Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Endziffer 0 wird am Monatsanfang bedient, Endziffer 9 am Monatsende. Kindergeld und Kinderzuschlag erreichen Ihr Konto dabei am selben Tag.
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind. Das sind vier Euro mehr als 2025.
Nein. Beide Leistungen kommen am selben Tag als ein Gesamtbetrag auf Ihr Konto. Der Auszahlungstermin folgt auch beim Kinderzuschlag der Endziffer der Kindergeldnummer.
Wenn ich mit befreundeten Eltern über staatliche Familienleistungen spreche, taucht eine Frage fast immer zuerst auf: Wann kommt das Geld? Die Familienkasse 2026 zahlt Kindergeld und Kinderzuschlag aus, und der genaue Auszahlungstag hängt an einer einzigen Ziffer Ihrer Kindergeldnummer. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wann die Familienkasse 2026 überweist, wie Sie die Behörde am schnellsten erreichen und was Sie tun, wenn eine Zahlung ausbleibt oder sich verzögert.
Wichtige Fakten im Überblick

Die Familienkasse ist Teil der Bundesagentur für Arbeit. Sie zahlt zwei zentrale Familienleistungen aus, nämlich das Kindergeld und den Kinderzuschlag. Zuständig ist also nicht das örtliche Bürgeramt, sondern die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für sie kann eine eigene Familienkasse des Dienstherrn zuständig sein, die das Kindergeld anstelle der Bundesagentur zahlt. Die fachliche Aufsicht über das Kindergeld liegt beim Bundeszentralamt für Steuern.
Weil beide Leistungen aus einer Hand kommen, laufen Antrag, Auszahlung und Änderungsmitteilungen über dieselbe Stelle. Das erklärt, warum die Kindergeldnummer im Alltag so wichtig ist. Sie ordnet Ihre Zahlungen zu und steuert sogar den Termin.
Die Familienkasse überweist nicht alle Zahlungen am selben Tag. Aus organisatorischen Gründen verteilt sie die Überweisungen über den Monat. Maßgeblich ist dafür die Endziffer, also die letzte Zahl Ihrer Kindergeldnummer.
Das Prinzip ist einfach. Endziffer 0 wird am Monatsanfang bedient, danach folgen die Endziffern 1 bis 8. Die Endziffer 9 liegt immer am Monatsende. Weder Ihre Steuer-Identifikationsnummer noch das Geburtsdatum des Kindes spielen dabei eine Rolle. Beide Leistungen bündelt die Familienkasse zu einer einzigen Überweisung.
Die folgende Übersicht zeigt für jede Endziffer drei Beispielmonate über das Jahr verteilt. So erkennen Sie Ihr Muster für 2026 auf einen Blick.
Beispielhafte Auszahlungstermine der Familienkasse 2026 nach Endziffer der Kindergeldnummer.
Die vollständige Übersicht für alle zwölf Monate veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Auszahlungstag gibt es nicht. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Gutschrift oft um ein bis zwei Bankarbeitstage, weil dann keine Buchungen laufen.
Gut zu wissen ist die Regel für die erste Zahlung. Für den ersten Monat gibt es keine anteilige Kürzung. Selbst wenn der Anspruch erst am Monatsende entsteht, zahlt die Familienkasse den kompletten Monatssatz. Kommt Ihr Kind etwa am 28. zur Welt, steht Ihnen das Kindergeld für diesen ganzen Monat zu.
Mein Tipp: Ihre Kindergeldnummer finden Sie auf jedem Bescheid und Schreiben der Familienkasse. Notieren Sie sich die Endziffer einmal. Dann können Sie Ihren persönlichen Auszahlungstermin künftig ohne Rückfrage ablesen.
Die Familienkasse bietet mehrere Wege der Kontaktaufnahme. Für viele Anliegen genügt ein Anruf bei der kostenlosen Servicehotline. Halten Sie dafür Ihre Kindergeldnummer bereit, das verkürzt das Gespräch spürbar.
Diese Rufnummern sind gebührenfrei:
Vieles lässt sich auch online erledigen. Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie digital über das Portal der Bundesagentur für Arbeit oder klassisch auf Papier mit dem Formular KG 1. Ob sich ein Kinderzuschlag für Sie lohnt, prüfen Sie vorab mit dem KiZ-Lotsen, einem kostenlosen Online-Werkzeug der Bundesagentur.
Für sensible Angaben ist der schriftliche Weg oft der sicherste. Änderungen wie ein Umzug oder das Ende einer Ausbildung teilen Sie am besten schriftlich mit, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.

Die meisten Schwierigkeiten drehen sich um Geld, das nicht ankommt, oder um Anträge, die sich ziehen. Für die häufigsten Fälle gibt es klare Wege.
Die Zahlung bleibt aus oder kommt spät. Prüfen Sie zuerst Ihre Endziffer und den Wochentag. Fällt Ihr Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Gutschrift oft nur um Tage. Ist der Termin klar überschritten, klärt die Servicenummer für die Auszahlung den Fall am schnellsten.
Der Erstantrag dauert lange. Bearbeitungszeiten schwanken und können mehrere Wochen betragen, gerade nach einer Geburt. Stellen Sie den Kindergeldantrag deshalb früh. Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes dürfen Sie nachreichen, warten Sie damit nicht auf den Brief vom Finanzamt.
Rückwirkend gibt es nur sechs Monate. Eine Nachzahlung reicht maximal ein halbes Jahr zurück, gerechnet ab dem Tag, an dem Ihr Antrag eingeht. Was länger zurückliegt, ist verloren. Beim Kinderzuschlag ist der Spielraum noch enger, hier gibt es in der Regel keine Nachzahlung für die Vergangenheit.
Es kommt zu Rückforderungen. Meldet man Änderungen zu spät, zahlt die Familienkasse manchmal Geld weiter, das nicht mehr zusteht. Das müssen Sie später zurückzahlen. Melden Sie deshalb Umzug, Ende der Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nach der Erstausbildung zügig.
Sie sind an der falschen Stelle. Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst, ist unter Umständen die Familienkasse Ihres Dienstherrn zuständig, nicht die der Bundesagentur für Arbeit. Ein kurzer Blick auf Ihre letzte Gehaltsabrechnung oder eine Nachfrage in der Personalstelle schafft hier Klarheit.
Die wichtigste Stellschraube kennen Sie jetzt. Ihre Endziffer bestimmt den Auszahlungstag, nicht ein Datum Ihrer Wahl. Prüfen Sie bei einer scheinbar fehlenden Zahlung zuerst die Endziffer und den Wochentag, bevor Sie zum Hörer greifen. Kommt das Geld dann immer noch nicht an, hilft die kostenlose Servicenummer weiter. Wer einen Erstantrag plant, stellt ihn am besten direkt nach der Geburt, um keine rückwirkenden Monate zu verlieren.
Die Endziffer ist die letzte Zahl Ihrer Kindergeldnummer. Diese Nummer steht auf jedem Bescheid und Schreiben der Familienkasse. Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum spielen für den Termin keine Rolle.
Für allgemeine Auskünfte gilt die gebührenfreie Nummer 0800 4 555530. Fragen zur Auszahlung beantwortet die Familienkasse unter 0800 4 555533. Aus dem Ausland erreichen Sie sie unter +49 911 12031010.
Prüfen Sie zuerst Ihre Endziffer und ob der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Bleibt die Zahlung danach weiter aus, wenden Sie sich an die Servicenummer für die Auszahlung. Halten Sie Ihre Kindergeldnummer bereit.
Die Bearbeitungszeiten schwanken und können mehrere Wochen betragen. Ein früh gestellter Antrag und vollständige Unterlagen beschleunigen den Vorgang. Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes dürfen Sie nachreichen.
Möglich ist eine Nachzahlung nur für das halbe Jahr vor Ihrem Antragseingang. Ältere Ansprüche verfallen. Stellen Sie den Antrag deshalb zügig nach der Geburt.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann eine eigene Familienkasse des Dienstherrn zuständig sein. Sie zahlt das Kindergeld dann anstelle der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Personalstelle nennt Ihnen die richtige Anlaufstelle.
Nein. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss nichts tun. Die Familienkasse hat den Betrag zum Januar 2026 automatisch auf 259 Euro angepasst.