Ja. Für Kita-Kinder werden das gemeinschaftliche Mittagessen, ein- und mehrtägige Kita-Ausflüge sowie die Teilhabe an Sport und Kultur mit 15 Euro im Monat übernommen. Schulbedarf und Lernförderung kommen erst mit dem Schulbesuch dazu.
Der persönliche Schulbedarf beträgt 195 Euro pro Schuljahr. Er wird in zwei Raten gezahlt, 130 Euro zum Schuljahresbeginn und 65 Euro zum zweiten Halbjahr. Für 2025 und 2026 wurde der Betrag nicht erhöht.
Ja. Die Lernförderung ist die einzige Leistung, die Sie auch im Bürgergeld gesondert beantragen müssen. Die Schule muss bestätigen, dass die Nachhilfe nötig ist und kein vergleichbares schulisches Angebot besteht.
Immer wieder fällt mir auf, wie viele Familien mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket bares Geld liegen lassen, weil sie das Paket nicht kennen oder es für zu kompliziert halten. Dabei steht Kindern, deren Eltern eine Sozialleistung beziehen, ein Rechtsanspruch auf konkrete Zuschüsse zu, vom Schulranzen über das warme Mittagessen bis zum Sportverein. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, was das BuT ist, wer es bekommt, welche Leistungen dahinterstecken und wie Sie den Antrag stellen. Besonders im Blick behalte ich dabei, was schon für Kita-Kinder gilt.
Wichtige Fakten im Überblick

Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT oder Bildungspaket, ist eine staatliche Förderung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Es sorgt dafür, dass Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern in Kita und Schule mitmachen können, bei Ausflügen, beim Mittagessen, bei Nachhilfe und bei Freizeitangeboten wie Sport und Musik. Geregelt ist das BuT in § 28 SGB II für Familien im Bürgergeld, ergänzt durch § 34 SGB XII und § 6b Bundeskindergeldgesetz für die übrigen Leistungsbezieher.
Der Grundgedanke dahinter ist einfach. Bildung und Teilhabe sollen nicht daran scheitern, dass eine Klassenfahrt, der Vereinsbeitrag oder das Schulessen das knappe Familienbudget sprengen. In Familien aus meinem persönlichen Umfeld habe ich erlebt, wie sehr ein bezahltes Mittagessen oder ein finanzierter Vereinsbeitrag den Alltag entlastet. Genau das ist der Zweck des Pakets.
Einen Rechtsanspruch haben Kinder und Jugendliche, deren Familie eine dieser Leistungen bezieht.
Am häufigsten begegnet mir, dass Familien mit kleinem Erwerbseinkommen den Zugang über den Kinderzuschlag übersehen. Wer diesen Zuschlag bezieht, hat in aller Regel auch Anspruch auf das Bildungspaket. Dasselbe gilt für Familien mit Wohngeld. Auch das Wohngeld öffnet die Tür zum BuT, der Antrag läuft dann über die Kommune.
In Ausnahmefällen profitieren sogar Familien ganz ohne laufende Sozialleistung. Übersteigt ein einzelner Bedarf wie eine teure Klassenfahrt das verfügbare Einkommen, kann ein Anspruch entstehen, fachlich Bedarfsauslösung genannt. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle vor Ort nach.
Wichtig sind die Altersgrenzen. Bildungsleistungen wie Schulbedarf oder Lernförderung gibt es bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bekommt. Die Teilhabe an Sport und Kultur endet dagegen mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Das Bildungspaket bündelt sechs verschiedene Leistungen. Manche werden als fester Betrag gezahlt, die meisten als Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten gegen Beleg.
| Leistung | Höhe oder Umfang | Bis zu welchem Alter |
|---|---|---|
| Ausflüge und mehrtägige Fahrten von Kita und Schule | tatsächliche Kosten | Kita- und Schulkinder |
| Persönlicher Schulbedarf | 195 Euro pro Schuljahr (130 Euro plus 65 Euro) | Schulkinder bis 25 |
| Schülerbeförderung | tatsächliche Fahrtkosten zur Schule | Schulkinder bis 25 |
| Lernförderung (Nachhilfe) | tatsächliche Kosten | Schulkinder bis 25 |
| Gemeinschaftliches Mittagessen | volle Kostenübernahme in Kita und Schule | Kita- und Schulkinder |
| Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit | 15 Euro pro Monat | bis 18 |
Beim persönlichen Schulbedarf erhalten Familien einen festen Zuschuss für Hefte, Stifte, Schulranzen oder Sportzeug. Er wird in zwei Raten ausgezahlt, 130 Euro zum Schuljahresbeginn im Sommer und 65 Euro zum zweiten Halbjahr im Frühjahr. Der Betrag steigt grundsätzlich jährlich im selben Verhältnis wie der Regelbedarf, für 2025 und 2026 blieb er allerdings unverändert bei 195 Euro. Belege brauchen Sie hier nicht, der Betrag fließt im laufenden Leistungsbezug automatisch.
Die Lernförderung deckt Nachhilfe ab, wenn Ihr Kind Lernziele sonst nicht erreicht. Sie ist inzwischen nicht mehr an eine drohende Nichtversetzung gebunden. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und kein vergleichbares schulisches Angebot besteht. Wenn das Lernen zu Hause regelmäßig zur Belastungsprobe wird, lohnt sich vorher ein Blick auf praktische Wege gegen Hausaufgaben-Stress, bevor Sie zusätzliche Förderung beantragen.
Mein Tipp: Heben Sie Rechnungen und Quittungen für Ausflüge, Fahrten und das Mittagessen konsequent auf. Ich habe zu oft erlebt, dass am Ende genau der eine Beleg fehlt. Außer beim festen Schulbedarf werden nur nachgewiesene Kosten erstattet. Ohne Beleg bleibt die Familie auf den Auslagen sitzen.
Das BuT wird oft nur mit der Schule verbunden. Ein Teil der Leistungen greift jedoch bereits in der Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege. Das ist für Eltern wie für Fachkräfte wichtig zu wissen.
Für Kita-Kinder werden vor allem drei Bausteine relevant. Das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kita wird voll übernommen. Ein- und mehrtägige Kita-Ausflüge und Kita-Fahrten zählen ebenfalls dazu. Und die Teilhabe an Sport, Musik und Kultur in Höhe von 15 Euro im Monat gilt ab Geburt bis zum 18. Geburtstag, sie deckt schon das Baby- oder Kinderschwimmen ab. Persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung und Lernförderung kommen erst mit dem Schulbesuch hinzu.
Wichtig zu wissen: Das Bildungspaket übernimmt das Mittagessen in der Kita, nicht aber den allgemeinen Betreuungsbeitrag. Für eine Ermäßigung oder Übernahme der reinen Kita-Gebühren ist ein anderer Weg über das Jugendamt zuständig. Wie diese Kostenübernahme der Kita-Gebühren funktioniert, lesen Sie gesondert nach.
Im Austausch mit Kita-Teams höre ich oft, dass Eltern Bescheinigungen für das Amt brauchen, etwa über die Teilnahme am Mittagessen oder über die Kosten eines Ausflugs. Ein kurzer Hinweis des Teams an betroffene Familien öffnet hier oft erst den Zugang zur Leistung.

Wo Sie das Bildungspaket beantragen, hängt davon ab, welche Sozialleistung Sie bereits beziehen. Die folgende Übersicht ordnet die häufigsten Fälle zu.
| Sie beziehen … | Zuständig ist … | Antrag nötig? |
|---|---|---|
| Bürgergeld | Jobcenter | meist mitbeantragt, nur Lernförderung gesondert |
| Wohngeld oder Kinderzuschlag | Kommune, meist die Wohngeldstelle | ja, eigener Antrag |
| Sozialhilfe | Sozialamt | ja |
| Asylbewerberleistungen | zuständige Leistungsstelle vor Ort | ja |
Im Bürgergeld gelten die meisten Bausteine durch den Hauptantrag als stillschweigend mitbeantragt. Nur die Lernförderung müssen Sie eigens beantragen. Beziehen Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen, stellen Sie für das BuT einen eigenen Antrag bei der jeweils zuständigen Stelle.
Die Leistungen kommen selten als Bargeld auf Ihr Konto. Üblich sind Gutscheine oder eine Direktzahlung an den Anbieter, also etwa an den Sportverein oder den Caterer des Schulessens. Die konkrete Abwicklung legen die Städte und Landkreise selbst fest, deshalb unterscheiden sich die Abläufe regional.
Bei den Fristen lohnt ein genauer Blick. Mit Kinderzuschlag oder Wohngeld im Rücken dürfen Sie sogar nachträglich aktiv werden, ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten lässt sich rückwirkend geltend machen. Anders sieht es im Bürgergeld, bei Sozialhilfe und bei Asylbewerberleistungen aus. Hier zählt nur, was Sie rechtzeitig beantragen, eine Nachforderung für die Vergangenheit ist ausgeschlossen. Stellen Sie den Antrag in diesen Fällen früh, idealerweise bevor der Bedarf überhaupt entsteht.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Rechtsanspruch und kein Bittgang. Wer Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, sollte es für jedes Kind ausschöpfen, denn ungenutzt verfällt es Jahr für Jahr.
Für den nächsten Schritt empfehle ich Ihnen, zuerst zu klären, welche Sozialleistung Sie beziehen. Sprechen Sie dann die zuständige Stelle gezielt auf das Bildungspaket an. In Kita und Schule unterstützt Sie das pädagogische Team gern mit den nötigen Bescheinigungen.
Ja. Die tatsächlichen Kosten ein- und mehrtägiger Klassenfahrten und Ausflüge werden übernommen. Reichen Sie die Rechnung oder Bestätigung der Schule bei der zuständigen Stelle ein.
Bei Kinderzuschlag und Wohngeld ist eine rückwirkende Antragstellung von bis zu zwölf Monaten möglich. Im Bürgergeld, bei Sozialhilfe und bei Asylbewerberleistungen geht das nicht.
Ja. Wohngeld berechtigt zum BuT. Den Antrag stellen Sie dann nicht beim Jobcenter, sondern bei Ihrer Kommune, meist bei der Wohngeldstelle.
Die 15 Euro im Monat sind für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gedacht. Damit zahlen Sie zum Beispiel den Beitrag im Sportverein, die Musikschule, Ferienfreizeiten oder andere Freizeitangebote. Den Betrag gibt es bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Meist nicht als Bargeld. Üblich sind Gutscheine oder eine Direktzahlung an den Anbieter, etwa an den Sportverein oder den Caterer des Mittagessens. Wie genau abgerechnet wird, legen Städte und Landkreise selbst fest.