Wie wirkt sich ein Firmenwagen auf Elterngeld und Elternzeit aus?

   
von Redaktion - letzte Aktualisierung:
Warum sich ein Firmenwagen auf Elterngeld auswirkt

Der Firmenwagen ist eine Sachleistung, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt bekommen. Sie können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie den Wagen privat nutzen dürfen. Das ist gerade während der Elternzeit praktisch. Hier haben Eltern mit der kindgerechten Einrichtung ihres Zuhauses und der Eingewöhnung ihres Kindes genug um die Ohren und wollen sich nicht noch um ein privates Fahrzeug kümmern. Allerdings ist zu beachten, dass sich ein Firmenwagen direkt auf die Höhe des Elterngeldes auswirken kann. Dieser Artikel erklärt die Regelung dahinter und erläutert, worauf (werdende) Eltern unbedingt achten sollten.

Ein privat genutzter Firmenwagen ist Teil des Gehalts

Arbeitnehmer können mit ihren Arbeitgebern vereinbaren, dass sie einen Firmenwagen privat nutzen dürfen. In diesem Fall wird das Fahrzeug zu einem Teil des Gehalts. Die Arbeitnehmer erhalten dann ihren Lohn plus einen sogenannten Sachbezug der Privatnutzung. Wenn ein Firmenwagen während der Elternzeit weiter genutzt werden darf, liegt vielleicht kein Gehalt mehr in Form von Lohnzahlungen vor, Arbeitnehmer beziehen über den Firmenwagen aus rein rechtlicher Sicht aber trotzdem ein Gehalt.

Vor der Geburt eines Kindes ist die private Nutzung eines Firmenwagens von Vorteil. Das vom Staat zu zahlende Elterngeld berechnet sich nämlich vom Brutto-Gehalt der Arbeitnehmer. Da der Firmenwagen hier mit eingerechnet wird, ergibt sich ein höherer Elterngeldanspruch. Wenn ein Firmenwagen hingegen ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt werden darf, gilt dies nicht. Nach der Geburt könnte es dazu kommen, dass die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke negative Auswirkungen auf das Elterngeld hat. Das ist aber nur in bestimmten Situationen der Fall und hängt davon ab, welche Bezugsform die Betroffenen gewählt haben.

Bezugsformen beim Elterngeld

Es gibt das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Auf das Basiselterngeld wirken sich Sachleistungen aus, da Kürzungen des Elterngeldes bereits ab dem ersten Euro, der hinzuverdient wird, vorgenommen werden. In diesem Fall lohnt es sich, die Vorteile eines privat genutzten Firmenwagens gegen die Abzüge beim Elterngeld aufzurechnen.

Nachrechnen lohnt sich! Wäre ein privater PKW während der Elternzeit teurer als die Einsparung beim Elterngeld, kann der Firmenwagen weiter genutzt werden. Geht mehr Geld verloren, als der Firmenwagen an Vorteilen bringt, sollte mit dem Arbeitgeber ein Nutzungsverbot während der Elternzeit vereinbart werden. So berechnen Sie, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht.

Anders sieht es beim sogenannten Elterngeld Plus aus. Hier kann es sein, dass ein Firmenwagen privat genutzt werden kann, ohne dass sich dies auf die Elterngeldzahlungen auswirkt. Das hängt von der Höhe des Brutto-Gehalts vor der Geburt des Kindes ab. Kürzungen beim Elterngeld werden nicht direkt ab dem ersten hinzuverdienten Euro vorgenommen. Grundsätzlich ist es für Arbeitnehmer möglich, bis zu 50% ihres vorherigen Brutto-Gehalts während der Elternzeit hinzuzuverdienen, ohne dass es zu Kürzungen kommt (Quelle: elterngeld.de). Übersteigen die Leistungen diesen Wert, werden aber auch beim Elterngeld Plus Abzüge vorgenommen.

Das Recht auf einen Firmenwagen besteht nicht

Die private Nutzung eines Dienstwagens ist eine Leistung, die Arbeitgeber ihren Angestellten als Zusatz zum Lohn gewähren. Sie wollen damit ihre gute Arbeit würdigen und die Möglichkeit nutzen, gute Mitarbeiter im Betrieb zu halten. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Firmenwagen besteht jedoch nicht. Das gilt umso mehr während der Elternzeit. Hier ruht der bestehende Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen und die Arbeitgeber keine Gehaltszahlungen im bisherigen Umfang leisten müssen. Das bedeutet, dass auch die private Nutzung eines Firmenwagens nicht automatisch weiter erlaubt ist.

Deswegen ist ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber unverzichtbar:

Es ist für werdende Eltern wichtig, sich frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber über die Nutzung des Firmenwagens während der Elternzeit zu unterhalten. Die meisten Arbeitgeber zeigen sich großzügig und erlauben die private Nutzung auch während der Elternzeit. Immerhin genießen sie hierdurch meist steuerliche Vorteile. Allerdings muss genau geprüft werden, ob und in welchem Rahmen sich die private Firmenwagennutzung auf das Elterngeld auswirkt. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, eine Nutzung während der Elternzeit auszuschließen, um Abzüge zu vermeiden. Auch das muss offiziell vereinbart werden.

Regelungen zum Firmenwagen während des Mutterschutzes

Für den Mutterschutz gelten spezielle Regelungen, was die private Nutzung eines Firmenwagens betrifft. Insgesamt haben (werdende) Mütter einen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschutz. Dieser gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit gelten die vertraglich vereinbarten Regelungen für einen Firmenwagen weiter. Durften Angestellte einen Firmenwagen vor der Geburt privat nutzen, so steht ihnen der Wagen auch während des Mutterschutzes zu. Dieser gilt dann als geldwerter Vorteil und wird dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld hinzugerechnet.

Es ist wichtig, die Nutzung des Firmenwagens während der Elternzeit rechtzeitig zu klären und eventuell einen vorübergehenden Nutzungsverzicht zu vereinbaren.

Damit diese Regelungen greifen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. So ist es erforderlich, dass die Arbeitnehmer den Dienstwagen bereits mindestens drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes genutzt haben. Außerdem stellt sich die Frage, ob im Arbeitsvertrag eine sogenannte Widerrufsklausel enthalten ist. In diesem Fall ist ein Arbeitgeber berechtigt, für die Zeit des Mutterschutzes die Herausgabe des Firmenwagens zu verlangen. Eine Entschädigung für die Angestellten muss nicht entrichtet werden. Allerdings zeigen sich viele Arbeitgeber in Sachen Mutterschutz eher großzügig und überlassen den Müttern den Wagen weiterhin. All dies sollte aber konkret besprochen und schriftlich fixiert werden.

Fazit

Ob sich ein Firmenwagen auf das Elterngeld und die Elternzeit auswirkt, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem ist zu prüfen, welche Bezugsform beim Elterngeld genutzt wird. Während beim Basiselterngeld schnell einmal Abzüge erfolgen, dürfen Angestellte beim Elterngeld Plus einige Einnahmen beziehen, ohne dass das Elterngeld gekürzt würde. Hierbei ist zu beachten, dass in der Regel kein Rechtsanspruch auf einen Firmenwagen während der Elternzeit besteht. Allerdings gibt es für den Mutterschutz Spezialregelungen. 

Es empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den gewünschten Umgang mit einem Firmenwagen während der Elternzeit zu sprechen. Einige Arbeitnehmer möchten das Fahrzeug gerne weiternutzen, anderen wäre es lieber, ein Nutzungsverbot zu vereinbaren, um keine Abzüge beim Elterngeld hinnehmen zu müssen. Alle in dem Gespräch getroffenen Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, damit sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber Rechtssicherheit besteht.

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