Mit etwa 6 Jahren beginnt in Deutschland die Schulpflicht. Je nach Stichtagsregelung und Wohnort kann sich das genaue Alter jedoch um mehr als ein Jahr unterscheiden.
Ja, es findet eine Einschulungsuntersuchung statt. Anhand dieser soll die Schulreife festgestellt werden.
Genau diese Frage beschäftigt viele Experten seit Jahren. Den meisten Kindern hilft eine frühe Einschulung nicht; es kann jedoch durchaus Gründe geben, die im Einzelfall eine andere Entscheidung rechtfertigen.
In einigen Bundesländern ist es inzwischen nicht nur möglich, sondern zum Teil sogar vorgesehen, dass Kinder bereits vor dem sechsten Geburtstag die erste Klasse der Grundschule besuchen. Je nach Stichtag und Wohnort kann es jedoch auch vorkommen, dass ein Kind bereits fast sieben Jahre alt ist, wenn der Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule stattfindet.
Macht es also Sinn, Kinder früh einzuschulen? Wir haben die Vor- und Nachteile einer Einschulung mit 5 Jahren in unserem Artikel zusammengefasst, sodass es Ihnen leichter fallen sollte, eine Entscheidung für oder gegen die frühe Schulanmeldung zu treffen.
Inhaltsverzeichnis
Das Alter eines Kindes gilt in Deutschland Hauptmerkmal dafür, ob ein Kind die Voraussetzungen erfüllt, um die Grundschule besuchen zu dürfen oder aber zu müssen.
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Stichtage. Diese finden Sie in der folgenden Tabelle kurz zusammengefasst:
Bundesland | Stichtag (bis zu dem Kinder 6 Jahre alt sein müssen) |
---|---|
Baden-Württemberg | 30. Juni |
Bayern | 30. September |
Berlin | 30. September |
Brandenburg | 30. September |
Bremen | 30. Juni |
Hamburg | 30. Juni |
Hessen | 30. Juni |
Mecklenburg-Vorpommern | 30. Juni |
Niedersachsen | 30. September |
Nordrhein-Westfalen | 30. September |
Rheinland-Pfalz | 30. August |
Saarland | 30. Juni |
Sachsen | 30. Juni |
Sachsen-Anhalt | 30. Juni |
Schleswig-Holstein | 30. Juni |
Thüringen | 01. August |
Um die Unterschiede deutlich zu machen, soll Ihnen folgendes Beispiel in NRW (dem bevölkerungsmäßig größten deutschen Bundeslands) dienen:
In NRW gilt der Stichtag vom 30. September. Wird ein Kind also erst am 30. September 6 Jahre alt, so wird es bereits in einem Alter von 5 Jahren und 10 Monaten (bei einer Einschulung am 01. August desselben Jahres) schulpflichtig.
Ist ein Kind dagegen nur wenig später am 01. Oktober geboren, so wird es erst ein Jahr später eingeschult. Zu diesem Zeitpunkt ist es also bereits 6 Jahre und 10 Monate alt.
Haben die Kinder bisher gemeinsam einen Kindergarten besucht und die Entwicklung lief annähernd gleich ab, so stellt sich hier zu Recht die Frage, ob es nicht sinnvolle Gründe gibt, eine Einschulung mit 5 Jahren zu bevorzugen, um Langeweile im Kindergarten zu vermeiden.
Tipp: Die Regeln zu einer früheren Einschulung wurden in den letzten Jahren zunehmend aufgeweicht, sodass es leichter ist, ein Kind bereits mit 5 Jahren einschulen zu lassen. Als Eltern sollten Sie diese Entscheidung jedoch von der individuellen Entwicklung abhängig machen.
Weitere Hinweise zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Es ist nicht immer leicht, vorab zu beurteilen, ob ein Kind bereits reif genug für die Einschulung ist. Anhand körperlicher, sozialer, sprachlicher und mathematischer Kenntnisse lässt sich jedoch ein gutes Bild erstellen. Werfen Sie hinsichtlich der Voraussetzungen gern einen Blick in unserer entsprechenden Ratgeber.
Ganz gleich, ob die Einschulung mit 5 oder erst mit 6 Jahren stattfindet – in jedem Fall setzt die Schulpflicht für Kinder erst dann ein, wenn diese die Einschulungsuntersuchung gemeistert haben.
Im Rahmen dieser werden die Fähigkeiten der Kinder grob unter die Lupe genommen, um beurteilen zu können, ob Kinder bereits in der Lage sein werden, dem Unterricht zu folgen.
Die Untersuchung dauert meist zwischen 30 und 45 Minuten, ersetzt jedoch nicht die zu einem ähnlichen Zeitpunkt stattfindende U9. Erachtet der jeweilige Arzt die geistige Reife als ausreichend, so dürfen (bzw. müssen) Kinder die Schule besuchen.
Im Rahmen einer vorzeitigen Einschulung müssen Sie dies jedoch mit der Schulleitung abstimmen. Diese kann je nach Wunsch zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten anfordern, um die Fähigkeiten einschätzen zu können.
Tipp: Nähere Informationen zur Einschulungsuntersuchung erhalten Sie in unserem separaten Artikel.
Es gibt viele gute Gründe, ein Kind im Alter von 5 Jahren bereits vorzeitig in die erste Klasse zu schicken. Die Auswirkungen sind jedoch nicht zwingend positiv, sodass wir Ihnen in den folgenden Zeilen die in Studien zu Tage getretenen Ergebnisse gern vorstellen möchten.
Um die erste Klasse besuchen zu können, sollte ein Kind eine gewisse geistige Reife erreicht haben. Diese bezieht sich jedoch nicht nur auf die reinen Fähigkeiten, sondern auch darauf, längere Zeit konzentriert zu bleiben.
Ganz unabhängig davon, ob ein Kind hochbegabt ist oder nicht, lernen viele Kinder zwar schnell, haben jedoch im Hinblick auf die Konzentrationsfähigkeit anfänglich oft Schwierigkeiten.
Die wichtigen Vor- und Nachteile, die Sie bei einer frühen Einschulung mit 5 Jahren berücksichtigen sollten, haben wir hier kurz aufgelistet:
Auch wenn die Entscheidung für oder gegen eine frühe Einschulung letztlich bei den Eltern (sowie der Schulleitung) liegt, so sollten die Kinder selbst mitentscheiden, ob sie sich schon bereit für die Schule fühlen.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass es sich stets um eine sehr persönliche Entscheidung handelt. Während es in einem Fall sehr positiv sein kann, ein Kind etwas früher einzuschulen, kann dies auch genau umgekehrte Folgen haben.
Im Schnitt zeigt sich allerdings, dass Kinder generell eher später eingeschult werden sollten, da die Schulreife zumeist überschätzt wird.
Grundsätzlich besagt der in den jeweiligen Bundesländern geltende Stichtag, dass für Kinder ab diesen Zeitpunkt die Schulpflicht beginnt. Es ist jedoch unter engen Voraussetzungen möglich, ein Kind zurückstellen zu lassen.
Folgende Gründe kommen hier in Betracht:
Über eine Rückstellung entscheiden die Eltern jedoch nicht allein. Vielmehr fällt diese Aufgabe der Schulleitung zu, die sich dabei maßgeblich auf ein Gutachten des Kinderarztes stützt.
Tipp: Helfen Sie Kindern im letzten Kindergartenjahr dabei, immer mehr Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. So sind die Kleinen bestens auf die Schulzeit vorbereitet.
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