Einvernehmliche Scheidung: Informationen zu Kosten und Ablauf

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
einvernehmliche scheidung vor gericht
Wer trägt die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Grundsätzlich übernimmt derjenige die Kosten, der den Anwalt beauftragt. Auch wenn dies faktisch gesehen beide Noch-Ehepartner sind, so kann nur einer der beiden als Mandant infrage kommen.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Der Ablauf ist relativ simpel. Nach einem gestellten Antrag, der durch einen zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden muss, sowie der Zustimmung, erfolgt lediglich eine mündliche Verhandlung, bei der Ihre Anwesenheit erforderlich ist.

Woran orientieren sich die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung?

Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen, dem Einkommen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sowie dem gemeinsam angehäuften Vermögen.
Zudem erhöhen individuelle Regelungen die Gesamtkosten für den Anwalt sowie das Gericht.

Eine Trennung muss nicht immer kompliziert sein. Nicht alle Ehegatten, die sich im Laufe der Jahre auseinandergelebt haben, haben derartige Probleme miteinander, dass diese durch einen Rechtsanwalt vor Gericht ausgefochten werden müssten.

Durch eine einvernehmliche Scheidung sparen Sie Kosten. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie diese aussehen kann und was Sie dabei beachten müssen.

1. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung sind geringer

papierschnipsel die eine scheidung symbolisieren

Bei einer Scheidung werden die gemeinsamen Vermögenswerte aufgeteilt.

Der Hauptunterschied zwischen der klassischen Scheidung sowie der einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass sich lediglich einer der beiden Noch-Ehepartner von einem Rechtsanwalt vertreten lässt.

Vielleicht stellen Sie sich jetzt die Frage, ob es nicht noch etwas einfacher wäre, wenn die Scheidung komplett ohne Anwalt abliefe. Das in Deutschland gültige Scheidungsrecht sieht jedoch vor, dass ein Ehepartner nur dann einen Scheidungsantrag stellen darf und die Scheidung später vollzogen werden kann, wenn er oder sie sich anwaltlich vertreten lässt.

Ohne Anwalt funktioniert es zwar nicht. Die Kosten lassen sich allerdings deutlich reduzieren, indem sich beide Parteien faktisch einen Rechtsanwalt teilen.

Offiziell darf ein Anwalt jedoch stets nur eine Partei vertreten, sodass der Rechtsanwalt auch nur die Pflicht hat, im Interesse seines Mandanten zu handeln.
Tatsächlich ist es hingegen so, dass Paare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, den Anwalt gemeinsam aufsuchen und dieser lediglich die Formaltäten übernimmt.
Im Anschluss können Sie sich die Kosten teilen, sofern Sie dies nicht im Rahmen eines Ehevertrags anders regeln möchten.

2. Der Ablauf bei einer einvernehmlichen Scheidung – so gelingt es schnell und einfach

ein kind haelt zwei karten in der hand die mutter und vater bei einer trennung zeigen

Durch eine einvernehmliche Scheidung sparen Sie nicht nur Kosten, sondern schonen auch ohnehin schon leidende Kinder.

Damit Sie sich in Deutschland scheiden lassen können, muss nach der Trennung mindestens ein Jahr vergangen sein. Dies ergibt sich aus § 1566 BGB.
Am besten können Sie dieses Datum belegen, wenn es zu Problemen kommen sollte.

Nach der Trennung kommt es in aller Regel dazu, dass der Partner, dessen Nettoeinkommen höher liegt, dem anderen Trennungsunterhalt zahlen muss.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung folgen und jeder der beiden Geschiedenen ist grundsätzlich wieder für sich selbst verantwortlich.

Je nach Dauer der Ehe sowie den individuellen Umständen kommt zudem ein nachehelicher Unterhalt in Betracht, dessen Höhe allerdings (fast immer) niedriger ist.

Als Erstes müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung also einen Anwalt kontaktieren. Nun kann dieser für einen der beiden Noch-Ehegatten den Scheidungsantrag stellen.
Der andere Noch-Ehepartner muss diesem lediglich zustimmen und das Scheidungsverfahren beginnt.

Da eine einvernehmliche Scheidung nicht mit Problemen verbunden ist, müssen Sie in aller Regel nicht lange auf einen Scheidungstermin vor Gericht warten.

An diesem Termin erfolgt die Durchführung der Scheidung. Die Anwesenheit beider Noch-Ehepartner sowie des Anwalts ist dabei Pflicht.

Gibt es keinerlei Wünsche bzw. anstehende notwendige Vereinbarungen, so gehen Sie nach kurzer Zeit geschieden aus dem Termin.
Nun müssen Sie lediglich noch die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten zahlen.
Das Scheidungsurteil wird Ihnen anschließend postalisch zugestellt.

Tipp: Auch wenn es vielfach üblich ist, das Trennungsdatum zu fingieren, um eine schnellere einvernehmliche Scheidung zu rechtfertigen, so sollten Sie davon Abstand nehmen.
Kommt es später aufgrund nicht geklärter Vermögenswerte zu Streitigkeiten, so stellt Sie dies vor ein echtes Problem mit der Folge, dass der Scheidungsantrag erst einmal abgelehnt wird.

Den Ablauf in Kurzform sehen Sie auch noch einmal in diesem kurzen Video:

3. Regelungen – bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht nur auf die Kosten achten

Der Versorgungsausgleich:

Grundsätzlich führt die deutsche Rentenversicherung den Versorgungsausgleich durch. Auf diese Weise wird bestimmt, inwieweit es zu einer Übertragung von Rentenansprüchen auf den anderen Noch-Ehepartner kommt.

Sicherlich spielen die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung eine elementare Rolle. Dennoch sollten Sie sich nicht voreilig dazu hinreißen lassen, auf sonstige Ansprüche zu verzichten oder aber mögliche Scheidungsfolgen klar regeln.
Dies gilt insbesondere, sofern Sie ein Kind haben und der Aufenthalt sowie der Unterhalt eine zusätzliche Rolle spielen.

Auch nachehelicher Unterhalt, Wohnrechte oder einmalige Sonderzahlungen lassen sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Obwohl diese notariell beurkundet werden muss und somit zusätzlich Geld kostet, sparen Sie sich auf diese Weise unter Umständen einen teuren zweiten Anwalt.

Sollten Sie sich jedoch nicht sicher sein, ob und inwieweit Ihnen evtl. weitergehende Ansprüche gegen Ihren Ex-Ehepartner zustehen, so kann es sich durchaus lohnen, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen.
So erhöhen sich zwar die Kosten gegenüber einer einvernehmlichen Scheidung, gleichzeitig erreichen Sie jedoch, dass Sie die Rechte verfolgen können, die Ihnen unklar sind.

Verzichten Sie im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung jedoch auf abweichende Regelungen zum Versorgungsausgleich, da diese gerichtlich oftmals für Probleme sorgen.

Achtung: Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der Zugewinnausgleich als Standard. Demnach berechnen Sie das Vermögen jedes einzelnen Ehepartners vor der Eheschließung und nach der Scheidung. Die Differenz steht wird nun entsprechend aufgeteilt.

4. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung berechnen

ein taschenrechner mit dem englischen wort fuer scheidung vor mehreren euro-banknoten

Oftmals ist es teurer sich nicht scheiden zu lassen.

Auch wenn Sie sich die Kosten für einen zweiten Anwalt durch eine einvernehmliche Scheidung sparen, so müssen Sie dennoch einen Anwalt sowie die anfallenden Gerichtskosten zahlen.

Die Höhe beider Werte hängt dabei von Ihren Einkommens- und Vermögenswerten ab. Gibt es zahlreiche Sonderposten, so lohnt es sich, diese vorab systematisch in einer Tabelle aufzulisten, damit sich der Anwalt sowie der Richter den Rechner sparen können.
Auf diese Weise vermeiden Sie, dass sich die ohnehin zu zahlenden Kosten weiter erhöhen.

Im Schnitt können Sie mit Gerichtskosten zwischen 500 und 1.250 Euro sowie Anwaltskosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro rechnen. Bei hohen Vermögenswerten erhöht sich Betrag entsprechend, jedoch nicht mehr so stark.

Tipp: Bei einem geringen Einkommen haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gleiches gilt, wenn Sie arbeitslos sind und sich eine Scheidung schlichtweg nicht leisten können.
So kommt es zu einer Kostenübernahme durch den Staat. Gerne berät Sie ein Anwalt in Ihrer Nähe über diese Möglichkeit.

5. Weiterführende Literatur zu Ihren Rechten und Pflichten bei der Scheidung

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