Ehevertrag: Das sollten Sie beim Schließen eines Ehevertrages wissen

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Ehevertrag-Ratgeber
Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag abschließe?

Wenn Sie heiraten und keinen Ehevertrag abschließen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehezeit dazugewonnenen Vermögenswerte zu gleichen Teilen unter den Partnern aufgeteilt.

Was kann Inhalt des Ehevertrages sein?

Im Kern geht es um die Finanzen. Allerdings könnten Sie auch andere Punkte in dem Vertrag geltend machen. Damit ein Ehepartner durch den Vertrag massiv benachteiligt wird, gibt es den Artikel 138 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wann ist der Ehevertrag wirksam?

Ein Ehevertrag ist gem. § 1410 BGB nur dann wirksam, wenn Sie ihn vor einem Notar abschließen. Die Kosten, die in diesem Zusammenhang auf Sie zukommen, sind allerdings überschaubar.

Der Hochzeitstag zählt für die meisten Menschen zu den glücklichsten Tagen ihres Lebens. Im Vorhinein gibt es viel zu tun. Gemeinsam wird überlegt, ob es eine große oder eher kleine Feier werden soll und ob eine kirchliche oder nur eine standesamtliche Trauung stattfindet.

Neben der Auswahl der passenden Location sowie der Tischdeko fragen Sie sich vielleicht auch, wie es denn mit einem Ehevertrag aussieht. Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Und was regelt ein solcher Vertrag? In unserem Ratgeber erfahren Sie, was ein Ehevertrag ist und welche Klauseln wichtig sind.

Wir informieren Sie, wie Ihre Situation ohne und mit Ehevertrag aussieht. Sie erfahren, was Sie regeln können und welche Klauseln den Ehevertrag sittenwidrig machen. Zusätzlich gehen wir darauf ein, welche Kosten ein Ehevertrag mitbringt und ob Sie einen Ehevertrag ohne Notar abschließen können.

1. Ehevertrag – Ja oder Nein?

Ehevertrag Gütertrennung

Nicht immer fällt die Entscheidung leicht

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie nicht in jedem Fall eine Zusatzvereinbarung abschließen. Ohne einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, leben Sie ab der Hochzeit in einer Zugewinngemeinschaft. Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden, ist es allerdings eine Überlegung wert, einige Regelungen vertraglich festzuhalten.

Auch wenn es für viele Paare eine Überwindung darstellt, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen, so sollte dies nicht aufgrund eines kleinen Streits unter den Tisch fallen. Denken Sie immer daran, dass dieser Vertrag lediglich für den Fall gilt, dass Ihre Ehe scheitert.

Kommt es ohne Ehevertrag zur Scheidung, so findet ein sog. Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass das Vermögen, welches jeder Ehepartner während der Dauer der Ehe dazugewonnen hat, aufgeteilt wird. Möchten Sie dieses Ergebnis vermeiden, sollten Sie einen anderslautenden Vertrag schließen.

Üblicherweise beinhaltet ein Standard-Ehevertrag die Gütertrennung. Dabei bleiben die beiden Vermögensmassen der Eheleute im Falle einer Scheidung getrennt. Lediglich ein gemeinsames Vermögen, welches für bestimmte Zwecke angehäuft wurde, kann aufgeteilt werden.

Es ist allerdings ebenfalls möglich, die reguläre Zugewinngemeinschaft beizubehalten, jedoch einige Änderungen vorzunehmen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn bestimmte Vermögenswerte nicht aufgeteilt werden sollen, die Ehegatten sich ansonsten jedoch vollständig absichern möchten.

Ist einer von Ihnen unternehmerisch tätig, ist zu überlegen, ob die Firma von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden soll. Steigt der Firmenwert im Laufe der Zeit an, so ist es im Falle einer Scheidung oftmals so, dass das Unternehmen verkauft werden muss, um den anderen Partner auszuzahlen.
Alternativ zu einem kompletten Ausschluss können Sie den Zugewinn auch auf eine bestimmte Höhe begrenzen

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Tipp: Sie können den Ehevertrag nach der Eheschließung unterzeichnen. Auch wenn es üblich ist, dies vor der Hochzeit zu tun, gibt es keine Probleme bei der nachträglichen Vertragsunterzeichnung. Beide Ehepartner müssen sich allerdings auf die Vereinbarungen, die von der klassischen Zugewinngemeinschaft abweichen, einigen können.

2. Die Grenzen des Ehevertrags

Ehevertrag Erbe ausschließen

Bei überzogenen Klauseln können Sie den Ehevertrag anfechten.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Rechtlich gesehen stellt die Ehe zwischen zwei Beteiligten nichts weiter dar als einen Vertrag. So gesehen können Sie theoretisch alles in einem Vertrag festhalten, was Ihnen in den Sinn kommt.

Um jedoch den Ehepartner vor sehr ungünstigen und einseitigen Regelungen zu schützen, greift die Rechtsprechung ein. Liegt eine deutliche Benachteiligung eines Ehepartners vor, die nicht gerechtfertigt werden kann, so ist der gesamte Vertrag gem. § 138 BGB nichtig. Je nachdem, welche Klauseln des Vertrags Probleme bereiten, kommt es jedoch auch vor, dass lediglich einzelne Vertragsbestandteile unwirksam werden, der restliche Vertrag hingegen bestehen bleibt.

Änderung der Rechtsprechungspraxis:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung aus dem Jahre 2004 klargestellt, dass Eheverträge immer dann sittenwidrig sein können, wenn ein Partner zu stark belastet wird.

Meist wird eine solche Belastung in den Fällen als besonders gravierend angesehen, wenn ein Ehepartner nicht arbeiten geht und die Kindererziehung übernimmt. Stehen diesem Partner nach der Scheidung weder ein Versorgungsausgleich noch ein Anspruch auf Unterhalt zu, ist dies nicht hinnehmbar.

Ebenfalls sollten Sie es vermeiden, den Unterhalt für Kinder auszuschließen, da dies den guten Sitten widerspricht und zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Auf diesen Anspruch können die Ehepartner allein aus dem Grund nicht verzichten, dass der Anspruch dem Kind selbst zusteht. Es handelt sich somit um einen Vertrag zulasten Dritter, der nicht zulässig ist.

Es gibt allerdings zahlreiche Fälle, die nicht so eindeutig liegen. Generell ist es jedoch möglich, Zahlungen auch dann einzuklagen, wenn der Unterhalt im Ehevertrag eigentlich ausgeschlossen ist.

3. Regelungsbereiche eines Ehevertrags

Scheidung mit Ehevertrag

Denken Sie frühzeitig über einen Ehevertrag nach.

Wie sinnvoll ein Ehevertrag ist, lässt sich im Vorhinein oftmals nur schlecht beurteilen. An sich sollte es das Ziel eines jeden Paares sein, die Klauseln des Ehevertrags niemals zu nutzen.

Um jedoch für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, gibt es bei Eheverträgen verschiedene Möglichkeiten.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht, in welchen Fällen ein Ehevertrag generell zu empfehlen ist. Beachten Sie allerdings, dass Sie sich stets an Ihren eigenen Bedürfnissen orientieren und nicht zwangsläufig einen Ehevertrag abschließen müssen, nur weil Sie selbstständig sind.

Staatsangehörigkeit/Alter/Status der Ehepartner Gründe, die für den Abschluss eines Ehevertrags sprechen
Beide Ehepartner arbeiten, haben jedoch keine Kinder Jeder der beiden Ehegatten ist für sein Leben und sein Vermögen während und nach der Ehe selbst verantwortlich. Sofern beide Partner an Ihrer Karriere arbeiten, ernten Sie auch alleine die Früchte Ihrer Arbeit, falls die Ehe scheitern sollte.
Sie und Ihr Ehepartner haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten Oftmals treten Probleme auf, welches Recht Anwendung findet. Dies ist meist kompliziert und mit hohen Kosten verbunden. Daher sollten Sie zumindest regeln, ob das deutsche oder ein anderes Recht Anwendung findet.
Sie oder Ihr Partner sind selbstständig und/oder haben eine eigene Firma Idealerweise läuft Ihr Unternehmen gut. Kommt es nun nach einigen Jahren dazu, dass Sie sich trennen, muss das dazugewonnene Vermögen aufgeteilt werden. Dies beinhaltet auch den Wert Ihres Unternehmens. Um dieses jedoch nicht verkaufen zu müssen, nur um den Partner auszuzahlen, können Sie entsprechende Vorsorgeregelungen im Ehevertrag treffen.
Sie heiraten erst später im Leben (vielleicht nicht das erste Mal) In der Regel bringt jeder Partner eine Vorgeschichte mit. Um Ihr bisheriges Vermögen müssen Sie sich ohnehin keine Sorgen machen, da dieses nicht in die Zugewinngemeinschaft eingerechnet wird. Allerdings haben Sie vielleicht sonstige Verpflichtungen oder aber Kinder, die Sie vorrangig absichern möchten. Bedenken Sie dies, wenn Sie keine Gütertrennung in der Ehe vereinbaren.
Es gibt hohe Gehaltsunterschiede zwischen Ihnen Wird in diesem Fall ein Vertrag geschlossen, kommt dieser in der Regel dem vermögenderen Partner zugute. Haben Sie mehr Geld, sollten Sie also eher einen Ehevertrag abschließen. Wenn Ihr Partner hingegen deutlich mehr verdient, sieht das Ganze anders aus. Dies ist leider auch ein häufiges Streitthema vor der Ehe.

4. Die Kosten des Vertrags im Blick behalten

Ehevertrag Gütertrennung

Wägen Sie die Entscheidung gut ab!

Schließen Sie vor oder während der Ehe einen Ehevertrag, kommen Kosten auf Sie zu. Diese halten sich allerdings in Grenzen. Wichtig ist, dass Sie einen Ehevertrag vor einem Notar abschließen. Dies ist gem. § 1410 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorgeschrieben. Halten Sie diese Form nicht ein, so ist der Vertrag bei einer späteren Scheidung nicht von Bedeutung.

Sie können einen Anwalt für einen Ehevertrag engagieren. Achten Sie jedoch darauf, dass dieser nicht nur Anwalt, sondern zugleich Notar ist. So sparen Sie sich den ohnehin erforderlichen Gang zum Notar. Jeder Anwalt und Notar bespricht mit Ihnen im Detail den Inhalt des Ehevertrags, den Sie sich wünschen.

Wissen Sie hingegen noch nicht, ob Sie tatsächlich einen Vertrag abschließen möchten, so können Sie auch lediglich eine Beratung zum Ehevertrag in Anspruch nehmen.

Die Kosten für das Aufsetzen eines Ehevertrags sind im Gerichts- und Notargesetz festgelegt. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, welches Vermögen Sie bereits haben. Je höher dieses liegt, desto höher fällt auch die Gebühr bei Ihrem Notar aus. Im Schnitt können Sie jedoch davon ausgehen, dass Sie insgesamt weniger als 1 % Ihres derzeitigen Vermögens in den Vertrag investieren müssen.

Beinhaltet Ihr Ehevertrag zum Beispiel ein Vermögen von 100.000 Euro, so können Sie mit Kosten von etwa 600 bis 700 Euro rechnen. Diese Kosten ergeben sich aus dem reinen Geschäftswert sowie sonstigen Auslagen. Zusätzlich schlägt die Mehrwertsteuer mit 19 % zu Buche.

5. Wichtige Fragen und Antworten -FAQs

Ehevertrag Muster

Nicht immer macht ein Vertrag Sinn

Sind die Kosten des Ehevertrags steuerlich absetzbar?

Diese Kosten entstehen nicht notwendigerweise. Da Sie sich selbst privat absichern möchten, können Sie diese Ausgaben nicht steuerlich geltend machen.

Lässt sich ein Ehevertrag nach der Hochzeit ändern?

Ja, Sie können den geschlossenen Vertrag jederzeit in Ihrer Ehe ändern. Dafür ist allerdings der erneute Weg zum Notar erforderlich.

Ist der Unterhaltsverzicht im Ehevertrag sittenwidrig?

Im Vorhinein sollten Sie nie auf Unterhalt verzichten. Beinhaltet der Vertrag dennoch eine solche Klausel, ist diese, wenn Ihre Situation dadurch sehr schlecht ausfällt, als sittenwidrig anzusehen. Allerdings wird immer der Einzelfall beurteilt, sodass sich die Frage nicht pauschal beantworten lässt.

Kann ich im Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausschließen?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Führt dies jedoch zu einer nicht hinzunehmenden Ungerechtigkeit, könnte das Gericht den Vertrag insgesamt für nichtig erklären. Vielleicht wäre es besser, die Höhe der Versorgungsausgleichsansprüche zu begrenzen und nicht komplett auszuschließen.

6. Weiterführende Literatur zum Thema

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Ehevertrag: Das sollten Sie beim Schließen eines Ehevertrages wissen
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Bildnachweise: Pixelot/Adobe Stock, Marek/Adobe Stock, blende11.photo/Adobe Stock, M. Schuppich/Adobe Stock, Markus Mainka/Adobe Stock, BRN-Pixel/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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