Gemeinsames Sorgerecht: Das sollten sie im Falle der Trennung wissen

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Wie erhält man das gemeinsame Sorgerecht?

Wer verheiratet ist, erwirbt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Ansonsten besteht die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erklären oder zu beantragen, notfalls auch gegen den Willen der Mutter.

Wer entscheidet über wichtige Angelegenheiten des Kindes?

Wer über ein gemeinsames Sorgerecht verfügt, benötigt in wichtigen Angelegenheiten eine Einigung beider Elternteile.

Wer trifft bei Alltagssituationen die Entscheidungen?

In Alltagsdingen entscheidet derjenige, bei dem die Kinder leben bzw. derjenige, bei dem sich die Kinder aktuell aufhalten.

Dank des gemeinsamen Sorgerechts können Eltern über die Erziehung ihres Kindes bestimmen. Aber wie sieht es bei einer Trennung aus? Ändert dieser Umstand etwas am Sorgerecht?

In unserem Ratgeber informieren wir Sie, wie Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen und und in welchen Bereichen Sie auf die Zustimmung des anderen Elternteils angewiesen sind. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten das Sorgerecht beinhaltet und was Sie bei einem Umzug beachten müssen.

1. Das gemeinsame Sorgerecht ist der Regelfall

nicht verheiratet gemeinsames Sorgerecht

Die Rechte für unverheiratete Väter wurden gestärkt.

Sind beide Elternteile bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, so gilt automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Ist dies nicht der Fall, steht der Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht zu.

Der Vater des Kindes hat jedoch die Möglichkeit, das Sorgerecht zu beantragen. Dafür gibt es gem. § 1626a BGB verschiedene Wege:

  • Sie können als Eltern gemeinschaftlich erklären, dass Sie gemeinschaftlich das Sorgerecht ausüben möchten. Dies geschieht mit einer Sorgerechtserklärung.
  • Alternativ können Sie nach der Geburt des gemeinsamen Kindes heiraten, um die Anerkennung des Sorgerechts zu erreichen.
  • Die dritte Möglichkeit ist die Übertragung durch das Familiengericht.

Die letzte Variante kommt immer dann in Betracht, wenn zwischen Vater und Mutter unklar ist, ob das Ziel ein geteiltes Sorgerecht ist. Die frühere Rechtsprechung hat es Männer, die unverheiratet waren, nicht leicht gemacht, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.

Inzwischen ist es jedoch so, dass ein Vater die gemeinsame elterliche Sorge vor Gericht beantragen kann, ohne dass die Mutter des Kindes zustimmen muss. Das Gesetz sieht vor, dass das Sorgerecht nun automatisch beiden Elternteilen zusteht, wenn dem nicht dringende Gründe, die das Kindeswohl gefährden, entgegenstehen.

Da dies nur äußerst selten vorkommt, stärkt dies die Rechte unverheirateter Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten, enorm.

2. Mit der Trennung endet das gemeinsame Sorgerecht nicht

alleiniges Sorgerecht unverheiratet

Eine Trennung ändert nichts an dem gemeinsamen Sorgerecht.

Viele Paare gehen fälschlicherweise davon aus, dass es bei einer Trennung zu einem Ende des gemeinsamen Sorgerechts kommt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr besagt § 1627 S.2 BGB, dass sich die Eltern bei Streitigkeiten über die Belange des Kindes einigen müssen.

Dabei spielt es lediglich eine untergeordnete Rolle, bei wem das Kind lebt. Dies ist zwar mit einigen Zusatzbefugnissen verknüpft, ändert jedoch im Kern nichts daran, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht.

Ob dies die beste Option für Sie sowie für Ihr Kind ist, müssen Sie letztlich selbst entscheiden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. In Fällen, in denen Sie sich nach der Scheidung einigen, ist es unproblematisch, die Sorge lediglich auf einen Elternteil zu übertragen.

Kommt es hingegen zu keiner Einigung, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Selbstverständlich bleibt Ihnen die Option, das alleinige Sorgerecht einzuklagen. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen, die den Entzug des Sorgerechts rechtfertigen. Dies sind beispielsweise

  • psychische oder physische Gewalt gegenüber dem Kind
  • Vernachlässigung des Kindes
  • Drogen- sowie Alkoholabhängigkeit

Achtung: Diese beispielhafte Auflistung soll lediglich verdeutlichen, dass schwerwiegende Gründe nötig sind, um das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des anderen Elternteils durchzusetzen. Ist dies Ihr Anliegen, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

3. Ein gemeinsames Sorgerecht beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Familiengericht als Streitschlichter:

Kommt es zwischen beiden sorgeberechtigten Elternteilen bei einer wichtigen Entscheidung zu keiner Einigung, entscheidet das Gericht.
Damit das Familiengericht nicht mit Anträgen überhäuft wird, ist es das Ziel, allgemeine und klare Regeln festzusetzen, an die sich beide Elternteile in Zukunft halten müssen.

Wenn Sie sich das Sorgerecht teilen, gilt dies für die beiden Bereiche der Personen- sowie der Vermögenssorge. Die Personensorge ihrerseits beinhaltet gem. § 1631 Abs. 1 BGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Konkret bedeutet dies bei Trennungen, dass Sie sich einigen müssen, bei wem das Kind lebt. Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Angelegenheiten miteinander zu klären, besteht die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf die beiden Punkte des

  • aktuellen Aufenthaltsorts
  • sowie des generellen Aufenthaltsorts.

Wenn Sie getrennt leben, ist es ratsam, einheitliche Regelungen zu treffen, um nicht immer wieder Entscheidungen über einzelne Themen treffen zu müssen. Je älter Ihr Kind wird, desto mehr Freiraum wird es benötigen, sodass es Sinn macht, die generellen Regeln von Zeit zu Zeit an das Alter anzupassen.

geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht Unterhalt

Steht ein Umzug an, müssen sich beide Elternteile einig sein.

Bei allen wichtigen Entscheidungen müssen Sie bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts eine Einigung erzielen. Dies gilt beispielsweise für

  • einen Umzug
  • eine Reise
  • generelle Ausgehzeiten an den Wochenenden oder abends

Lebt Ihr Kind bei Ihnen und Sie üben gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind aus, müssen Sie jedoch nicht wegen jeder Alltagsentscheidung Kontakt zu dem Vater bzw. der Mutter Ihres Kindes aufnehmen. Entscheidungen, die Sie ohne Probleme alleine treffen können, sind die folgenden:

  • der Besuch eines Freundes
  • die Übernachtung bei einem Freund oder einem anderen Familienmitglied
  • Besuche von Konzerten, Festivals oder Sportveranstaltungen, sofern diese dem Kindeswohl entsprechen
  • Wochenendausflüge, Kurztrips etc.

Tipp: Je besser Sie sich untereinander absprechen, desto weniger kommt es zu Streitigkeiten. Der Partner, bei dem sich das Kind aktuell aufhält, kann alle naheliegenden Entscheidungen selbst treffen. Es sollte jedoch insgesamt einem einheitlichen Erziehungsstil gefolgt werden.

4. Wichtige Entscheidungen können Sie nur zu zweit treffen

Unterhaltsrechner für Kinder

Wichtige Entscheidungen, wie die Wahl der Religion, müssen Sie gemeinsam treffen.

Das oberste Gebot im Familienrecht besteht im Schutz der Kinder. Dies sollte Ihnen bei allen Entscheidungen, die Sie über den Kopf Ihres Kindes hinweg treffen, bewusst sein. Haben Sie ein gemeinsames Sorgerecht, sollten Sie sich jedoch nicht nur an den Wünschen Ihres Kindes orientieren.

Zusätzlich müssen Sie sich gem. § 1687 Abs.1 S.1 BGB bei allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung mit dem anderen Elternteil einigen.

Erhebliche Bedeutung sprechen die Familiengerichte regelmäßig den folgenden Punkten zu:

  • der Kindergarten-, Schul- oder Ausbildungswahl
  • medizinisch relevanten Angelegenheiten (von der Wahl des Krankenhauses bis zur OP-Methode)
  • über das Taschengeld hinausgehende Ausgaben; zusätzlich auch die Höhe des Taschengelds (wenn diese besonders ist)
  • Umzüge, schulische Auslandsaufenthalte (nicht hingegen übliche Klassenfahrten)
  • die Wahl der Religionszugehörigkeit
  • behördliche Angelegenheiten

Selbstverständlich kann diese Aufzählung nicht abschließend sein. Zudem entscheiden Familiengerichte nicht in jedem Fall gleich. Diese Punkte sollen Ihnen jedoch einen Anhaltspunkt liefern, um zu erkennen, in welchen Bereichen es sinnvoll ist, sich abzusprechen.

5. Angelegenheiten des täglichen Lebens

Unterhaltsrechner nutzen

Alltägliches, wie die Schlafenszeit, bestimmen Sie selbst.

Obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht, haben Sie, sofern Ihr Kind bei Ihnen lebt, eine größere Entscheidungsfreiheit. Für sämtliche Angelegenheiten, die nicht von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung Ihres Kindes sind, ist keine Abstimmung nötig.

Dies gilt beispielsweise für

  • die Auswahl eines geeigneten Nachhilfelehrers
  • ob das Kind, wenn es krank ist, zu Hause bleiben darf (Entschuldigungen in der Schule)
  • wann Hausaufgaben gemacht werden, wie viel Computer- und Fernsehkonsum in Ordnung sind
  • Schlafenszeiten
  • die Höhe des Taschengelds (bei sehr unterschiedlichen Vorstellungen sollten Sie jedoch einen Kompromiss finden)
  • die Annahme von kleinen Geschenken (bei Haustieren oder eventuell gefährlichen Gegenständen, wie etwa einem Mofa, ist die Meinung des anderen Elternteils einzuholen; gleiches gilt für die Annahme einer Erbschaft, die oftmals auch mit rechtlichen Haftungsfragen verbunden ist)

Tipp: Im Zweifelsfall besprechen Sie die Angelegenheit mit dem anderen Elternteil. So fühlt sich niemand übergangen und Streitigkeiten vor Gericht lassen sich vermeiden. Sind die Differenzen sehr groß, können Sie das Jugendamt zu Rate ziehen.
Die Mitarbeiter des Jugendamts helfen Ihnen dabei, eine für beide Parteien einvernehmliche Lösung zu finden.

6. Das gemeinsame Sorgerecht ändert nichts an dem Anspruch auf Kindesunterhalt

Elternunterhalt

Kindesunterhalt erhalten Sie unabhängig vom Sorgerecht.

Kommt es zu einer Trennung, geht es darum, den Trennungsunterhalt zu berechnen. Erfolgt die Scheidung, stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegeben ist. Im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsvereinbarung können Sie diese Punkte abklären. Zusätzlich kommt es zur Berechnung des Versorgungsausgleichs. Dies betrifft jedoch nur die Beziehung zwischen den Eltern.

Der Kindesunterhalt steht Ihnen immer dann zu, wenn Ihr Kind bzw. Ihre Kinder mit Ihnen in einem Haushalt leben. Dabei spielt es für die Berechnung des Unterhalts keine Rolle, ob Sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben oder alleine die Verantwortung für Ihr Kind übernommen haben.

Der Unterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Selbstverständlich können Sie auch höhere Beträge vereinbaren. Die Düsseldorfer Tabelle dient den Gerichten und Behörden lediglich als Anhaltspunkt für die Berechnung des Unterhalts für ein Kind.

Wenn Sie keine Alimente erhalten, können Sie diese vor dem Familiengericht einklagen. Möchten Sie nicht sofort den Weg zum Rechtsanwalt einschlagen, können Sie einen Umweg über das Jugendamt gehen. Oftmals lässt sich der Unterhaltsverpflichtete darauf ein, eine Unterhaltsvereinbarung zu unterzeichnen.
So ist keine Gerichtsverhandlung über die Höhe der Alimente mehr erforderlich.

7. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Familienrecht Unterhalt Kind

Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht.

Wie oft darf derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, sein Kind sehen?

Ein gemeinsames Sorgerecht sagt nichts darüber aus, welche Regeln Sie untereinander über die Häufigkeit der Besuche vereinbaren.
Generell sollten Sie kleinere Kinder häufiger und kürzer besuchen. Bei größeren Kindern können Sie Vereinbarungen treffen, bei denen der eine Elternteil sein Kind beispielsweise einmal in der Woche sowie alle zwei Wochenenden zu sich holt.

Darf derjenige, der das Sorgerecht innehat, über das Umgangsrecht entscheiden?

Nehmen wir an, Ihr Kind lebt bei Ihnen, so können Sie, egal ob Sie ein alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht haben, dem anderen Elternteil sein Umgangsrecht nicht verwehren. Das Umgangsrecht des Vaters sowie der Mutter besteht selbst in Problemhaushalten.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass die Besuche nur unter Aufsicht stattfinden, wenn das Kindeswohl ansonsten gefährdet ist.

Wo beantragt man das gemeinsame Sorgerecht?

Ist Ihre Entscheidung einvernehmlich, können Sie sich an das Jugendamt oder einen Notar wenden. In diesem Fall unterzeichnen Sie gemeinsam eine Sorgerechtserklärung. Geht es um die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts entgegen dem Willen der Kindesmutter, müssen Sie sich an das örtlich zuständige Familiengericht wenden.

8. Weitere Literatur zum gemeinsamen Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht
  • Volker Schmidt (Autor)
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Gemeinsames Sorgerecht: Das sollten sie im Falle der Trennung wissen
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