Familiengeld in Bayern: Mehr Geld für junge Familien mit Kleinkindern

   
von Kirsten B. - letzte Aktualisierung:
Eltern auf Sofa, Kind dazwischen füttert Sparschwein
Welche Voraussetzungen gibt es für das Familiengeld?

Sie müssen mindestens ein Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten haben und in Bayern leben.

In welcher Summe wird das Familiengeld ausgezahlt?

Für das erste und für das zweite Kind bekommen Eltern in Bayern jeweils 250 Euro im Monat. Ab dem dritten Kind sind es schon 300 Euro.

Wann muss man den Antrag auf Familiengeld stellen?

Frühestens drei Monate, ehe das Kind den 13. Lebensmonat erreicht, sollte der Antrag eingehen.

Seit dem September 2018 wird das Betreuungs- und das Landeserziehungsgeld in Bayern durch das Familiengeld ersetzt. Es wird unabhängig vom Einkommen an alle Familien mit Wohnsitz im Freistaat ausgezahlt, die kleine Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr haben. Damit trägt die Regierung der Tatsache Rechnung, dass sich in den ersten Lebensjahren der Kinder die Prioritäten der Eltern stark verschieben.

1. Das Familiengeld vereinfacht den Leistungsbezug

Statt sich gegebenenfalls mit dem Erziehungsgeldrechner für einkommensschwache Familien und dem Betreuungsgeld in Bayern auseinanderzusetzen, können junge Eltern nun einfach das Familiengeld beantragen. Auf diese Weise fallen aufwendige Berechnungen weg. Das gilt auch für die Behörden, die im Rahmen der neuen Leistung weniger Aufwand betreiben müssen.

2. Die Voraussetzungen für das Familiengeld in Bayern sind knapp gehalten

kleiner Junge spielt mit Vater

Familiengeld bekommen Sie immer dann, wenn Sie Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren haben.

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Familiengeldes sind denkbar einfach: Sie haben ein Kind oder mehrere Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten und Sie leben in Bayern. Das reicht schon: Es gibt keine Einkommensgrenze für diese Leistung, und die Auszahlung hängt auch nicht von der Betreuungssituation der Kinder ab. Das heißt, dass Sie das Geld auf jeden Fall bekommen, ob sie bei Ihnen zu Hause betreut werden oder nicht.

Das Familiengeld gibt es selbstredend auch für Eltern von Adoptivkindern. Eine Besonderheit ist hier, dass nicht der Geburtstag des Kindes der Stichtag für die Zahlungen ist, sondern der Moment der Aufnahme in die Familie. Auch sorgeberechtigte Personen, die nicht die Eltern sind, aber bei denen das Kind lebt, können den Antrag stellen. Allerdings gilt natürlich, dass pro Kind nur einmal Familiengeld beantragt werden kann. Es geht also nicht, dass ein Kind beispielsweise bei seinen Großeltern lebt und diese ebenso wie die Eltern das Familiengeld erhalten.

3. Das Familiengeld bewegt sich zwischen 250 und 300 Euro

Drillinge auf bunten Stühlen

Kein Grund für lange Gesichter: Für jeden Drilling gibt es extra Familiengeld.

Für das erste und für das zweite Kind bekommen Eltern in Bayern jeweils 250 Euro im Monat. Ab dem dritten Kind sind es schon 300 Euro. Haben die älteren Kinder das dritte Lebensjahr bereits vollendet, erhalten die Familien trotzdem jeweils 300 Euro für die jüngeren zwischen den ersten und dem dritten Lebensjahr. Bekommt eine Familie nach dem ersten Kind Zwillinge, erhält sie für jedes der Zwillingskinder 300 Euro. Das ist auch bei Drillingen der Fall. Im ersteren Fall hätte das Familiengeld also eine monatliche Höhe von 850 Euro, im zweiten von 1150 Euro.

Für Patchworkfamilien ist interessant, dass sich das Familiengeld nach Kindern im Haushalt berechnet. Das heißt, dass nicht die jeweiligen leiblichen Kinder für die Berechnung wichtig sind, sondern alle. Hat beispielsweise ein Partner bereits zwei ältere Kinder, die Kindergeld erhalten und mit im Haushalt wohnen, liegt für das erste Kind des anderen Partners, das aber das dritte im Haushalt ist, das Familiengeld in der entsprechenden Lebensphase bei 300 statt bei 250 Euro.

4. Das Familiengeld in Bayern ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet

Das Familiengeld bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich: Sie erhalten es steuerfrei, unpfändbar, ohne Progressionsvorbehalt und zusätzlich zu anderen Leistungen wie etwa

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Hartz 4
  • Wohngeld

Zunächst war strittig, ob es eine Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz 4 würde geben müssen oder nicht, doch am 01.02.2019 schließlich hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass das nicht der Fall sein wird. Jene Familien, die denen in den vorangegangenen Monaten seit der Einführung des Familiengeldes entsprechend zu wenig Geld bekommen haben, erhalten den vollen Betrag rückwirkend. Hier sehen Sie diese Entscheidung noch einmal in Kürze zusammengefasst:

5. Familiengeld beantragen ist leicht

Haben Sie bereits Elterngeld bezogen, ehe das Familiengeld eingeführt wurde oder bevor Ihr Kind den 13. Lebensmonat erreicht hatte, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, um das Familiengeld zu erhalten. So erleichtert das Bundesland den Bezug. Wer kein Elterngeld erhalten hat, kann auf der Webseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) das Familiengeld unkompliziert beantragen.

5.1. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie den Antrag stellen

Kleinkind mit Kuchen

Herzlichen Glückwunsch! Haben Sie früh genug den Antrag gestellt, gibt es ab heute Familiengeld.

Das ZBFS erklärt, ab wann Sie das Familiengeld beantragen können, damit es möglichst pünktlich und reibungslos auf dem Konto erscheint: Frühestens drei Monate, ehe das Kind den 13. Lebensmonat erreicht, sollte der Antrag eingehen. Andernfalls kann er noch nicht berücksichtigt werden und verfällt. Aber lassen Sie sich auch nicht zu viel Zeit damit, denn Sie erhalten das Familiengeld im Höchstfall für drei Monate rückwirkend. Beantragen Sie es zu spät, lassen Sie sich Leistungen entgehen, die Ihnen zustehen.

5.2. Was tun, wenn andere Leistungen höher sind?

Sie können das Familiengeld für Kinder beantragen, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren wurden. Beziehen Sie für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 31. August 2017 geboren wurden, bereits Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld in Bayern, müssen Sie nicht zwingend auf das Familiengeld hinüberwechseln: Hier greift die sogenannte Meistbegünstigenregelung.

Diese Regel sorgt dafür, dass Ihre Bezüge nicht sinken, wenn das Familiengeld geringer ausfallen sollte als die Kombination der anderen beiden Leistungen: Solange die Kombination aus Betreuungs- und Landeserziehungsgeld höher ist als das Familiengeld, erhalten Sie diese weiterhin. Sobald das Familiengeld die höhere Summe ausmacht, wird darauf gewechselt. Ein gleichzeitiger Bezug von Familiengeld und Betreuungsgeld bzw. Landeserziehungsgeld in Bayern ist nicht möglich, da Ersteres als Ersatz für die anderen beiden Leistungen geschaffen worden ist.

Tipp: Fragen Sie im Zweifelsfall ruhig über das Servicetelefon des ZBFS nach.

6. Familiengeld ist eine Stütze für junge Familien

Kleinkinder in der KiTa

Ob Sie Ihr Kind in der KiTa anmelden oder es selbst betreuen: Das Familiengeld unterstützt Sie dabei.

Wer kleine Kinder hat, weiß, wie zeitintensiv die ersten Jahre sein können. Es ist unmöglich, währenddessen im Beruf nicht etwas zurückzustecken. Nach den ersten intensiven Monaten können Eltern nach Gutdünken entscheiden, ob sie die Kinder zu Hause betreuen oder sie in einer KiTa anmelden möchten. Ersteres kostet Zeit, die Sie nicht auf der Arbeit verbringen können, Letzteres Geld, da die Kitas in Bayern nicht kostenfrei sind. In beiden Fällen wirkt das Familiengeld als willkommener Puffer.

7. Empfohlener Ratgeber für frischgebackene Eltern

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