Ja, das Anerkennungsjahr für Erzieher und Erzieherinnen bildet einen Teil der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher.
Ja, In der Phase des Anerkennungsjahres sind Sie kein klassischer Praktikant, werden also auch bezahlt. Mehr Informationen zum Gehalt lesen Sie hier.
Es gilt, theoretisches Wissen in der Praxis umzusetzen. Am Ende des Jahres erfolgt eine Beurteilung. Die im Laufe des Jahres gesammelten Noten entscheiden darüber, ob Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Liegt die schulische Ausbildung hinter Ihnen, beginnt das Anerkennungsjahr als Erzieher oder Erzieherin. Wir klären Sie über den Ablauf und die Hintergründe des Anerkennungsjahres auf. In diesem Artikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen es gibt, welche Aufgaben damit verbunden sind, warum das Anerkennungsjahr so wichtig ist und mit welchem Gehalt Sie rechnen können.
Inhaltsverzeichnis
Nach dem schulischen Teil der Ausbildung ist es vorgesehen, dass jede angehende Erzieherin und jeder angehende Erzieher ein Anerkennungsjahr im Kindergarten absolvieren muss. Die jeweiligen Stellen dürfen sich angehende Erzieher und Erzieherinnen selbst aussuchen. Da der Besuch der Fachschule zumindest ab und an weiterhin vorgesehen ist, sollte der jeweilige Kindergarten nicht allzu weit entfernt liegen.
Idealerweise sollte das Anerkennungsjahr in einer Einrichtung absolviert werden, in der Sie später auch arbeiten möchten. Zwar ist dies nicht immer möglich, für eine spätere eine Bewerbung ist dies allerdings von großem Vorteil.
Nutzen Sie das einjährige Berufspraktikum, wie das Anerkennungsjahr für Erzieher und Erzieherinnen auch teilweise betitelt wird, um sich langsam an die tägliche Arbeit in der Kita zu gewöhnen.
Achtung: Zwar ist es grundsätzlich möglich, das Anerkennungsjahr auch an Schulen abzuleisten, jedoch vermittelt dies im Ihrem späteren Arbeitgeber unter Umständen einen seltsamen Eindruck Ihres Lebenslaufs, wenn Sie anschließend wieder mit kleinen Kindern arbeiten möchten.
Im Rahmen der Ausbildung erlangen Sie jede Menge theoretisches Wissen. Durch immer wiederkehrende Praxisphasen dürfte Ihnen auch der Umgang im Kindergarten nicht mehr allzu fremd sein.
Die Aufgaben in den zwischenzeitlichen Praktikumsphasen unterscheiden sich jedoch teils erheblich von den Anforderungen im Anerkennungsjahr einer Erzieherin bzw. eines Erziehers.
In der Regel stehen Sie im Anerkennungsjahr auf einer Stufe mit Kinderpflegern, die eine Gruppe nicht komplett allein übernehmen dürfen. Bei einer Betreuung durch zwei Erzieher bzw. einem Erzieher und einem im Anerkennungsjahr befindlichen Kraft macht sich die Unterscheidung jedoch praktisch gesehen kaum bemerkbar.
Neben den allgemeinen Aufgaben, die jeden Tag im Kindergarten anfallen, geht es auch um die Vorbereitung bestimmter Projekte. Zusätzlich finden Unterrichtsbesuche statt, die in die Bewertung der Gesamtnote miteinfließen. Im Rahmen einer guten Betreuung finden regelmäßige Reflexionen statt, damit Sie sich ggf. verbessern können.
Info: Bei einem Studium für Soziale Arbeit erhalten Sie die staatliche Anerkennung in einigen Bundesländern ebenfalls erst nach einem praktischen Jahr. Eventuell lohnt sich also der Wechsel über die Grenze.
In folgendem YouTube-Video erzählt eine Erzieherin aus Baden-Württemberg, wie sie ihr Anerkennungsjahr empfunden hat:
Aufgrund des derzeitigen Ausbaus der Kitalandschaft in Deutschland stehen die Chancen auf eine spätere Einstellung gut. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen besondere finanzielle Anreize für die Ausbildung geschaffen werden, um den Beruf attraktiver zu machen.
Wenn das Anerkennungsjahr für Erzieherinnen und Erzieher ansteht, sollten Sie die Suche nach passenden Jobs nicht allzu lange vor sich herschieben. Insbesondere begehrte Ausbildungsplätze sind schnell vergeben, sodass sich die frühzeitige Bewerbung bezahlt macht.
Passende Stellen für die einjährige Praktikumsphase finden Sie sowohl über verschiedene Jobbörsen als auch direkt auf den Websites einzelner Schulen, Kindertagesstätten oder Kindergärten.
All jene, die soziale Arbeit studiert haben, können sich selbstverständlich auch außerhalb der Kindertagespflege, z.B. bei Behörden für ein Anerkennungsjahr bewerben.
Alternativ müssen Sie jedoch nicht auf eine Stellenausschreibung warten, sondern können sich initiativ bewerben. Idealerweise schauen Sie persönlich vorbei oder hören telefonisch nach, ob eine Absolvierung des Anerkennungsjahres in dieser Einrichtung möglich ist. Die anschließende schriftliche Bewerbung sollte ein Anschreiben, Ihre bisherigen Zeugnisse, den Termin des voraussichtlichen Abschlusses sowie einen detaillierten Lebenslauf beinhalten.
Es existieren keine bundesweit geltenden einheitlichen Regelungen der Vergütung. Bei staatlichen Einrichtungen fällt das jeweilige Gehalt jedoch innerhalb des Bundeslandes gleich aus. Meist zahlen private Kindertagesstätten etwas weniger.
Neben der gewählten Einrichtung hängt die Vergütung allerdings auch von der Anzahl der geleisteten Stunden ab. Je nachdem bewegt sich Ihre pädagogische Ausbildung in Vollzeit in einem Wochenpensum von 30 bis 40 Stunden.
Im Durchschnitt können Sie im Anerkennungsjahr als Erzieher oder Erzieherin mit einem Gehalt von etwa 1400 bis 1500 Euro brutto im Monat rechnen.
Der Beginn variiert von Bundesland zu Bundesland. Üblich sind Einstellungstermine zwischen dem 1. Juli sowie zum 1. September eines jeden Jahres.
Grundsätzlich dauert das Anerkennungsjahr exakt ein Jahr. Haben Sie allerdings vorab bereits eine weitere Ausbildung absolviert, kann die Praxisphase verkürzt werden. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch im Vorhinein bei der Fachschule, bei der Sie die Ausbildung absolvieren, informieren.
Gibt es private Belange, die es Ihnen nicht ermöglichen, Ihre Ausbildung innerhalb der Regelzeit abzuschließen, stellt dies meist keine Probleme dar. Es ist jedoch eine gewisse Stundenanzahl für den Abschluss des Anerkennungsjahres erforderlich. Die Phase verlängert sich entsprechend.
Da sich die Regeln auf Bundesebene teils deutlich unterscheiden, informieren Sie sich jedoch idealerweise vorab bei Ihrer Fachschule, inwieweit die Möglichkeit einer Teilzeitregelung gestattet ist.
Eine Pflicht zur unverzüglichen Aufnahme des Anerkennungsjahres besteht nicht. Je nach Bundesland gelten jedoch unterschiedliche Fristen im Hinblick auf den Abschluss der gesamten Ausbildung.
Wenn Sie sich für eine längere Auszeit entscheiden und das Anerkennungsjahr erst nach einem oder zwei Jahren nachholen möchten, haben Sie generell die Möglichkeit dazu.
Holen Sie sich jedoch vorab die Bestätigung seitens der ausbildenden Schule ein. Noch längere Auszeiten sind allerdings meist problematisch oder ausgeschlossen.
Ja, generell ist dies möglich. In der Praxis bedeutet dies aufgrund der vielfach unterschiedlichen Anforderungen meist ziemlich viel Unsicherheit und bürokratischen Aufwand.
Überlegen Sie sich den Wechsel also sehr genau.
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