Auch wenn sich bei vielen die Vorstellung noch hartnäckig hält, gehört zum Beruf der Erzieherin wesentlich mehr als das „Bespaßen von Kindern“.
Das ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Doch nach einer erfolgreichen Ausbildung verdienen Sie im Schnitt 2500€ Brutto.
Ganz im Gegenteil. Im diesem Bereich profitieren Sie von vielfältigen Weiterbildungsmaßnahmen, die Ihnen entweder eine bestimmte Spezialisierung zukommen lassen oder Ihnen sogar die Pforten zur Kita-Leitung öffnen.
Der Job des Erziehers/der Erzieherin ist in Deutschland sehr beliebt. Aufgrund des Kindertagesförderungsgesetzes findet zurzeit ein Ausbau der Einrichtungen statt. Dadurch wird natürlich auch mehr Personal benötigt, sodass Erzieher gefragter sind denn je. Aber was macht diesen Job eigentlich aus und welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es? Welches Gehalt erhalten ErzieherInnen und wie sieht es mit Stellenangeboten aus?
Wir informieren Sie in unserem Ratgeber rund um den Beruf des Erziehers/der Erzieherin. Sie erfahren, wo Sie entsprechende Jobs finden und welche Möglichkeiten Quereinsteiger haben. Außerdem geben wir Ihnen Auskunft über die rechtlichen Aspekte, die ErzieherInnen beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Der Job in der Kinderbetreuung ist sehr anspruchsvoll.
Nicht nur Kinder bespaßen und gute Laune verbreiten – der Job als ErzieherIn bringt wesentlich mehr mit sich. Da die kleinsten in unserem Leben besonderen Schutz benötigen, ist die Aufgabe mit sehr viel Verantwortung verbunden. Betreuung und Förderung sind die Schlüsselgebiete, die ausgebildete Erzieher und Erzieherinnen stets im Blick haben sollten.
Wer diesen Job ausüben möchte, sollte stressresistent sein und sich schnell auf neue Situationen einstellen können. Ein wichtiges Aufgabengebiet, dass nicht vernachlässigt werden sollte, ist die Beobachtung. Nur, wer gezielt das Verhalten in bestimmten Situation im Blick hat, ist in der Lage, die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Pädagogische Konzepte können so abgeändert oder aber auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
ErzieherInnen fällt jedoch im Rahmen der Kinderbetreuung meist auch die Aufgabe zu, Speisen zuzubereiten und für geregelte gemeinsame Mahlzeiten zu sorgen.
Darüber hinaus erfordert der Job einer Kindererzieherin oder eines Kindererziehers die Zusammenarbeit mit externen Stellen. Geht es um Krankheiten oder besondere Auffälligkeiten, ist die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern eine wichtige und nicht zu unterschätzende Aufgabe.
Auch Elterngespräche gilt es zu führen. Nicht immer ist es leicht, Eltern gegenüber ein schwieriges Thema anzusprechen, ohne dass diese gleich ungehalten reagieren. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, welches vor allem in Führungspositionen immer wichtiger wird.
Derzeit gibt es zahlreiche offene Erzieherstellen.
Es gibt viele verschiedene Wege, um in Deutschland die Ausbildung als ErzieherIn machen zu können. Nicht nur reguläre Praktika mit anschließender Ausbildung sind möglich. Auch viele Quereinsteiger werden ErzieherIn. Für nähere Details zum Thema der Ausbildung für Quereinsteiger, schauen Sie sich den Artikel der Ausbildung zur ErzieherIn an.
Da sich der Job großer Beliebtheit erfreut, kann es hin und wieder regional dazu kommen, dass keine Stellen ausgeschrieben werden.
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, haben Sie unterschiedlich viele Stellen, auf die Sie sich bewerben können. Seit jedoch jeder, der in Deutschland wohnt, einen Anspruch auf einen Kitaplatz für sein Kind hat, ist die Nachfrage nach gutem Personal groß.
Als ErzieherIn haben Sie derzeit beste Karten, Ihren Wunschjob zu bekommen. Selbstverständlich kann dies immer nur im Gesamten gelten. Bewerben sich ausgerechnet in Ihrem Gebiet besonders viele Erzieher und Erzieherinnen, so haben Sie selbstverständlich keine Einstellungsgarantie.
Um Stellenangebote als ErzieherIn zu finden, können Sie auf verschiedene Art vorgehen. Zum einen bietet es sich an, klassisch zu agieren. Besuchen Sie den örtlichen Kindergarten oder stellen Sie sich bei verschiedenen Krippen oder Kindertagestätten in Ihrer Nähe vor.
Unter Umständen wird gerade nach Ihnen gesucht. Wenn sich der Leiter oder die Leiterin der Einrichtung mit Ihnen versteht, ist die Bewerbung unter Umständen nur noch reine Formsache.
Selbstverständlich gibt es im Internet auch zahlreiche Stellenangebote für Erzieher und Erzieherinnen. Nutzen Sie große Portale oder auch örtliche Websites, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Achtung: Es ist verständlich, wenn Sie einen Lieblingsarbeitplatz haben. Bewerben Sie sich jedoch zur Sicherheit bei mehr als nur einer Einrichtung. So stehen Sie bei einer eventuellen Absage nicht vor einem Scherbenhaufen.
Stetig an der eigenen Weiterbildung arbeiten
Wer als ErzieherIn eine Weiterbildung anstrebt, sichert sich damit für zukünftige Aufgaben. Doch warum macht eine Weiterbildung als ErzieherIn überhaupt Sinn? Zum einen sind die Jobaussichten derzeit sehr gut, sodass Sie sich in naher Zukunft wohl keine Sorgen über Ihren Arbeitsplatz machen müssen.
Auf der anderen Seite wissen Sie jedoch nie, was die Zukunft bringt. Mit gezielten Förderungsprogrammen empfehlen Sie sich auch zukünftig. Folgende Vorteile sind dabei für die meisten Erzieherinnen und Erzieher von besonderer Bedeutung:
Die WIFF ist ein gemeinsames Projekt der Robert-Bosch-Stiftung, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie dem Deutschen Jugendinstitut. Das Ziel liegt dabei auf der Professionalisierung von Fachkräften.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten als ErzieherIn es im Einzelnen gibt, ist sehr facettenreich. Es existieren sowohl staatliche, als auch kirchliche und private Anbieter, die Qualifizierungsmaßnahmen anbieten.
Wenn Sie sich für eine Weiterbildungsmaßnahme interessieren, bietet Ihnen die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogischer Fachkräfte (WIFF) einen guten Überblick über die verschiedenen Ausbildungsanbieter.
Durch eine Weiterbildung lässt sich das Gehalt als ErzieherIn deutlich steigern.
Wer reich werden möchte, ist als Erzieher oder Erzieherin sicher falsch aufgehoben. Allerdings müssen Sie sich mit dem Einkommen auch nicht verstecken. Es gibt bundesweit keine einheitlichen Regelungen, sodass ein konkretes Gehalt an dieser Stelle nicht angegeben werden kann.
In den verschiedenen Bundesländern werden unterschiedlich hohe Gehälter ausgezahlt. Wer bei einem privaten Träger angestellt ist, verdient nicht automatisch das Gleiche, wie eine Angestellter eines kirchlichen oder staatlichen Kindergartens.
Im Schnitt können Einsteiger jedoch mit einem Einkommen von etwa 2.500 Euro brutto im Monat rechnen. Bei besonderer Qualifizierung ist auch ein höheres Einstiegsgehalt möglich.
Wem dies nicht reicht, der kommt um die bereits angesprochenen Weiterbildungsmaßnahmen nicht umhin. In Führungspositionen als Leiter oder Leiterin einer Kita werden deutlich höhere Gehälter gezahlt. Allerdings sollten all jene, denen die Aufgabe der Kindererziehung am Herzen liegt, genau über diesen Schritt nachdenken. Als Leiter einer solchen Kindertageseinrichtung ändert sich die Aufgabe komplett.
Besonders in größeren Einrichtungen mit sehr vielen Kindern ist die Aufgabe mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Ihre zentrale Aufgabe wird nun eher im Bereich der Organisation liegen, anstatt in der Kindererziehung an sich.
Je größer die Einrichtung ist, die ein Leiter zu verwalten hat, desto höher fällt auch das entsprechende Gehalt aus. Wer beispielsweise im Öffentlichen Dienst angestellt ist und entsprechend der Tarifgruppe S besoldet wird, erhält für die Leitung eines Kindergartens mit bis zu 69 Kindern Gehalt entsprechend der Stufe S 13. Wer hingegen Leiter einer Einrichtung mit über 180 Kindern ist, wird nach der Entgeltgruppe S 18 besoldet.
Auch für Urlaub sollte Zeit bleiben.
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen jährlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Dieser Mindestanspruch steht jedem Beschäftigten, egal in welcher Branche er tätig ist, zu. In Tarifverträgen haben sich oftmals andere Werte etabliert, an die sich die Kindertagesstätten, die dort organisiert sind, halten müssen.
Da es jedoch nicht nur staatliche, sondern auch kirchliche und eine Vielzahl privater Kindertagesstätten gibt, kann es große Unterschiede geben.
Wer in der Einrichtung arbeitet, die sich am Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes orientiert oder diesen Vertrag einhalten muss, hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Selbstverständlich wird dies bei all jenen, die nur drei oder vier Tage in der Woche arbeiten, angepasst.
Für Teilzeitbeschäftigte gilt somit der reguläre Urlaub bezogen auf Ihre jeweilige Stundenzahl. Wer also jeden Tag 5 Stunden arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf die 30 Tage Jahresurlaub.
Wenn Sie, statt der fünf regulären Arbeitstage in der Woche, weniger arbeiten, haben Sie folgenden Anspruch (bei einem 30-tägigen Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung):
Arbeitstage pro Woche | Urlaubsanspruch im Jahr |
---|---|
ein Tag | 6 Tage |
zwei Tage | 12 Tage |
drei Tage | 18 Tage |
vier Tage | 24 Tage |
Es kommt allerdings vor, dass die Urlaubszeit sehr eingeschränkt ist. Teils gibt es Betriebsferien, in denen Sie verpflichtend Urlaub nehmen müssen. So kann es vorkommen, dass Ihnen letztlich nur wenige Tage im Jahr zur freien Verfügung bleiben.
In der übrigen Zeit ist eine frühzeitige Absprache mit den Kollegen notwendig. Wer bereits eigene Kinder hat, beansprucht häufig die Schulferienzeiten für sich. In der sonstigen Phase, in welcher einzelne ErzieherInnen Urlaub machen, muss immer für genügend Personal gesorgt sein. Besonders in kleineren Einrichtungen gestaltet sich dies das ein oder andere Mal als Herausforderung.
Wenn Sie sich gerne einmal mit anderen Erziehern über Ihren Urlaubsanspruch austauschen möchten, bietet sich der Besuch eines Forums für Erzieherinnen an.
Manchmal ist die Kündigung die bessere Wahl.
Sie beabsichtigen zu kündigen? Kein Problem, in der Regel geht dies recht schnell und unproblematisch. Allerdings gibt es einige Fallstricke, die dem einen oder anderen Arbeitnehmer schon zum Verhängnis geworden sind.
Wenn Sie bei einem privaten Träger angestellt sind und einen Arbeitsvertrag ohne besondere Klauseln unterschrieben haben, so können mit einer vierwöchigen Frist zur Mitte oder zum Ende des Monats kündigen. Dabei gilt dies immer für den darauffolgenden Monat. Kündigen Sie beispielsweise am 19.10.2017, so endet Ihr Arbeitsverhältnis am 30.11.2017.
Wer sich noch in der Probezeit befindet, hat ein zweiwöchiges Kündigungsrecht. Besondere Fristen müssen Sie ansonsten nicht beachten.
Arbeiten Sie bereits etwas länger in der Einrichtung, kann sich die Kündigungsfrist für Sie erhöhen. Dies gilt dann, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine sog. Gleichstellungsklausel enthält. In diesem Fall müssen Sie sich an den Fristen orientieren, die auch Ihr Arbeitgeber einhalten muss, wenn er Ihnen kündigen würde.
Je länger Sie bereits dort arbeiten, desto früher müssen Sie Ihre Kündigung einreichen. Im Detail sieht dies so aus:
Angestellte des Öffentlichen Dienstes müssen sich ebenfalls an anderen Fristen orientieren. Für Sie gilt Folgendes:
Bildnachweise: DGLimages/shutterstock, weedezign/shutterstock, CandyBox Images/shutterstock, Monster Ztudio/shutterstock, Maridav/shutterstock, altafulla/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)