Elterneigenschaft: Nachweis und Bedeutung für die Pflegeversicherung

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Welchen Einfluss hat die Elterneigenschaft auf die Pflegeversicherung?

Grundsätzlich liegt der Beitragssatz für die Pflegekasse bei 1,275 %. Auf diesen regulären Beitrag müssen alle kinderlosen Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung allerdings einen Aufschlag in Höhe von 0,25 % erbringen. Dies entfällt somit.

Wie weise ich die Elterneigenschaft nach?

Es gibt keine klaren Regelungen, wie dies im Detail geschehen muss. Da der Anteil für die Pflegeversicherung jedoch meist im Rahmen der Lohnabrechnung abgezogen wird, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die Gegebenheiten in Kenntnis setzen.

Kann nur ein Elternteil den Bonus der Elterneigenschaft nutzen?

Nein, beide Elternteile sind von der Zahlung des Zusatzbeitrags für kinderlose Arbeitnehmer befreit.

Alle Eltern wissen, dass jedes Kind viel Geld kostet, ganz gleich, welche Vergünstigungen der Staat bereitstellt.

Um allen Eltern jedoch ein wenig unter die Arme zu greifen, hat die Elterneigenschaft eine positive Wirkung im Hinblick auf die Pflegeversicherung.
In unserem Artikel stellen wir Ihnen daher kurz vor, welche Bedeutung die Elterneigenschaft hat und wie Sie den Nachweis erbringen können.

1. Die Elterneigenschaft hat große Bedeutung für den Beitrag zur Pflegeversicherung

das Wort Beitragssatz auf einem Holzstück

Durch die Elterneigenschaft reduziert sich Ihr Beitragssatz zur Pflegeversicherung.

Grundsätzlich liegt der Beitragssatz für die Pflegekasse bei 1,275 %. Auf diesen regulären Beitrag müssen alle kinderlosen Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung allerdings einen Aufschlag in Höhe von 0,25 % erbringen.

Ab dem 23. Lebensjahr ergibt sich damit für alle Menschen, die Mitglied der Pflegeversicherung sind, ein einheitlicher Beitragssatz von 1,525 % aller ihrer beitragspflichtigen Einnahmen.

Im Sinne des Beitragsgesetzes handelt es sich damit nicht um eine Verringerung des Beitrags für Eltern, sondern um einen Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer. Diese rein förmliche Unterscheidung ist allerdings in der Praxis ohne Bedeutung.

Achtung: in Sachsen gilt ein erhöhter Beitragssatz von 1,775 % bzw. 2,025 % für kinderlose Mitglieder.

Neben diesem Vorteil können Sie Ihre Kinder kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mitversichern. Ähnliche Regelungen gelten für die private Pflegeversicherung sowie die Sozialversicherung.

2. Der Nachweis der Elterneigenschaft ist schnell erbracht

Geburtsurkunde

Nutzen Sie die Kopie der Geburtsurkunde zum Nachweis der Elterneigenschaft.

Damit Sie als Eltern von dem für kinderlose Arbeitnehmer geltenden Zusatzbeitrag im Rahmen der Pflegeversicherung befreit werden kann, müssen Sie Ihre Elterneigenschaft nachweisen.

Es gibt keine klaren gesetzlichen Regelungen, wie dies im Detail geschehen muss. Da der Anteil für die Pflegeversicherung jedoch in aller Regel direkt von Ihrem Bruttogehalt im Rahmen der Lohnabrechnung abgezogen wird, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die veränderten Gegebenheiten in Kenntnis setzen.

Idealerweise reichen Sie eine Geburts- oder Abstammungsurkunde ein. Eine einfache Kopie reicht in aller Regel aus, um die Leistungen entsprechend anzupassen.

Alternativ können Sie auch eine Kindergeldbescheinigung oder aber einen Auszug aus dem Geburtenregister nutzen, wenn Sie Ihre Elterneigenschaft nachweisen möchten.

Wenn Sie hingegen freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie Ihre Elterneigenschaft direkt gegenüber der jeweiligen Pflegekasse anzeigen.

Für den Nachweis bei der Deutschen Rentenversicherung füllen Sie das hier verlinkte PDF-Dokument aus.

Tipp: Achten Sie darauf, die Elterneigenschaft möglichst zeitnah nachzuweisen. Die rückwirkende Erstattung gilt für bis zu drei Monate. Weisen Sie Ihre Elterneigenschaft hingegen erst später nach, können Sie zu viel gezahlte Beiträge nicht zurückverlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Elterneigenschaft auch bei einem neuen Arbeitgeber angeben, um von der Befreiung des Zusatzbeitrags zu profitieren.

3. Besonderheiten zur Elterneigenschaft

Mutter hält 2 Kinder im Arm, die unterschiedliche Hautfarben haben

Auch Adoptiveltern müssen keinen Zusatzbeitrag entrichten.

All jene, die Ihr Kind auf natürlichem Wege bekommen, müssen keinerlei Besonderheiten beachten. Jedoch haben Sie selbstverständlich auch dann ein Anrecht auf einen reduzierten Beitragssatz, wenn Sie ein Kind adoptieren oder aber ein Pflegekind bei sich aufnehmen.

In diesem Fall reichen Sie anstelle der Geburtsurkunde eine Adoptionsurkunde bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Im Rahmen der Aufnahme eines Pflegekindes reicht das behördliche Schreiben aus.

Im Hinblick auf Stiefkinder gilt allerdings eine Besonderheit. Die Befreiung des Beitragszuschlags kommt nur dann in Betracht, wenn das betreffende Kind im Rahmen der Familienversicherung versichert wird oder aber zumindest dort versichert werden könnte.

Ist dies bei der Heirat nicht der Fall können Sie die Elterneigenschaften im Sinne des Gesetzes nicht nachweisen.
Zusätzlich müssen Stiefeltern und Stiefkinder gemeinsam in einem Haushalt zusammenleben. Dies lässt sich über eine Haushaltsbescheinigung, die Sie beim örtlichen Einwohnermeldeamt beantragen können, nachweisen.

4. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Hände werden im Kreis um eine aus Papier ausgeschnittene Familie gelegt

Die Pflegeversicherung sichert eine Familie vor gesundheitlichen Risiken ab.

Müssen alle Arbeitnehmer über 23 Jahren den Zusatzbeitrag entrichten?

Sofern keine Elterneigenschaften gegeben ist, müssen grundsätzlich alle kinderlosen Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zahlen. Eine Befreiung gilt hingegen für all jene, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, Arbeitslosengeld II beziehen oder aber ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Ebenfalls befreit sind Wehrdienstleistende sowie Menschen mit einer Behinderung.

Kann nur ein Elternteil den Bonus der Elterneigenschaft nutzen?

Nein, beide Elternteile sind von der Zahlung des Zusatzbeitrags für kinderlose Arbeitnehmer befreit.

Gilt die Befreiung vom Zusatzbeitrag nur für eine bestimmte Zeit?

Alle Eltern profitieren dauerhaft von der Beitragsbefreiung. Leben Ihre Kinder also nicht mehr in Ihrem Haushalt oder ist ein Kind bereits verstorben, ändert dies nichts an der grundsätzlich bestehenden Elterneigenschaft im Sinne des Gesetzes.
Das Ziel besteht darin, den Beitrag und die Erziehungsleistung an sich zu würdigen, sodass besondere Umstände dies nicht verhindern sollen.

Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Elterneigenschaft?

Im Detail nachlesen können Sie die Vorschriften in § 55 SGB XI. Die Vorschriften im Hinblick auf eine Beitragsbefreiung sind in § 56 SGB XI zu finden.

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