Erlaubt sind sachgrundlose Befristungen nur unter engen Voraussetzungen, meist bei einer echten Ersteinstellung. Befristungen mit Sachgrund sind häufiger, zum Beispiel bei Vertretungen oder Projektstellen, müssen aber nachvollziehbar und passend zur Laufzeit sein.
Warnsignale sind viele Verlängerungen hintereinander, immer derselbe Sachgrund oder wenn Sie dauerhaft wie unbefristete Kolleginnen eingesetzt werden. Auch Formfehler wie fehlende Schriftform oder Vertragsänderungen können die Befristung unwirksam machen.
Prüfen Sie frühzeitig den Vertrag und klären Sie mögliche Vorbeschäftigungen beim gleichen Träger. Holen Sie rechtzeitig Beratung ein und behalten Sie Fristen im Blick, besonders die kurze Klagefrist nach Vertragsende.
Der Moment, wenn der Vertrag bald endet, fühlt sich oft an wie eine Sanduhr auf dem Schreibtisch. Man arbeitet täglich mit Kindern, plant Feste, Gespräche, Entwicklungsschritte, und parallel läuft im Kopf die Frage mit: Was passiert nach dem Datum im Vertrag?
Ich kenne diese Unsicherheit. Befristungen sind in Kitas häufig, gerade bei Vertretungen, Projekten oder wenn Geld nur befristet bewilligt ist. Trotzdem sind nicht alle Befristungen automatisch okay.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen in klaren Schritten, welche Befristungen erlaubt sind, woran ich eine wackelige Befristung erkenne, wann ich gute Karten für eine Entfristung habe, und was ich im Alltag rund um TVöD, Vertragsende und Formalitäten beachten sollte.

Die wichtigste Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG. Ich hab’s mir irgendwann angewöhnt, bei Unsicherheit direkt in den Gesetzestext zu schauen, weil dort viele Missverständnisse schon geklärt werden, zum Beispiel im TzBfG im Wortlaut. Das klingt trocken, hilft aber, wenn Aussagen wie „Das machen wir hier immer so“ im Raum stehen.
Im Kern unterscheidet das Gesetz zwei Formen:
Die größten Stolperfallen sind oft nicht kompliziert, sondern banal. Ich prüfe bei einem befristeten Vertrag immer zuerst vier Punkte, weil dort die meisten Fehler stecken: Ist ein klares Enddatum genannt, steht ein Sachgrund drin (wenn behauptet wird, es gibt einen), wurde schriftlich unterschrieben, und war es wirklich eine Verlängerung oder eigentlich ein neuer Vertrag mit geänderten Bedingungen?
Zur schnellen Orientierung nutze ich gern so eine kleine Check-Tabelle:
| Punkt im Vertrag | Was ich konkret prüfe | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Enddatum oder Zweck | Steht ein Datum drin oder ein Zweck (z.B. Vertretung bis Rückkehr)? | Ohne klare Befristung wird’s schnell angreifbar |
| Schriftform | Ist der Vertrag vor Arbeitsbeginn von beiden Seiten unterschrieben? | Ohne Schriftform kann die Befristung unwirksam sein |
| Sachgrund (falls genannt) | Ist der Grund verständlich und passt er zur Laufzeit? | Vertretung muss zur Situation passen |
| Verlängerung | Wurde nur die Zeit verlängert, ohne andere Änderungen? | Änderungen können eine Verlängerung entwerten |
Wenn Sie ein gutes, offizielles Kurzverständnis zum Gesetz brauchen, ist auch die Seite des Ministeriums hilfreich, etwa die BMAS-Infos zum TzBfG.
Sachgrundlos befristen darf ein Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn es eine erste Einstellung ist. Die Leitplanke steht in § 14 TzBfG, gut nachlesbar in der Übersicht zu § 14 TzBfG. Dort finden Sie auch die typischen Eckdaten: sachgrundlos geht nur bis zu einer bestimmten Gesamtdauer und mit begrenzten Verlängerungen.
Für mich ist dabei der wichtigste Praxispunkt die Vorbeschäftigung. Wenn ich früher schon einmal beim selben Arbeitgeber war, kann eine erneute sachgrundlose Befristung in der Regel nicht funktionieren. Und „schon einmal dort gewesen“ ist weiter, als viele denken.
Ich frage mich immer:
War ich früher beim gleichen Träger beschäftigt, auch wenn es nur kurz war? Zählt vielleicht ein Minijob in einer anderen Kita desselben Trägers? Ein Praktikum, ein Bundesfreiwilligendienst, eine Aushilfe in den Ferien? Genau diese „kleinen“ Stationen tauchen später auf, wenn man Akten prüft.
Wichtig ist auch: Zu diesem Thema gibt es Rechtsprechung, die die Regeln zur Vorbeschäftigung eng mit dem Schutzgedanken verbindet. Einen guten Einstieg bietet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2018, der die Grundlinie erklärt, sachgrundlose Befristung soll nicht zum Dauerzustand werden.
In Kitas treffe ich Sachgründe oft in sehr ähnlichen Varianten. Häufig ist die Befristung nicht aus Spaß, sondern weil jemand vertreten wird oder weil Geld an eine Maßnahme gekoppelt ist. Typische Beispiele, die ich in Verträgen gesehen habe:
Vertretung wegen Elternzeit, Mutterschutz oder längerer Krankheit, Projektstellen (zum Beispiel Sprachförderung), befristete Förderung durch Programme, Qualifizierung oder eine befristete Einarbeitungsphase (das steht manchmal so oder ähnlich im Vertrag).
Für mich gilt dabei eine einfache Logik: Der Sachgrund muss echt sein und er muss zur Laufzeit passen. Wenn im Vertrag Vertretung steht, ich aber seit zwei Jahren dauerhaft im gleichen Gruppendienst wie unbefristete Kolleginnen arbeite, werde ich hellhörig. Auch wenn die Person, die ich angeblich vertrete, längst zurück ist, aber mein Vertrag einfach weiter befristet läuft.
Gerichte schauen bei Vertretungen auch darauf, ob es eine nachvollziehbare Zuordnung gibt, also ob der Arbeitgeber erklären kann, wen ich ersetze und warum meine Stelle befristet sein soll. Wer ein Gefühl dafür bekommen will, wie Gerichte so etwas prüfen, kann sich die Entscheidung BAG 7 AZR 113/13 zur Vertretungsbefristung ansehen. Ich nutze solche Texte nicht, um selbst zu klagen, sondern um besser zu verstehen, welche Argumente am Ende zählen.
Kettenbefristung heißt im Alltag: ein Vertrag, dann der nächste, dann noch einer, manchmal über Jahre. Jeder einzelne wirkt normal, zusammen kann es kippen. Ich vergleiche das gern mit Pflastern: Eins ist okay, zehn übereinander zeigen, dass die Wunde nicht versorgt wird.
Warum ist das kritisch? Weil Befristungen laut Gesetz die Ausnahme sein sollen, nicht die Regel. Wenn ein Arbeitgeber über lange Zeit immer wieder befristet, obwohl der Bedarf dauerhaft da ist, können Gerichte prüfen, ob das missbräuchlich ist.
Wichtig: Es gibt nicht den einen magischen Punkt, ab dem automatisch entfristet wird. Es ist eher ein Gesamtbild. Dauer, Anzahl der Verträge, Begründungen, tatsächlicher Einsatz. Genau deshalb lohnt es sich, früh Ordnung in die eigenen Unterlagen zu bringen.
Wenn ich meinen Fall einschätze, helfen mir Warnsignale, die leicht zu erkennen sind. Ich nutze dafür eine kurze Checkliste, ohne Panik, eher wie ein Ampelsystem:
Parallel sammle ich Belege, nicht aus Misstrauen, sondern weil Gedächtnis trügt. Ich hebe alle Vertragsfassungen auf, auch Änderungsverträge. Dazu Dienstpläne, E-Mails zur Verlängerung, interne Ausschreibungen, manchmal auch Stellenanzeigen. Wenn später geprüft wird, was wirklich war, zählen Dokumente mehr als Erinnerungen.
Der wichtigste Satz, den ich mir dazu gemerkt habe: Wenn die Befristung unwirksam ist, kann am Ende ein unbefristetes Arbeitsverhältnis herauskommen. Das passiert nicht automatisch durch „gefühlte Ungerechtigkeit“, sondern durch klare Fehler, zum Beispiel Formfehler, unzulässige sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung, oder ein Sachgrund, der nur vorgeschoben wirkt.
Ein Punkt ist dabei besonders hart, weil er so leicht übersehen wird: Fristen. Im TzBfG ist geregelt, dass man eine Unwirksamkeit der Befristung rechtzeitig gerichtlich geltend machen muss, typischerweise innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende. Das steht im Gesetz, und genau deshalb lasse ich es im Zweifel sofort prüfen, statt erst zu warten, „wie sich das entwickelt“.
Meine einfache Handlungsregel ist: Spätestens wenn die Verlängerung wieder diskutiert wird, hole ich mir Rat. Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt. Dann kann man auch sauber entscheiden, ob ein Gespräch reicht oder ob man formell vorgehen muss.
Im Kita-Alltag wird oft alles in einen Topf geworfen: Befristung, Kündigung, Vertragsende, Probezeit. Ich trenne das bewusst, weil es unterschiedliche Folgen hat.
Eine Befristung endet meistens automatisch mit dem Datum im Vertrag. Das ist keine Kündigung, und oft gibt es auch kein Kündigungsschreiben. Genau das irritiert viele, weil sich ein Ende ohne Brief komisch anfühlt. Trotzdem haben Sie Rechte, selbst wenn der Vertrag ausläuft.
Ich kläre rechtzeitig: Bekomme ich ein Arbeitszeugnis? Was ist mit Resturlaub, Überstunden, Fortbildungen, die geplant waren? Wann kommt die letzte Abrechnung? Und wenn der Träger signalisiert, dass es vielleicht weitergeht, lasse ich mir den Zeitplan nennen, statt vage Hoffnungen mitzuschleppen.
TVöD betrifft vor allem kommunale Kitas. Freie Träger, kirchliche Träger oder private Anbieter können andere Tarifwerke haben oder ganz ohne Tarif arbeiten. Ich prüfe deshalb zuerst: Steht TVöD (oder TVöD SuE) im Vertrag oder wird nur „angelehnt an“ erwähnt?
Für die Entgeltentwicklung ist der Stand der Tariftexte wichtig. In der Lesefassung des TVöD, Stand 1. Januar 2026, sind die vereinbarten Steigerungen dokumentiert. Ich orientiere mich dabei an der offiziellen PDF der VKA, also der TVöD-Lesefassung (Stand 01.01.2026). Dort ist festgehalten: Erhöhung ab 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, und eine weitere Erhöhung ab 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Außerdem ist ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 (bei einer 5-Tage-Woche) vereinbart.
Das hilft auch bei befristeten Verträgen, weil die Tabellenwerte während der Laufzeit steigen können. Gerade im SuE-Bereich (zum Beispiel S 8a für viele Erzieherinnen, S 13 eher bei besonderen Funktionen) macht es einen Unterschied, ob ein Träger tarifgebunden ist oder nicht.
Wenn Sie den Verlauf und Hintergrund der Tarifrunde nachlesen wollen, ist die Seite zur TVöD-Tarifrunde 2025 praktisch, um Termine und Eckpunkte einzuordnen.
Wenn mein Vertrag ausläuft, sichere ich mich in drei Richtungen ab: rechtlich, finanziell, organisatorisch.
Rechtlich heißt: Ich warte nicht bis zum letzten Tag, um zu klären, ob eine Entfristung möglich ist. Wenn ich Zweifel an der Befristung habe, kümmere ich mich früh um eine Prüfung, auch wegen der Klagefrist nach Vertragsende.
Finanziell heißt: Ich denke an die Arbeitsagentur. Die Meldung als arbeitssuchend muss rechtzeitig erfolgen, sonst drohen Nachteile. Das ist kein Drama, es ist schlicht eine Formalität, die man nicht aus Stolz liegen lassen sollte.
Organisatorisch heißt: Ich sorge dafür, dass die Basics sauber sind, Resturlaub ist geplant oder abgegolten, Überstunden sind dokumentiert, Zeugnis ist angefordert, und ich habe eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe von Schlüsseln, Material, Laptop, was auch immer vorhanden ist.
Wenn mein Vertrag befristet ist, gehe ich so vor, und Sie können das 1:1 übernehmen:
Befristungen fühlen sich oft wie Warteschleifen an. Mit einer klaren Prüfung und einem sauberen Vorgehen wird daraus etwas anderes: Handlungsfähigkeit.
Eine Befristung steht und fällt mit Schriftform und sauberer Vertragsgestaltung. Ich prüfe Datum, Sachgrund und ob es wirklich eine Verlängerung war. Sachgrundlos befristet ist nur unter engen Bedingungen möglich, Vorbeschäftigung kann das schnell kippen. Bei Sachgründen zählt, ob der Grund im Alltag noch stimmt, nicht nur, was einmal auf Papier stand.
Bei vielen Verträgen hintereinander achte ich auf Muster: gleiche Begründung, gleiche Arbeit, immer neue kurze Laufzeiten. Ich sammle Unterlagen, weil das später den Unterschied macht. Und ich behalte Fristen im Blick, weil man eine unwirksame Befristung nicht irgendwann klärt, sondern rechtzeitig.
Im TVöD-Bereich schaue ich auf Tarifbindung und Tabellenentwicklung. Steigende Entgelte helfen auch befristet, aber sie ersetzen nicht die Frage, ob der Vertrag sauber befristet ist.