Vormundschaft: Das sollten Sie vor einer möglichen Kindes-Vormundschaft wissen

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Was ist ein Vormund und welche Aufgaben hat er inne?

Ein Vormund ist ein rechtlicher Vertreter des Kindes, der an die Stelle der Eltern tritt. Er sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet das Geld und muss eine geeignete Unterbringung, in einer Familie, betreuten Wohnung oder Heim für das Kind auswählen.

Wer bestimmt über eine Vormundschaft?

Eine Vormundschaft kann nicht beantragt werden, sondern das Familiengericht ernennt einen Vormund. Eine Vormundschaft zu übernehmen ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht und kann nur unter besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden.

Welche Sonderfälle der Vormundschaft gibt es?

Auch für Flüchtlinge können Erwachsene eine Vormundschaft übernehmen. Unbegleitete junge Menschen aus dem Ausland benötigen in Deutschland eine gesetzliche Vertretung, wenn die leiblichen Eltern nicht in Deutschland leben und demzufolge die Verantwortung für ihre Kinder nicht übernehmen können.

Eine Vormundschaft für ein Kind oder für ein Enkelkind zu übernehmen, bedeutet eine große Verantwortung. In unserem Ratgeber finden Sie Tipps und Informationen, sodass Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie eine Vormundschaft für ein Kind übernehmen möchten. Sie erfahren, wo Sie Hilfe bekommen und welcher Antrag oder welches Formular ausgefüllt werden muss.

1. Was ist eine Vormundschaft?

Vormundschaft: Ein Betreuer wird gesetzt

Vormundschaft für Kinder übernehmen.

Solange Kinder noch minderjährig, also noch keine 18 Jahre alt sind, muss eine erwachsene Person die Verantwortung für sie übernehmen. In der Regel übernehmen die Eltern diese Aufgabe. Aber es gibt Situationen, in denen die Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können oder wollen. Das kann der Fall sein, wenn die Eltern krank sind oder Gewalt ein Thema in der Familie ist. Das Familiengericht entzieht den Eltern dann das Sorgerecht für das Kind und beauftragt eine andere erwachsene Person mit der Vormundschaft. Beim Tod der Eltern, also, wenn das Kind zum Waisenkind wird, bekommt es ebenfalls einen Vormund.

Laut Definition ist ein Vormund also ein rechtlicher Vertreter des Kindes, der an die Stelle der Eltern tritt. Er sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet das Geld und muss eine geeignete Unterbringung, in einer Familie, betreuten Wohnung oder Heim für das Kind auswählen.
Einen besonderen Fall von Vormundschaft gibt es auch für junge Mütter. Bekommt eine junge Frau unter 18 Jahren ein Kind, dann muss für die gesetzliche Vertretung ihres Kindes ebenfalls ein Vormund bestimmt werden. Da die Mutter noch nicht volljährig ist, muss also eine andere erwachsene Person die Vormundschaft übernehmen für das Kind.

Unterschied zwischen Vormundschaft und Pflegschaft

Im Gegensatz zur Vormundschaft wird bei einer Pflegschaft den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen. Der Pfleger oder Ergänzungspfleger bekommt dann die Aufgabe z. B. Erziehungshilfen zu beantragen oder zu entscheiden, wo das Kind lebt. Der Pfleger ist also ebenfalls wie ein Vormund ein rechtlicher Vertreter, aber eben nur in bestimmten Angelegenheiten. Neben den Eltern hat er eine ergänzende Funktion.

2. Vormundschaft beantragen: Das gilt es zu beachten

Tipps: Vormundschaft beim Jugendamt beantragen

Ein Familiengericht ordnet die Vormundschaft an.

Prinzipiell kann das Familiengericht jeden Erwachsenen zum Vormund bestimmen, manchmal ist es jedoch sinnvoll, wenn Familienangehörige, wie Großeltern die Vormundschaft übernehmen. Wenn es in der Familie oder im näheren Umfeld keinen geeigneten Erwachsenen gibt, der die Vormundschaft übernehmen kann, bestimmt das Gericht beispielsweise einen Erwachsenen aus dem Jugendamt zum Vormund. Das nennt sich dann Amtsvormund. Andernfalls kann auch ein Erwachsener aus einem Vormundschaftsverein eine Vormundschaft übernehmen. Bei einem Vormund handelt es sich immer um eine konkrete erwachsene Person, die die Verantwortung für das Kind übernimmt und die Interessen des Kindes vertritt.

Laut Vormundschaftsrecht kann man eine Vormundschaft nicht beantragen, vielmehr wird sie gemäß § 1774 BGB durch ein Familiengericht angeordnet. Das Familiengericht ernennt also einen Vormund nach Prüfung einer geeigneten Vormundschaft. Eine Behörde oder eine Privatperson kann lediglich die Anordnung einer Vormundschaft anregen. Eine Vormundschaft zu übernehmen ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht und kann nur unter besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden.

Kinder oder Jugendliche können bei der Wahl ihres Vormundes beteiligt werden. Wenn das Kind Schwierigkeiten mit einem Vormund hat, kann es das Gericht bitten, einen anderen Erwachsenen als Vormund zu bestimmen. Ab einem Alter von 14 Jahren hat das Kind auch das Recht, einen Vormund abzulehnen.

2.1 Beenden einer Vormundschaft

Eine Vormundschaft gilt als beendet, sobald das Kind volljährig ist oder im Falle eines Todes. Auch minderjährige Mütter können die gesetzliche Vertretung ihres Kindes aufheben lassen, sobald sie selbst volljährig wird und die Verantwortung für ihr Kind übernehmen kann und möchte.
Die Vormundschaft endet ebenfalls, wenn ein Mündel rechtskräftig adoptiert wird oder den Eltern eines Findelkindes die Vormundschaft zugesprochen wird.
Das Gericht kann eine Vormundschaft auch wieder aufheben, wenn die Eltern sich um das Sorgerecht des Kindes bemühen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, dass das Kind wieder in der Herkunftsfamilie leben kann, ist es möglich, dass das Gericht den leiblichen Eltern das Sorgerecht wieder überträgt.

2.2 Vormundschaft für Flüchtlinge

Auch für Flüchtlinge können Erwachsene eine Vormundschaft übernehmen, denn unbegleitete junge Menschen aus dem Ausland benötigen in Deutschland eine gesetzliche Vertretung, wenn die leiblichen Eltern nicht in Deutschland leben und demzufolge nicht die entsprechenden Entscheidungen für ihre Kinder treffen können.
Die Aufgaben eines Vormundes für Flüchtlinge bestehen hauptsächlich darin, Hilfen zu beantragen, Bildung zu ermöglichen, Fragen der Unterbringung, Krankenversicherung zu klären und Unterstützung bei ausländerrechtlichen Verfahren zu stellen. Zu den Pflichten gehören regelmäßiger Kontakt zum Flüchtlingskind, Berichterstattung gegenüber dem Familiengericht, Verwaltung des Geldes und Koordination der Termine mit Behörden und Ärzten.

2.3 Vormundschaft für ein behindertes Kind

Bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes, haben die Eltern das Sorgerecht für das Kind. Wird ein behindertes Kind volljährig, muss zunächst einmal festgestellt werden, ob es vollständig oder nur in Teilbereichen einen gesetzlichen Vertreter benötigt. Sofern der Volljährige aufgrund seiner Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, wird ein gesetzlicher Vertreter vom Betreuungsgericht bestellt. Dies können auch die Eltern zusammen, ein Elternteil alleine oder eine andere erwachsene Person sein. Der Wille des Volljährigen ist dafür entscheidend. Eltern sind gesetzlich auch nicht verpflichtet, die Betreuung ihres volljährigen Kindes zu übernehmen.

3. Rechte und Pflichten eines Vormundes

Rechte und Pflichten eines Vormundes.

Ein Vormund ist für das Kind verantwortlich und entscheidet deshalb bei allem, was das Leben des Kindes betrifft. Ein Vormund hat die Interessen des Kindes zu vertreten und muss Entscheidungen treffen, die die Zukunft des Kindes betreffen. Ein Vormund entscheidet, wo das Kind wohnt, welche Schule es besucht, er unterschreibt den Ausbildungsvertrag oder die Einwilligung zu einer Operation. Er entscheidet über den Aufenthalt des Kindes und damit auch darüber, ob, wo und wann die Eltern es treffen. Generell sollte sich ein Vormund mit dem Kind absprechen und in Übereinkunft mit dem Kind handelt. Auch gegenüber dem Jugendamt vertritt ein Vormund die Interessen des Kindes.

Rechte und Pflichten im Überblick:

  • Interessen des Kindes vertreten
  • Entscheidungen über die Wohnsituation treffen
  • Schul- und Ausbildungsweg regeln
  • Verträge unterschreiben
  • Einwilligung zu einer Operation geben
  • Arztbesuche
  • Verwaltung des Geldes
  • Gesetzliche Vertretung gegenüber dem Gericht und dem Jugendamt
Vergütung eines Berufsvormundes

Im Gegensatz zu einer ehrenamtlichen Vormundschaft gibt es auch einen Berufsvormund. Die Vergütung eines Berufsvormundes unterliegt festgelegten Regeln und ist abhängig von der Qualifizierung der Person. Der Stundensatz liegt zwischen 19,50 und 33,50 Euro. Ein Sozialpädagoge mit einem abgeschlossenen Studium erhält einen höheren Stundensatz, als eine Person ohne Schulabschluss. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand. Dafür muss der Berufsvormund seinen Zeitaufwand schriftlich festhalten.
Kann das Mündel den Berufsvormund nicht bezahlen, erfolgt die Vergütung aus der Staatskasse. Aber, auch wenn ein Mündel das Geld hat, um den Berufsvormund zu bezahlen, wird die Vergütung vom Gericht auf Antrag festgesetzt. Das Gericht prüft also, ob die Kostenabrechnung berechtigt ist.

4. Weiterführende Literatur für Fachkräfte und Interessierte

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