern von Kindern bis zum Alter von 12 Jahren zustehen, wurden 20 Krankheitstage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 40 Kinderkrankentage. Diese Krankheitstage können Eltern in Anspruch nehmen, wenn ihre Kinder krank sind und nicht in die Betreuungseinrichtung dürfen. Dafür kann je nach Einrichtung bereits ein Niesen oder ein Husten sorgen. 

Wenn Kinder zuhause betreut werden müssen

Neu ist, dass die Krankheitstage auch dann beansprucht werden dürfen, wenn Kinder zuhause betreut werden müssen. Das heißt in der Praxis: Wenn Mama oder Papa zum Lehrer beim Homeschooling werden und nicht fähig sind, ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen, kann diese Zeit auch als Krankheitstag verbucht werden. Diese Regelung gilt sowohl für Eltern, die ihren Job im Homeoffice ausüben können als auch für Eltern, die zur Arbeit fahren müssen. 

Mit dem Kind zuhause – was Eltern tun können

Natürlich ist es abhängig vom Grund, der Eltern und Kinder gemeinsam zuhause hält. So ist es gut und sinnvoll, einem kranken Kind viel Schlaf zu gönnen. Auch Kuscheleinheiten mit dem Kind tun gut und fördern das Wohlbefinden. So hat das Kind den Infekt schnell überstanden.

Wichtig in Zeiten der Pandemie: Eltern sollten darauf achten, das Kind nicht am ersten Tag ohne hochrote Schnupfennase sofort wieder in den Kindergarten oder in die Schule zu schicken – dann ist ein Rückfall oder eine neue Infektion beinahe vorprogrammiert. Ein, zwei oder drei Tage mit viel frischer Luft, viel Schlaf, besonders gesunden (und leckeren) Speisen, die das Immunsystem wieder aufmotzen, helfen dem Kind dabei, Kraft zu sammeln für Kindergarten und Schule. Das ist besonders bei Kindern wichtig, die ohnehin häufig krank werden.

Ist das Kind aufgrund der Kindergarten- oder Schulschließung zuhause oder weil es als Kontaktperson in Quarantäne musste, sind die Anforderungen anders, denn: Das Kind ist quietschfidel und darf nicht seinem gewünschten und freien Tagesrhythmus folgen.

Diesen müssen Eltern nun zuhause nachempfinden, was bedeutet: Zubettgeh- und Aufstehzeiten sind ebenso geregelt wie zu Schulzeiten. Vormittags werden die Pflichtaufgaben erledigt, wie beispielsweise Schulaufgaben. Nachmittags ist Zeit für Spaziergänge an der frischen Luft (wenn keine Quarantäne verhängt wurde), gemeinsame Spiele, Musik und allem, was gemeinsam Spaß macht. Sogar Ausflüge sind kontaktfrei und meist sogar kostenlos möglich.

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