Artikel aktualisiert am 08.09.2026
Grund der Aktualisierung: Das Baukindergeld ist beendet. Der Beitrag wurde von einem Antragsratgeber zu einer Einordnung für bestehende Förderfälle und Familien mit aktuellem Finanzierungsbedarf umgestellt.
Das Baukindergeld ist beendet. Neue Anträge sind im Jahr 2026 nicht mehr möglich. Relevant ist die Förderung nur noch für Familien, die früher fristgerecht beantragt haben und deren Bewilligung oder Auszahlungen noch laufen. Für einen geplanten Neubau kann stattdessen das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ infrage kommen.
Die Förderung startete am 18.09.2018. Sie war ein Zuschuss für Familien, die selbst genutztes Wohneigentum erworben oder gebaut hatten und die damaligen Voraussetzungen erfüllten. Der häufig genannte Termin 18.09.2019 ist daher falsch.
| Termin oder Frist | Historische Bedeutung |
|---|---|
| 01.01.2018 | Frühester maßgeblicher Zeitpunkt für Kaufvertrag, Baugenehmigung oder – bei genehmigungsfreien Vorhaben – zulässigen Baubeginn. |
| 31.12.2020 | Ursprünglicher Stichtag für Kaufvertrag und Baugenehmigung. |
| 31.03.2021 | Für bestimmte Fälle wurde der Förderzeitraum verlängert. Maßgeblich waren jeweils die damals geltenden Programmbedingungen. |
| Sechs Monate nach Einzug | Innerhalb dieser Frist musste der Online-Antrag grundsätzlich gestellt werden. Der Einzug wurde über die amtliche Meldebestätigung belegt. |
| Drei Monate nach Antragsbestätigung | In diesem Zeitraum mussten Identitäts- und Fördernachweise im Zuschussportal eingereicht werden. |
| 2026 | Die Antragsmöglichkeiten sind endgültig abgelaufen. |
Die Fristen beziehen sich auf das frühere Programm. Sie eröffnen heute keinen neuen Anspruch. Wer Unterlagen zu einem alten Fall prüft, sollte deshalb nicht nur auf ein Datum schauen: Entscheidend waren auch Eigentum, Selbstnutzung, Kinder, Einkommen und die rechtzeitige Antragstellung.
Das Baukindergeld war kein Darlehen und musste nicht zurückgezahlt werden. Es betrug 1.200 Euro je Kind und Jahr, höchstens zehn Jahre lang – also maximal 12.000 Euro je Kind.
Voraussetzung war unter anderem, dass ein Kind im Haushalt lebte, für das Kindergeldberechtigung bestand, und dass es am Tag der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt war. Zudem galten Einkommensgrenzen sowie Anforderungen an Eigentum und Selbstnutzung. Eine ausführlichere historische Einordnung finden Sie im Beitrag zu den historischen Voraussetzungen für Baukindergeld.
Zog eine Familie am 15. Juni in ihre selbst genutzte Wohnung ein, begann ab diesem Datum die damalige Sechsmonatsfrist für den Online-Antrag. Nicht der Tag der Schlüsselübergabe oder der erste Umzugskarton war ausschlaggebend, sondern der Nachweis über die amtliche Meldebestätigung.
Eine frühere Bewilligung bedeutet nicht automatisch, dass nichts mehr zu beachten ist. Die Förderung war an eine zehnjährige Eigentums- und Selbstnutzungsdauer gebunden. Ein Verkauf, ein Auszug oder andere Änderungen können für die weiteren Auszahlungen relevant sein.
Prüfen Sie daher Bescheide und Nachrichten im KfW-Zuschussportal sorgfältig. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall kann nur die KfW geben. Eine pauschale Aussage, wann eine Rate überwiesen wird, ist nicht möglich: Sie hängt vom jeweiligen Förderfall und den bearbeiteten Unterlagen ab.
Für frühere Anträge verlangte die KfW je nach Fall insbesondere folgende Nachweise:
Ob ein Dokument in einem konkreten Altfall noch fehlt oder erneut vorgelegt werden muss, lässt sich nur anhand der KfW-Mitteilungen beurteilen. Der frühere Ratgeber Baukindergeld beantragen ist ebenfalls ausschließlich historisch zu verstehen.
Für Familien, die heute klimafreundlichen Wohnraum neu bauen oder einen entsprechenden Ersterwerb planen, bietet die KfW das Programm Wohneigentum für Familien (300) an. Anders als beim Baukindergeld handelt es sich dabei um einen zinsverbilligten Kredit, nicht um einen direkten Zuschuss.
Das Programm hat eigene Anforderungen, etwa zu Einkommen, Kindern und energetischem Standard. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist laut KfW von diesem Programm ausgeschlossen. Bedingungen und verfügbare Mittel können sich ändern. Lassen Sie sich vor einem Kaufvertrag oder Baubeginn von Ihrer Hausbank oder einem Finanzierungspartner erklären, ob und wann ein Antrag gestellt werden muss.
Nein. Das Programm ist beendet; neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Ursprünglich war der 31.12.2020 maßgeblich. Für bestimmte Fälle war eine Antragstellung noch bis zum 31.03.2021 möglich; maßgeblich waren die damaligen KfW-Bedingungen und die Sechsmonatsfrist nach dem Einzug. Ältere Darstellungen nennen teilweise den 31.12.2023, daraus folgt heute jedoch kein allgemeiner Anspruch auf einen Neuantrag.
Es betrug 1.200 Euro pro Kind und Jahr, maximal zehn Jahre lang. Damit waren höchstens 12.000 Euro pro Kind möglich, sofern alle Förderbedingungen erfüllt und eingehalten wurden.
Die Förderung war an Eigentum und Selbstnutzung über zehn Jahre gebunden. Bei Auszug oder Verkauf sollten Betroffene unverzüglich die KfW-Unterlagen prüfen und die KfW kontaktieren.
Nutzen Sie das KfW-Zuschussportal und die dort hinterlegten Nachrichten. Für verbindliche Fragen zu Bewilligung, Nachweisen oder Auszahlungen ist die KfW zuständig.
Auch daraus lässt sich keine aktuelle Baukindergeld-Förderung ableiten. Prüfen Sie stattdessen aktuelle Programme direkt bei den zuständigen Landesstellen und Förderbanken.
Der Online-Antrag musste grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug gestellt werden und zusätzlich die damaligen Programm-Endtermine einhalten.
Typisch waren Meldebestätigung, Einkommensteuerbescheide, Kindergeldnachweis, Eigentumsnachweis und Identitätsnachweis. Im Einzelfall waren die Mitteilungen der KfW maßgeblich.
Bewilligte Fälle können weiter an Bedingungen wie Eigentum und Selbstnutzung geknüpft sein. Änderungen sollten über das KfW-Zuschussportal beziehungsweise direkt mit der KfW geklärt werden.
Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ ist eine mögliche aktuelle Alternative, aber ein Kredit und kein Zuschuss.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Rechts- oder Förderberatung.
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