Sorgerechtsverfügung: Was Sie für den Todesfall der Eltern beachten sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Sorgerechtsverfügung-Ratgeber
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie bestimmen, wer im Falle Ihres Todes die Vormundschaft für Ihre Kinder übernehmen soll.

Wann darf das entscheidende Gericht den Wunsch abweisen?

Es ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, von Ihren Wünschen abzuweichen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie einen minderjährigen Vormund benennen oder aber Personen, die nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben.

Welche Formalien gelten für eine Sorgerechtsverfügung?

Das jeweilige Schriftstück muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Auch Datum und Ort sollten vermerkt sein und die Namen Ihrer Kinder, des gewünschten Vormunds und Ihr eigener müssen ausgeschrieben werden.

Am liebsten denkt niemand darüber nach, was im Falle seines Todes sein soll. Leider trifft es jedoch manche früher als andere. Geht es dabei um die eigenen Kinder, ist wichtig, dass diese gut versorgt sind.

Daher beschäftigen wir uns in unserem Ratgeber mit dem Thema der Sorgerechtsverfügung. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie eine solche Verfügung abschließen können.

Wir beraten Sie, welche Punkte Sie regeln müssen und informieren Sie über die Formalien, die Sie beim Verfassen einhalten sollten.

1. Die Sorgerechtsverfügung für den Notfall

die Vormundschaft übertragen

Treffen Sie Vorsorge.

Wenn Sie Kinder haben, sorgen Sie sich oft Ihren Nachwuchs. Doch nicht immer ist es möglich, dass Sie Ihr Leben lang für Ihre Kinder da sein können. Um die Zukunft Ihrer Kinder für diesen tragischen Fall zu regeln, dient die Sorgerechtsverfügung.

Sie können einen Vormund bestimmen, der im Falle des Tods der Eltern das Sorgerecht übernehmen soll. Dies ist jedoch nichts, dass automatisch geschieht.

Falls Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, geht das Sorgerecht im Todesfall eines Elternteils gem. § 1680 Abs. 1 BGB auf den anderen Elternteil über. Sie müssen also nicht festlegen, dass Ihr Ehepartner das Sorgerecht ausüben soll, wenn Sie versterben sollten.

Völlig anders sieht die Situation hingegen aus, wenn beide Eltern beispielsweise bei einem Unfall ums Leben kommen. In diesem Fall ist es gem. § 1773 BGB die Aufgabe des Familiengerichts, einen Vormund zu bestimmen. Der zuständige Richter versetzt sich dabei an die Stelle der Eltern und fragt sich, was in Ihrem Sinne gewesen wäre.

Da dies nur hypothetisch geht, fällt die Entscheidung nicht immer so aus, wie die Eltern sie tatsächlich getroffen hätten. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Personen geeignet oder auch gänzlich ungeeignet erscheinen oder zwischen Ihnen herrschende Streitigkeiten in der Verhandlung keine Beachtung finden.

Achtung: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Paten Ihres Kindes automatisch als Vormund eingesetzt werden. Rechtlich gesehen entfaltet die Taufpatenschaft keine Wirkung.

2. Die Vormundschaft auf jemand anderen übertragen

Ein wichtiges Dokument für Alleinerziehende:

Das Risiko, dass beide Elternteile zeitgleich versterben, ist relativ gering. Wer alleinerziehend ist, weil der Partner sich nicht kümmert oder verstorben ist, sollte jedoch frühzeitig für den Todesfall vorsorgen.

In einer Sorgerechtsverfügung können Sie selbst bestimmen, wer bei Ihrem Tod die Vormundschaft übernehmen soll. In diesem Fall prüft das Gericht zwar dennoch, ob dies machbar ist. Es ist allerdings nur unter strengen Voraussetzungen möglich, von Ihren Wünschen abzuweichen. Dies gilt beispielsweise, wenn

  • Sie einen minderjährigen Vormund benennen
  • oder aber Personen, die nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben (gebrechliche Großeltern).

Abgesehen von diesen Ausnahmen findet Ihr Wunsch Berücksichtigung. Um einen potenziellen Vormund nicht unvorbereitet zu lassen, sprechen Sie vorab darüber, dass Sie eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen.

Bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds sollten Sie gründlich abwägen. Vielfach werden Familienmitglieder, häufig die eigenen Eltern, als Vormund benannt. Dies ist jedoch keinesfalls zwingend. Sie können auch Freunde auswählen, denen Sie vertrauen und die zu Ihnen in keinerlei Verwandtschaftsverhältnis stehen.

3. Die Trennung von Vermögens- und Personensorge

Tod der Eltern

Die Vormundschaft ist eine wichtige Aufgabe.

Es besteht die Möglichkeit, die Vormundschaft zu teilen. Sie können in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, dass eine Person die Erziehung des Kindes übernehmen soll, während ein anderer das Vermögen des Kindes verwaltet.

Dies macht immer dann Sinn, wenn Sie keinen Vormund haben, dem Sie zutrauen, beide Aufgaben gut zu erfüllen. Ist einer Ihrer Bekannten beispielsweise besonders nett und liebevoll und hat eigene Kinder, könnten Sie ihm die Personensorge übertragen.
Die Vermögenssorge übertragen Sie hingegen einem erfahrenen Mitglied Ihrer Familie.

Bedenken Sie, dass die Aufteilung der Vermögens- und Personensorge die Ausnahme darstellt. Dadurch, dass Sie einer Person Ihre Kinder, jedoch nicht das Vermögen Ihrer Kinder, anvertrauen, kränken Sie den potenziellen Vormund. Tun Sie dies daher nur, falls Sie meinen, dass es nicht anders geht.

4. Beachten Sie die Formalien einer Sorgerechtsverfügung

Damit Ihre Kinder im Fall der Fälle abgesichert sind, muss die Sorgerechtsverfügung gewissen Formalien genügen. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • verfassen Sie das Schriftstück, wie ein Testament, handschriftlich
  • unterschreiben Sie es
  • notieren Sie Datum und Ort
  • schreiben Sie Ihre, den Namen Ihrer Kinder sowie des gewünschten Vormunds aus
unverheiratet

Es gibt keine Formvorschriften der Sorgerechtsverfügung.

Neben einer Person, die Sie einsetzen möchten, benennen Sie jemanden als Alternative, falls derjenige ausfallen sollte. Ein Muster könnte folgendermaßen aussehen:

„In dem Fall, in dem ich die elterliche Sorge für meine noch minderjährigen Kinder X und Y aufgrund meines Todes nicht mehr ausüben kann, benenne ich Z als dessen Vormund. Kann Z nicht eingesetzt werden, soll diese Aufgabe ersatzweise A übernehmen.“

Bei einer gemeinsamen Sorgerechtsverfügung kann einer von Ihnen diesen Teil schreiben. Der andere Elternteil erklärt anschließend, ebenfalls handschriftlich, sein Einverständnis. Dies könnte wie folgt aussehen:

„Dies entspricht auch meinem Wunsch, Ihr Name.“

Notieren Sie nochmals den Ort und das Datum und unterschreiben Sie das Dokument

Ferner können Sie auch jemanden ausdrücklich von der Vormundschaft ausschließen. Haben Sie beispielsweise seit Jahren Streit mit Ihren Eltern, verhindern Sie somit, dass das Familiengericht Ihren Eltern das Sorgerecht für Ihre Kinder überträgt. Schreiben Sie daher lediglich, wer nicht als Vormund eingesetzt werden soll, unter die Sorgerechtsverfügung.

Ansonsten müssen Sie keine Formalien beachten. Sie können das Schriftstück jedoch beim örtlichen Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegen lassen. Alternativ können Sie einen Notar beauftragen, der dies für Sie erledigt.
Möchten Sie sich die Kosten sparen, bewahren Sie ein solches Dokument in einem Ihrer wichtigen Ordner auf und überlassen Sie Ihrem gewünschten Vormund ebenfalls ein Exemplar.

Lassen Sie den Passus „aufgrund meines Todes“ weg, handelt es sich um eine Sorgerechtsvollmacht. Eine solche gilt, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihrer Erziehungsaufgabe nachzukommen. In diesem Fall müssen Sie allerdings hinzufügen, dass Sie die Sorgerechtsvollmacht jederzeit widerrufen können.

5. Die Absicherung Ihrer Kinder

Sorgerechtsverfügung im Todesfall

Sichern Sie Ihre Kinder für den Ernstfall ab.

Für den Fall, dass Sie sterben, sollten Sie ein Testament verfassen, um Ihr Vermögen zu vererben. Als Vollwaisen steht Ihren Kindern zusätzlich Kindergeld zu. Dies erhält der neue Vormund, der auch für die alltäglichen Kosten aufkommen muss.

Zusätzlich haben Vollwaisen einen Anspruch auf die sog. Vollwaisenrente. Um diese zu erhalten müssen die Eltern mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dann steht den Kindern ein Anspruch auf 20 % des Rentenanspruchs zu.
Dieses Geld wird bis zur Volljährigkeit gezahlt. Sofern Ihre Kinder eine Ausbildung machen oder aber an der Uni studieren, gilt der Anspruch bis maximal 27 Jahre.

Selbstverständlich können Sie Ihre Kinder auch zusätzlich absichern, indem Sie eine Risikolebensversicherung abschließen. Diese greift in der Regel bei Unfällen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach speziellen Konditionen.

6. Vorsorge-Set der Stiftung Warentest

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