Im Jahr 2019 / 2020 findet die Zeugnisvergabe in den meisten Bundesländern am 31. Januar 2020 statt. Alle Termine finden Sie an dieser Stelle.
Häufig kommt es zu einer individuellen Bewertung. Dennoch lassen sich diese Bewertungen in eine Notenskala einordnen.
In keinem Fall sollten Sie aufgeben. Fast in jedem Fall lässt sich im nächsten Halbjahr eine Menge ändern, um die Versetzung nicht zu gefährden.
Bald ist es wieder soweit. Das Halbjahreszeugnis für 2019 / 2020 steht an. In unserem Artikel finden Sie sämtliche Termine für die Ausgabe des Halbjahreszeugnisses für alle Bundesländer Deutschlands.
Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Bemerkungen sich ansonsten auf dem Zwischenzeugnis in der Grundschule finden und inwieweit Sie Ihr Kind motivieren können, um im zweiten Halbjahr bessere Noten zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts besuchen 11 Millionen Menschen in Deutschland eine Schule. Berufsschulen sind bei dieser Statistik allerdings eingerechnet.
Das Zeugnis am Ende des Jahres entscheidet darüber, ob ein Kind versetzt werden kann oder ob es die Jahrgangsstufe wiederholen muss. Häufen sich also im ersten Halbjahr schlechte Noten, denken leider viel zu viele Eltern noch nicht daran, ihrem Kind konkrete Hilfestellungen zu geben, um die Situation frühzeitig zu verändern.
Zunächst wird das Halbjahreszeugnis abgewartet, um anschließend festzustellen, dass ein Kind in der Schule nicht richtig mitkommt. Zwar kann das Zwischenzeugnis 2019 / 2020 durchaus als Anlass genommen werden, um sich im zweiten Halbjahr zu verbessern.
Im Idealfall sollten Eltern jedoch bereits reagieren, wenn sich die Anzeichen häufen, dass ein Kind schlechter wird.
Tipp: Am besten fragen Sie direkt beim Lehrer nach, inwieweit Probleme bestehen und welche Lösungsmöglichkeiten sich daher anbieten.
Es existiert kein einheitlicher Termin, an dem alle Schüler der Grundschule sowie der weiterführenden Schulen ihr Halbjahreszeugnis bekommen.
Generell findet die Zeugnisvergabe jedoch in den meisten Bundesländern stets Ende Januar statt. Bis zum 14. Februar 2020 sind alle Zwischenzeugnisse vergeben.
Die Termine für das Halbjahreszeugnis 2019 / 2020 für alle Bundesländer sehen Sie hier auf einen Blick:
Bundesland | Termin für das Halbjahreszeugnis 2019 / 2020 |
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Baden-Württemberg | 31. Januar 2020 |
Bayern | 14. Februar 2020 |
Berlin | 31. Januar 2020 |
Brandenburg | 31. Januar 2020 |
Bremen | 31. Januar 2020 |
Hamburg | in der Woche vom 27. bis zum 31. Januar 2020 |
Hessen | 31. Januar 2020 |
Mecklenburg-Vorpommern | 07. Februar 2020 |
Niedersachsen | 31. Januar 2020 |
Nordrhein-Westfalen | 31. Januar 2020 (an Grundschulen zwischen dem 27. sowie dem 31. Januar 2020) |
Rheinland-Pfalz | 31. Januar 2020 |
Saarland | 31. Januar 2020 |
Sachsen | 7. Februar 2020 |
Sachsen-Anhalt | 7. Februar 2020 |
Schleswig-Holstein | 31. Januar 2020 |
Thüringen | 07. Februar 2020 |
In den ersten beiden Schuljahren fehlen Noten inzwischen meist komplett. Dennoch bedienen sich Lehrer einer gewissen Formulierung, um die individuelle Leistung der einzelnen Kinder zu bewerten.
Letztlich handelt es sich dabei also doch wieder um Noten, auch wenn es keine eindeutige Ziffer gibt, die auf dem Zeugnis erscheint.
Haben Kinder die Erwartungen ihrer Lehrer voll und ganz erfüllt, so entspricht dies in der Regel einer Zwei. Für eine Eins müssen diese schon übertroffen werden.
Ähnlich verhält es sich mit den Formulierungen fast, beinahe oder gerade noch.
Neben diesen Formulierungen gibt es jedoch auch einige, bei denen konkreter Handlungsbedarf gefragt.
So sollten Eltern vor allem dann handeln, wenn Kinder als lernunwillig, neuen Aufgaben gegenüber nicht aufgeschlossen oder hilfsbedürftig beschrieben werden.
Tipp: Sind Sie sich unsicher, was sich hinter einer oder mehreren Formulierungen verbirgt, so sprechen Sie den Lehrer oder die Lehrerin am besten direkt darauf an. Bei der Menge an zu schreibenden Zeugnissen kann es durchaus vorkommen, dass der eine oder andere Textbaustein im falschen Zeugnis zu finden ist.
Ist das erste Halbjahr in der Klasse nicht so gelaufen wie erwartet, so ist dies noch kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken.
Kein Kind muss das Schuljahr wiederholen, nur weil die Zeugnisausgabe im ersten Halbjahr schlecht war. Es ist jedoch wichtig, dass Eltern und Lehrer gemeinsam daran arbeiten, einem Kind dabei zu helfen, in Zukunft besser zu werden.
Vielleicht beschränken sich die Probleme im Unterricht auf ein einzelnes Fach, sodass gezielte Nachhilfe sehr sinnvoll sein kann. Lässt das Wissen allerdings in sämtlichen Bereichen zu wünschen übrig, so kann es durchaus angebracht sein, ein Kind bereits frühzeitig die Klasse wiederholen zu lassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es trotz Lernens nicht gelingt, mit den anderen Schülern mitzuhalten.
Manchen Kindern ist der Unterricht jedoch schlichtweg zu langweilig oder aber es gab Verständnisprobleme der einen oder anderen Stelle, die sich auf die nachfolgenden Arbeiten ausgewirkt haben.
Keinesfalls bedeutet dies, dass ein Schüler dauerhaft schlecht in einem bestimmten Fach oder einem bestimmten Bereich sein muss. Es ist jedoch extrem wichtig, schnell zu handeln, um den Anschluss nicht zu verlieren.
Hat ein Kind bereits die Grundlagen eines neuen Themengebiets in der Mathematik, sonstigen Naturwissenschaften oder auch im sprachlichen Bereich nicht begriffen, so wird es immer schwieriger, die darauf aufbauenden Themengebiete zu meistern.
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