Die wichtigste Gemeinsamkeit liegt in der grundlegenden Auffassung vom eigenständigen Bildungsauftrag der Kindertagesstätten. Eine zweite Gemeinsamkeit liegt in der grundsätzlichen Aussage zum Bild des Kindes.
Es wird unterschieden in pädagogisches Sehen, pädagogisches Denken und pädagogisches Handeln. In Kapitel 1.1. stellen wir Ihnen diese Aspekte kurz vor.
Pädagogische Konzepte und Bildungspläne können einander nicht ersetzen. Die Bildungspläne erfüllen zwar eine notwendige Funktion, um die Bildungprozesse im Zusammenhang zu sehen, sind pädagogische Konzepte aber weiterhin vonnöten.
Mittlerweile haben alle Bundesländer ein Bildungs- und Erziehungsprogramm (bzw. entsprechende „Empfehlungen“ oder „Orientierungspläne“) für Kindertageseinrichtungen vorzuweisen. Diese sollen die Arbeit in den Einrichtungen verbessern und können hier eingesehen werden.
Erstmals gibt es für die Einrichtungen aller Träger der alten Bundesländer verbindliche Richtlinien für ihre pädagogische Arbeit, die Bildungspläne. In den neuen Bundesländern bieten diese Richtlinien Varianten zum staatlich verordneten Bildungs- und Erziehungsplan. In Anbetracht dieser neuen Situation stellt sich die Frage, welche Bedeutung nun noch den pädagogischen Konzepten zukommt.
Können – und wenn ja wie können – die Fachkräfte die aktuellen Bildungs- und Erziehungsprogramme mit diesen Konzepten in Einklang bringen?
Inhaltsverzeichnis
Die Kindertagesstätten weisen unterschiedliche Bildungskonzepte auf.
Wenn man eine Gegenüberstellung vornimmt, lassen sich sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede feststellen.
Die wichtigste Gemeinsamkeit liegt in der grundlegenden Auffassung vom eigenständigen Bildungsauftrag der Kindertagesstätte. Das historische Erbe der pädagogischen Konzepte (wie z.B. nach Fröbel, Montessori, Freinet, Waldorf, Reggio und dem Situationsansatz) stellt den Hintergrund für die neuen Bildungspläne dar. Sie führen alte Traditionen weiter, was bedeutet, dass der Bildungsauftrag der Kindertagesstätten nicht neu erfunden werden musste.
Eine zweite Gemeinsamkeit liegt in der grundsätzlichen Aussage zum Bild des Kindes:
Das Kind gilt als eine von Anbeginn kompetente, lernfähige und lernbegierige Person, die ihre Entwicklung durch Selbsttätigkeit mitgestaltet und im Medium von Spiel und Kreativität sowie von Interaktion und Kommunikation mit seinen Mitmenschen zur Aneignung der Welt, der Autonomie und Gesellschaftsfähigkeit gelangen kann, wenn sie in ihrer Umwelt Zuwendung und vielfältige Anregung erfährt. Die frühe Kindheit gilt als die der größten Bildsamkeit, aber auch der größten Empfindsamkeit. Außerdem wird sie als die Lebensphase gesehen, in der Kinder am stärksten als „Lehrmeister ihrer selbst“ gelten. Das bedeutet, dass weniger die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten als vielmehr die Vorbereitung von Gelegenheiten und Herausforderungen zur Aneignung von Fähigkeiten dazu beitragen, die Entwicklung des Kindes voranzubringen.
Im Unterschied zu den überkommenen pädagogischen Konzepten haben die neuen Bildungs- und Erziehungsprogramme den Charakter von schulischen Lehrplänen. Ähnlich wie diese, definieren sie Bereiche, bzw. Felder des Lernens bzw. der Bildung, beschreiben die Inhalte dieser Bereiche, benennen die in diesen Bereichen zu entwickelnden Kompetenzen und geben Anregung, wie die Fachkräfte die Kinder beim Erwerb dieser Kompetenzen unterstützen können.
In diesem Zusammenhang werden in den meisten der neuen Bildungspläne die Fachkräfte als Vermittler von Kompetenzen in den einzelnen Bildungsbereichen gesehen. Dieser Auftrag verlangt auch nach systematischer Beobachtung, Dokumentation, nach regelmäßigen Entwicklungsgesprächen mit den Eltern sowie nach gezielter Vorbereitung der Kinder auf das schulische Lernen.
Bildungspläne verbessern die Arbeit im gemeinsamen Umfeld mit Kindern.
Bildungspläne sind in erster Linie durch die Gliederung bzw. Einteilung der Bildungsprozesse der Kinder in einzelne Bereiche gekennzeichnet.
Pädagogische Konzepte hingegen entwickeln und begründen Prinzipien des pädagogischen Sehens, Denkens und Handelns. Diese Prinzipien fordern nicht die Konstruktion eines Programms, sondern zielen auf die Sensibilisierung und Qualifizierung der Erwachsenen, die die Verantwortung für die Kinder übernehmen.
Hierfür lassen sich drei Aspekte benennen:
Die Entwicklung der Kinder wird bereits im Kindergarten gefördert.
Die Entwicklung, Begründung und Erläuterung der genannten Prinzipien bilden das Profil der genannten pädagogischen Konzepte. Die geforderte Professionalität der Fachkräfte in ihrem Sehen, Denken und Handeln bezieht sich auf das Kind in seiner Gesamtheit. Das heißt: Die Bildungsprozesse der Kinder werden als Tätigkeits- und Ausdrucksformen ihrer individuellen und sozialen Existenz, Lern- und Lebensgeschichte verstanden. Nicht die Aufgliederung dieser Prozesse in Bereiche/Felder oder Fächer bildet den Ausgangs- und Zielpunkt für Professionalität, sondern deren wechselseitiger Zusammenhang.
Daraus folgt, dass pädagogische Konzepte und Bildungspläne einander nicht ersetzen können. Die neuen Bildungspläne erfüllen zwar eine bestimmte und notwendige Funktion. Sie bestehen darin, für die Gestaltung des pädagogischen Alltags verbindliche Qualitätsstandards (wie z.B. Beobachtung und Dokumentation, sowie Planung und Auswertung, individuelle Förderung eines jeden Kindes und die Aufgliederung der Bildungsprozesse in ihre verschiedenen Bereiche) festzulegen, die für alle Träger gelten. Ebenso notwendig ist es jedoch, diese Bildungsprozesse in ihrem Zusammenhang zu sehen und zu begreifen, sowie zu unterstützen. Dies kann nur auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts erfolgen.
Links
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des deutschen Bildungsservers zur Umsetzung der Bildungspläne der Bundesländer für Kindertageseinrichtungen.
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