Betreuungsunterhalt 2019: Alles was der alleinerziehende Elternteil über den Unterhalt nach der Geburt beachten muss

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Betreuungsunterhalt-Ratgeber
An wen richtet sich der Betreuungsunterhalt?

Das Betreuungsgeld ist für Alleinerziehende gedacht. In den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes haben Sie einen zusätzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsunterhalt und Kindergeld?

Betreuungs- und Kindesunterhalt unterscheiden sich grundlegend. Der Betreuungsunterhalt sichert die finanzielle Situation des für die Betreuung zuständigen Elternteils ab.

Wie hoch fällt das Betreuungsgeld aus?

Die Berechnung des Betreuungsunterhalts erfolgt meist anhand der 3/7-Methode. Dabei wird die Differenz Ihrer beiden Einkommen mit dem Wert 3/7 multipliziert.

Eine Trennung ist nicht immer einfach. Besonders dann, wenn kleine Kinder zu versorgen sind, gestaltet sich der Umgang oft schwierig. Derjenige, bei dem die Kinder dauerhaft leben, hat mit Einschränkungen zu rechnen. Daher informieren wir Sie in diesem Ratgeber umfassend über Ihre Rechte.

Sie erfahren, wann Betreuungsunterhalt gezahlt wird und in welcher Höhe Sie einen Anspruch haben. Ferner beraten wir Sie, wie Sie vorgehen können, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, wie Sie Betreuungsunterhalt beantragen und ob Sie auch dann Betreuungsunterhalt erhalten, wenn Sie selbst arbeiten gehen.
Zusätzlich informieren wir Sie, inwieweit Unterschiede des Betreuungsunterhalts für nichteheliche Mütter gegenüber Verheirateten bestehen.

1. Der Betreuungsunterhalt im Überblick

Betreuungsunterhalt beantragen

In vielen Fällen sind Alleinerziehende Frauen!

Wenn sich Eltern mit kleinen Kindern trennen, steht oft die Frage im Raum, bei wem die Kinder leben. Meist bleiben die Kinder bei der Mutter. Einige Väter übernehmen zwar auch die Kindererziehung. Der Prozentsatz liegt allerdings deutlich niedriger.

Der Betreuungsunterhalt ist immer dann zu zahlen, wenn der andere Elternteil nicht für sich selbst sorgen kann. Dies wird angenommen, wenn der Alleinerziehende die Kindererziehung übernimmt. Logischerweise bleibt es dem Elternteil, der nicht an der Kindererziehung beteiligt ist, erspart, Einschränkungen hinzunehmen. Sofern dieser regulär arbeiten kann, haben Sie als alleinerziehender Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Der Gesetzgeber hat den Betreuungsunterhalt im BGB in § 1615 l geregelt. Bei geschiedenen Paaren richtet sich der Anspruch nach § 1570 BGB. Neben diesen Regelungen existieren zahlreiche Gerichtsurteile, die sich auf die Pflicht zur Leistung des Betreuungsunterhalts beziehen. In diversen Fällen geht es indes nicht um die generelle Pflicht zur Zahlung, sondern um die Höhe und die Dauer. Auch wenn Sie die obergerichtlichen Urteile als Maßstab nehmen können, erfolgt dennoch stets eine Einzelfallentscheidung.

Um Betreuungsunterhalt zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind allein für die Erziehung des Kindes oder der gemeinsamen Kinder verantwortlich
  • Das Kind ist noch keine drei Jahre alt (unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein längerer Bezug von Betreuungsgeld möglich)
  • Ihr Einkommen, wenn Sie trotz Kindererziehung arbeiten, liegt unterhalb des Einkommens Ihres Expartners

Trifft eine der Voraussetzungen nicht auf Ihre Situation zu, können Sie keinen Betreuungsunterhalt für sich beanspruchen. Es ist nicht wichtig, ob Sie verheiratet waren oder sind.

2. Unterschiede zwischen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt Rechner

Streitigkeiten über den Betreuungsunterhalt sind keine Seltenheit.

Der Kindesunterhalt unterscheidet sich grundlegend von dem Betreuungsunterhalt. Eine Tabelle werden Sie für diesen Anspruch nicht finden. Der Kindesunterhalt ist hingegen klar geregelt und die Werte lassen sich anhand der Düsseldorfer Tabelle relativ gut ermitteln.

Der entscheidende Unterschied der beiden Ansprüche liegt darin, dass der Kindesunterhalt für das Kind gezahlt wird. Damit soll Die Versorgung des Kindes sichergestellt werden. Der Betreuungsunterhalt kommt jedoch demjenigen zugute, der die Aufgabe der Kindererziehung übernimmt.

Finanzielle Einbußen sollen möglichst gering ausfallen. Daher orientiert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt an der Differenz der Einkommen beider Elternteile. Beim Kindesunterhalt wird hingegen nur das Einkommen desjenigen, bei dem die Kinder nicht leben, als Berechnungsgrundlage herangezogen.

3. Die Höhe des Betreuungsunterhalts richtet sich nach der Einkommensdifferenz

Um den bestehenden Einkommensverlust des betreuenden Elternteils auszugleichen, wird meist zur 3/7-Methode gegriffen. So können Sie den Betreuungsunterhalt berechnen. Nehmen wir an, dass Ihr ehemaliger Partner über ein bereinigtes Einkommen von 3000 Euro monatlich verfügt. Wenn Sie selbst über ein Einkommen in Höhe von 1000 Euro verfügen, beträgt die Differenz beider Einkommen 2000 Euro.

Hoher Unterhalt

Je höher die Einkommensdifferenz, desto höher ist der Betreuungsunterhalt.

Diesen Nachteil gilt es auszugleichen. Daher haben Sie einen Anspruch auf 2000 Euro x 3/7, also auf 857 Euro.

Nachdem beide Einkommen ausgeglichen sind, verfügen Sie also über 1857 Euro. Ihr ehemaliger Lebensgefährte verfügt über 2143 Euro. Der nun bestehende Einkommensunterschied ist gewollt, da demjenigen, der mehr verdient, ein Anreiz bleiben soll, das Einkommen zu erhalten.

Bei dieser einfachen Rechnung ohne Betreuungsunterhalts-Rechner wurde jedoch von einem bereinigten Einkommen ausgegangen. Es kommen jedoch diverse Abzüge in Betracht, welche das Einkommen schmälern.
Dies sind beispielsweise:

  • gemeinsame Schulden, die der Unterhaltspflichtige abzahlt
  • Fahrtkosten zur Arbeitstelle
  • sonstige Unterhaltsverpflichtungen

3.1. Die Einkommensberechnung mit einem geringen Einkommen

Von großer Bedeutung ist es, dass der Unterhalt für das Kind vorrangig zu zahlen ist. Das bedeutet, dass zunächst der Kindesunterhalt sichergestellt werden muss. Zudem darf das Einkommen den Selbstbehalt von 1200 Euro nicht unterschreiten.

Betreuungsunterhalt 2017

Nicht immer fällt die Höhe des Betreuungsunterhalts üppig aus!

Um dies zu verdeutlichen, hilft folgendes Beispiel:
Sie verdienen 600 Euro, Ihr Expartner 1800 Euro. Nun haben Sie ein gemeinsames Kind unter drei Jahren.
Die Einkommensdifferenz liegt also bei 1200 Euro. Jedoch ist zunächst der Kindesunterhalt sicherzustellen. Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 354 Euro. Ziehen wir nun also 354 Euro von dem Einkommen ab, verbleiben lediglich 1446 Euro.

Wenn nun die 3/7-Methode angewendet wird, sollten Sie Betreuungsunterhalt in Höhe von 362,57 Euro erhalten. Dies ergibt sich aus der Differenz der Einkommen (1446 Euro – 600 Euro = 846 Euro) multipliziert mit dem Faktor 3/7.

Damit würde allerdings das Einkommen Ihres ehemaligen Lebenspartners unter die Selbstbehaltsgrenze von 1200 Euro fallen. Ihnen stehen damit neben dem Kindesunterhalt lediglich 246 Euro an Betreuungsunterhalt zu.

Tipp: Wenn Sie nun statt 600 Euro 1000 Euro monatlich verdienen, muss der Kindesvater, bzw. die Kindesmutter, an Sie weiterhin den gleichen Betrag zahlen.

3.2. Keine Zahlungsverpflichtung bei niedrigem Einkommen

Es kann leider auch vorkommen, dass Sie keinen Betreuungsunterhalt geltend machen können. Dies trifft dann zu, wenn die Selbstbehaltsgrenze unterschritten wird. Wenn Sie sich vorstellen, dass Sie gemeinsam mit Ihrem ehemaligen Partner zwei Kinder haben (Kind A ist 2 Jahre alt, Kind B ist 7 Jahre alt).

Leben die Kinder bei Ihnen, erhalten Sie Kindesunterhalt in Höhe von insgesamt 706 Euro (354 Euro für das jüngere Kind und 406 Euro für das ältere Kind). Verdient der Unterhaltspflichtige nun beispielsweise 1.900 Euro, so kann er den Unterhalt zahlen. Es verbleiben ihm nach Abzug des Unterhalts 1194 Euro zum Leben.
Der Selbstbehalt des Kindesunterhalts von 1.080 Euro wird nicht unterschritten. Da der Selbstbehalt beim Betreuungsunterhalt 2019 jedoch bei 1200 Euro liegt, haben Sie keine Möglichkeit, mehr Geld zu erhalten.
Ihr ehemaliger Lebenspartner muss in diesem Fall den Betreuungsunterhalt nicht zahlen.

Tipp: Manche Väter oder Mütter versuchen den Betreuungsunterhalt zu umgehen und arbeiten weniger. Dies ist jedoch nicht zulässig. Kommt dies vor, wird im Familienrecht das reguläre Einkommen zugrundegelegt, sodass es vorkommt, dass eine drastische Nachforderung auf den Unterhaltspflichtigen zukommt.

4. Die Dauer des Betreuungsunterhalts ist zeitlich begrenzt

Betreuungsunterhalt 2017

Die Zeit des Betreuungsunterhalts ist begrenzt.

Wenn Sie kleine Kinder zu versorgen haben, müssen Sie finanziell abgesichert sein. Daher können Sie erwarten, dass der Kindesvater oder die Mutter, für Ihren Lebensunterhalt aufkommt. Doch wie lange wird Betreuungsunterhalt gezahlt?
Gem. § 1615 l BGB haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt in der gesamten Zeit, in welcher von Ihnen nicht erwartet werden kann, selbst für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Sie können sich dabei an der folgenden Liste orientieren. Ein Anspruch steht Ihnen zu:

  • in der Regel sechs Wochen vor der Geburt
  • frühestens vier Monate vor der Geburt
  • acht Wochen nach der Geburt in erhöhtem Maße
  • in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
  • nach Ablauf der ersten drei Lebensjahre nur unter besonderen Umständen
Betreuungsunterhalt bei Hartz- 4-Bezug

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist Ihnen der andere Elternteil dennoch zum Unterhalt verpflichtet. Notfalls klagt die Behörde in Ihrem Namen das Betreuungsgeld, auch rückwirkend, ein. Je nachdem, in welcher Höhe Sie Sozialgeld erhalten, kann es sein, dass Sie durch den Erhalt des Betreuungsgelds nicht mehr länger sozialhilfeberechtigt sind.

In den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes wird von Ihnen nicht erwartet, eine Arbeitsstelle aufzunehmen. Selbstverständlich erhalten Sie jedoch auch trotz Arbeit Betreuungsunterhalt. Leben Sie indes mit einem neuen Partner zusammen, kann der Betreuungsunterhalt wegfallen. In diesem Fall wird Ihr Lebensunterhalt durch den neuen Lebensgefährten sichergestellt. So ist es auch möglich, dass Sie bereits vor Ablauf der drei Jahre keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr haben.

Wenn Ihr Kind älter als drei Jahre ist, hat Ihr ehemaliger Partner, auch wenn Sie nicht verheiratet waren, Betreuungsunterhalt zu zahlen. Allerdings ist dies ein Ausnahmefall. Besondere Umstände, die dies rechtfertigen, sind beispielsweise eine Behinderung des Kindes oder aber ein fehlender Betreuungsplatz.
Unter Umständen ist es auch möglich, dass Ihnen eine Teilzeittätigkeit zugemutet wird. Diese wird Ihnen dann, unabhängig davon, ob Sie die Tätigkeit tatsächlich ausüben, als fiktives Einkommen angerechnet.

5. Das Verhältnis zwischen Trennungs-, Betreuungs- und Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt geht vor.

Den Unterschied zwischen Betreuungs- und Kindesunterhalt haben Sie bereits kennengelernt. Der Trennungsunterhalt betrifft all jene, die verheiratet sind. Im Prinzip berechnet sich der Trennungsunterhalt ähnlich wie der Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt ist jedoch vorrangig zu zahlen und kann unter Umständen für einen längeren Zeitraum gelten.
Zunächst ist der Kindesunterhalt sicherzustellen, danach der Betreuungsunterhalt und zum Schluss der Trennungsunterhalt.

Ist Ihr Kind bereits über drei Jahre alt, steht Ihnen in der Regel kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr zu. Sie erhalten jedoch, unabhängig von dem Alter des Kindes, im Trennungsjahr Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt muss bei einer längeren Ehedauer teils deutlich länger gezahlt werden, als nur für das erste Trennungsjahr.

6. Sie können den Betreuungsunterhalt einklagen

Sofern Ihnen konkrete Zahlen vorliegen und Sie den Betreuungsunterhalt berechnen können, sollte sich die Zahlung an Ihrer Rechnung orientieren. Falls bislang kein Betreuungsunterhalt gezahlt wird oder der Betrag deutlich niedriger angesetzt ist, können Sie Klage erheben.
Die Klage müssen Sie vor einem Zivilgericht, konkret vor dem Familiengericht, erheben.

Betreuungsunterhalt zahlen

Verlieren Sie das Wohl des Kindes nicht aus dem Blick.

Beachten Sie jedoch, dass im Falle des Unterliegens Kosten auf Sie zukommen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann an dieser Stelle sinnvoll sein. Sollten Sie die Klage vollumfänglich gewinnen, zahlt Ihr ehemaliger Lebensgefährte die gesamten Verfahrenskosten sowie Ihre Anwaltskosten.
Achten Sie allerdings darauf, dass Sie dem Unterhaltspflichtigen die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich zu einigen.
In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Klage im Überblick:

  • Es gibt eine eindeutige Feststellung, in welcher Höhe Ihnen Betreuungsunterhalt zusteht.
  • Sie erhalten einen gerichtlichen Titel, den Sie notfalls vollstrecken können. Es besteht also die Möglichkeit, zu pfänden, falls Sie keine Zahlungen erhalten.
  • Sie können sämtliche Ansprüche (Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Trennungsunterhalt) titulieren lassen.
  • Der Familienfrieden wird belastet; teils leiden die Kinder sehr unter einem zerstrittenen Verhältnis.
  • Unter Umständen müssen Sie Ihre Anwalts- oder aber Gerichtskosten selbst tragen

Auch wenn es nicht schön ist, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie Ihre Rechte nicht ignorieren. Manchmal besteht der einzige Weg, den Betreuungsunterhalt durchzusetzen, darin, eine Klage einzureichen. Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. hat einen sehr umfangreichen Band mit zahlreichen Tipps rund um die Kindeserziehung herausgegeben.

Tipp: Versuchen Sie sich friedlich zu einigen, wenn die Möglichkeit besteht. Behalten Sie sowohl als Unterhaltsberechtigter als auch als zum Unterhalt Verpflichteter stets die Interessen Ihrer Kinder im Blick!

7. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Kann ich rückwirkend Betreuungsunterhalt geltend machen?

Dies ist nicht möglich. Sie müssen möglichst schnell handeln. Fodern Sie den Kindesvater oder die Kindesmutter zur Offenlegung der Finanzen auf, um den Anspruch berechnen zu können. So setzen Sie Ihren ehemaligen Partner in Verzug.

Besteht ein Unterschied in der Höhe des Betreuungsunterhalts bei unverheirateten Paaren?

Im Prinzip sind unverheiratete Paare verheirateten Paaren gleichgestellt. Es gibt lediglich Unterschiede im Rahmen des Trennungsunterhalts. Hier stehen verheirateten Paaren zusätzliche Ansprüche zu. Hinsichtlich des Betreuungsunterhalts gibt es keine Unterschiede.

Wird ein Wohnvorteil beim Trennungsunterhalt berücksichtigt?

Ja, der Trennungsunterhalt wird entsprechend der ersparten Aufwendungen reduziert, wenn der Alleinerziehende in der im Eigentum stehenden Ehewohnung verbleibt.

8. Weiterführende Literatur für starke Alleinerziehende

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Betreuungsunterhalt 2019: Alles was der alleinerziehende Elternteil über den Unterhalt nach der Geburt beachten muss
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