Nein. Ohne Vereinbarung steht beiden Elternteilen ein gemeinsames Sorgerecht zu.
Um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, muss der andere Elternteil der Entscheidung freiwillig zustimmen.
Nein. Beziehen Sie Ihr Kind, wenn es alt genug ist, in die Entscheidung mit ein. So verhindern Sie Probleme vor Gericht. Mit 14 kann das Kind in der Regel selbst bestimmen.
Geht es um das eigene Kind, kommt schnell das Thema des alleinigen Sorgerechts zur Sprache. Doch was gilt in Deutschland eigentlich? Wie hängen Umgangsrecht und Sorgerecht zusammen? Was sollten Sie bei einem Umzug beachten?
In unserem Ratgeber geben wir Ihnen Hilfen, um abzuwägen, ob sich der Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts lohnt. Sie erfahren, wie Sie das Sorgerecht beantragen aber auch, welche Rechte Ihnen ohne alleiniges Sorgerecht zustehen.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich gibt es ein gemeinsames Sorgerecht.
Als Eltern müssen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Kind übernehmen. Sie haben in allen Angelegenheiten Ihres Kindes die volle Kontrolle. Dies gilt sowohl für die Personen- als auch für die Vermögenssorge. Die entsprechenden Regelungen zum Kindschaftsrechts finden sich im Familienrecht (§ 1626 BGB).
Die elterliche Sorge, wie der Gesetzgeber das Sorgerecht beschreibt, steht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu. Sofern Sie während der Geburt Ihres Kindes mit dem Vater bzw. der Mutter des Kindes verheiratet waren, entsteht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht.
Etwas komplizierter gestaltet es sich bei unverheirateten Paaren. In diesem Fall muss der Vater des Kindes eine Sorgerechtserklärung unterzeichnen. Ohne diese verbleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter des Kindes.
Im Falle einer Trennung geht es zwar oft um die Themen Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Versorgungsausgleich, doch das Kindeswohl sollte trotz aller Streitigkeiten stets an erster Stelle stehen.
Sofern Sie verheiratet sind und sich im Trennungsjahr befinden, ändert sich nichts am gemeinsamen Sorgerecht, unabhängig davon, bei welchem Elternteil Ihr Kind lebt und wer die Erziehung übernimmt.
Gleiches gilt für die Trennung und anschließende Scheidung einer Ehe. Im Gegensatz zum Anspruch auf Kindesunterhalt verbleibt die gemeinsame Sorge über die Belange des Kindes bei beiden Elternteilen.
Tipp: Der Umstand des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts ändert nichts daran, dass Sie Unterhalt für Ihr Kind bekommen oder aber zahlen müssen.
Das Wohl des Kindes sollte im Zentrum stehen.
Das alleinige Sorgerecht wird Ihnen nur unter sehr engen Voraussetzungen erteilt. Dies geschieht in einem Sorgerechtsverfahren vor dem örtlich zuständigen Familiengericht. Sie können zudem im Rahmen einer Scheidung ein alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht beantragen.
Sofern Sie das alleinige Sorgerecht beantragen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Expartner dem zustimmt. Ist dies nicht der Fall, fällt das Gericht eine Entscheidung. Die Aberkennung des Sorgerechts ist schwierig. Daher sollten Sie stets einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Lebt das Kind bei Ihnen, benötigen Sie für alltägliche Entscheidungen nicht das Einverständnis des Kindesvaters bzw. der Kindesmutter. Etwas anderes gilt hingegen bei weitreichenden und grundsätzlichen Erziehungsfragen oder wichtigen Angelegenheiten.
Haben Sie ein gemeinsames Sorgerecht, müssen Sie sich mit dem anderen Elternteil in folgenden Situationen einigen:
Die Rechte als Vater mit gemeinsamem Sorgerecht sind gleichrangig mit den Rechten der Mutter. Bei einem Großteil der Bevölkerung ist die Ansicht verbreitet, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, alles entscheiden darf, was das Kind betrifft. Dies ist jedoch schlichtweg falsch und kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Achtung: Ziehen Sie bei gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne Einverständnis Ihres Expartners um. Im schlimmsten Fall kann dies als Kindesentführung ausgelegt werden.
Bei Alkoholmissbrauch droht der Entzug des Sorgerechts.
Falls ein geteiltes Sorgerecht jedoch nicht infrage kommt, bleibt nur der Weg über das Gericht. Unter folgenden Gesichtspunkten haben Sie gute Chancen, das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen:
Wie Sie anhand dieser kurzen Auflistung sehen, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht nur dann zugesprochen, wenn es seitens des Gerichts als unbedingt notwendig erachtet wird. Da es sich um eine extrem wichtige Entscheidung für Sie, Ihr Kind sowie die weitere Zukunft handelt, ist der Rat eines Anwalts, sofern Ihr ehemaliger Lebensgefährte der Übertragung nicht freiwillig zustimmt, nahezu unverzichtbar.
Sollte jedoch ein schwerwiegender Grund bestehen, weshalb das gemeinsame Sorgerecht eine Zumutung darstellt, so wird der zuständige Familienrichter dies bei seiner Entscheidung berücksichtigen.
Beziehen Sie Ihr Kind in Ihre Entscheidungen mit ein.
Wenn Sie sich ein alleiniges Sorgerecht erstreiten möchten, spielen die Belange Ihres Kindes eine entscheidende Rolle. Dies gilt vor allem, wenn Sie umziehen möchten. Der Lebensmittelpunkt Ihres Kindes wird verändert, es müssen neue Freundschaften geknüpft werden und alte Freunde gehen vielfach verloren.
Eine besondere Rolle nimmt Ihr Kind ab dem 14. Lebensjahr ein. Ab diesem Zeitpunkt kommt es vor Gericht zu einer Anhörung Ihres Kindes, wenn dies gewünscht wird. Sprechen Sie in jedem Fall vor einem Gerichtstermin über die Folgen der Entscheidung. Falls Sie sich uneinig sind, wird es schwierig, ein alleiniges Sorgerecht durchzusetzen.
Verfügen Sie über ein alleiniges Sorgerecht, so bedeutet dies noch nicht automatisch, dass Sie nichts mehr mit dem Vater bzw. der Mutter des Kindes zu tun haben. Zusätzlich gibt es ein Umgangsrecht. Dieses erlischt nicht automatisch, wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen. Es ist separat in § 1684 BGB geregelt. Eine nähere Ausgestaltung lässt der Paragraph allerdings vermissen.
Sie können jedoch, vorausgesetzt, es liegen schwere Verfehlungen gegenüber dem Kind vor, auf eine Entscheidung des Gerichts drängen, zusätzlich das Umgangsrecht auszuschließen.
Dies sollte jedoch stets die letzte Möglichkeit darstellen, da Kinder grundsätzlich die Möglichkeit haben sollen, beide Elternteile kennenzulernen. Bei einer einvernehmlichen Übertragung des Sorgerechts stellt dies kaum Probleme dar.
Sorgen Sie jedoch, wenn möglich, dafür, dass Ihr Kind seinen Vater oder seine Mutter regelmäßig sehen kann. Am besten vereinbaren Sie von Beginn an fixe Termine, an die sich alle Beteiligten halten können. So wird der Umgang für Ihr Kind schnell zur Routine und die einzelnen Beziehungen werden verstärkt.
Selbst bei Alkohol- oder Drogenkranken ist ein Umgangsrecht des Vaters bzw. der Mutter nicht zwingend ausgeschlossen. In diesen Fällen sollte der Kontakt allerdings unter Aufsicht stattfinden.
Tipp: Für Hilfestellungen, um einvernehmliche Regelungen zu finden oder für eine Aufsicht stehen Ihnen die örtlichen Jugendämter gern beratend zur Seite.
Zögern Sie nicht, einen Anwalt zu kontaktieren.
Es gibt keine klaren Regelungen, an denen Sie sich orientieren müssen. Jedoch gilt der Grundsatz, dass der Kontakt zu einem kleinen Kind häufiger und dafür kürzer ausfallen sollte.
Haben Sie bereits größere Kinder, bieten sich Regelungen an, die die Kinder in die Entscheidung miteinbeziehen.
Ideal ist es, wenn der Kontakt nicht nur auf die Wochenenden beschränkt ist.
Nein, Sie können zwar den Zugewinnausgleich vereinbaren, sowie Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt treffen, die Sorgerechtsentscheidung betrifft jedoch ein anderes Rechtsverhältnis.
Hier müssen Sie zunächst zwischen Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt differenzieren. Die Unterhaltspflicht für Ihr Kind ist nicht direkt mit der Sorgerechtsentscheidung verknüpft.
Ein Familienrichter kann die Verweigerung zur Zahlung von Alimenten nach der Düsseldorfer Tabelle allerdings durchaus als Indiz werten, welches die Entscheidung beeinflusst.
Dies richtet sich nach dem Streitwert. In der Regel werden etwa 3000 Euro als Streitwert festgesetzt. Die Gerichtsgebühren belaufen sich auf etwas über 200 Euro.
Zusätzlich müssen Sie allerdings noch Anwaltsgebühren mit einkalkulieren, sodass Sie auf eine Summe von insgesamt über 500 Euro kommen.
Handelt es sich um ein kompliziertes Verfahren, sind auch höhere Kosten möglich.
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