Träger

Die Kindertagesstätten in Deutschland werden von dem jeweiligen Träger unterhalten. Dieser ist verantwortlich für die Betriebsführung der Einrichtung. Er sorgt für Räume und finanzielle Mittel und ist Arbeitgeber der Kita-MitarbeiterInnen. Außerdem ist er Ansprechpartner in allen organisatorischen Belangen und hat die fachliche Aufsicht – so legt er z.B. die pädagogische Ausrichtung seiner Betreuungseinrichtungen fest.
Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen (kommunalen) und freien Trägern unterschieden.
Öffentliche Träger
Als Träger öffentlicher Belange werden Behörden, Verbände oder gemeinnützige Vereine bezeichnet, die öffentliche Sachbereiche verwalten. Sie tragen die Verantwortung über die wirtschaftliche und rechtliche Aufsicht. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Träger in Bezug auf bestimmte Vorhaben - sofern ihr Aufgabenbereich durch die Planung der Gemeinden berührt wird - angehört und einbezogen werden müssen.
Freie Träger
Als freier Träger wird in den Sozialgesetzbüchern ein Träger von Sozialhilfe, Jugendhilfe oder anderen Hilfemaßnahmen bzw. Angeboten bezeichnet, der nicht öffentlicher Träger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. Dem freien Träger steht es zu nach seinem individuellen Auftrag und Selbstverständnis Maßnahmen, wie beispielsweise gezielte Angebote (z.B. organisierte Ferienerholungen für Kinder) anzubieten. Er unterhält Einrichtungen oder bietet Beratungsstellen. Freie Träger finanzieren sich zu Teilen aus öffentlicher Hand, Sponsoren, Spenden, Fördervereinen, Mitgliederbeiträgen, etc.
Bekannte freie Träger (bundesweit) sind u.a.:
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Dachverband vieler kleiner Träger
- Deutsches Rotes Kreuz
- Arbeiterwohlfahrt
- Diakonie
- Caritas
- pro familia
- SOS-Kinderdörfer
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
- Internationaler Bund – Freier Träger der Bildungs-,Jugend-, und Sozialarbeit e.V.
- Elterninitiativen
- privatwirtschaftliche Träger
