Neugeborenes anmelden: Wo Sie Ihr Kind nach der Geburt anmelden müssen

   
von Dana S. - letzte Aktualisierung:
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Wie gelingt die Anmeldung schnell und unkompliziert?

Stellen Sie sich alle nötigen Unterlagen bereits vor der Geburt Ihres Kindes zusammen.

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Wenn Sie ein Neugeborenes anmelden möchten, müssen Sie das örtliche Standesamt aufsuchen.

Wie ist mein Neugeborenes versichert?

Neugeborene sind ab dem Moment der Geburt automatisch über die Mutter mitversichert. Weitere Fragen und Antworten zum Thema lesen Sie hier.

Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das komplette bisherige Leben. Die wenigsten Frauen können sich in der Schwangerschaft bereits eine Vorstellung davon machen, wie der neue Alltag aussieht.

In den ersten Wochen nach der Entbindung stehen jedoch auch einige Formalitäten auf dem Programm. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie und wo Sie Ihr Neugeborenes anmelden.
Sie erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Dinge Sie schon vorab regeln können.

1. Ein Neugeborenes anmelden – diese Unterlagen benötigen Sie

Antrag stellen Baby anmelden

Suchen Sie sich am besten vor der Geburt alle benötigten Unterlagen zusammen.

Nach der Geburt eines Kindes haben Sie es mit vielen Dingen auf einmal zu tun. Ab sofort tragen Sie die Verantwortung für ein Baby. Sie müssen sich ums Füttern und Wickeln kümmern und werden in den ersten Wochen wohl etwas an Schlafmangel leiden.

Dennoch ist diese Zeit kostbar und durch nichts in der Welt zu ersetzen. Um Ihnen das Anmelden nach der Geburt so einfach wie möglich zu machen, suchen Sie sich bereits vor der Geburt die nötigen Unterlagen zusammen, um diese anschließend nur noch zu komplettieren.

Möchten Sie ein Neugeborenes anmelden, ist dies über das Standesamt möglich. In vielen Kliniken werden Ihnen die entsprechenden Formulare auf Wunsch hin mitgegeben, sodass Sie diese lediglich ausfüllen und an das Standesamt senden müssen.
Alternativ können Sie auch persönlich zum Standesamt gehen.

In jedem Fall benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihre Geburtsurkunde als Mutter bzw. Ihre Geburtsurkunden als Eltern
  • eine Bescheinigung über die Geburt in der Klinik
  • Kopie des Personalausweises
  • Eheurkunde bei verheirateten Paaren, entweder im Original oder als beglaubige Kopie
  • bei einer Vaterschaftsanerkennung eine unterschriebene Sorgeerklärung

Ausländische Staatsbürger benötigen anstelle eines Personalausweises einen Reisepass. Zusätzlich ist eine Übersetzung der Eheurkunde erforderlich, sofern Sie verheiratet sind.

Achtung: Beachten Sie bitte, dass die Übersetzung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um möglichst schnell Rechtsklarheit zu erlangen, wenn Sie einen Säugling registrieren, geben Sie die Übersetzung frühzeitig in Auftrag.

Sind die Anträge nach der Geburt erledigt, erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Zusätzlich sendet Ihnen die Behörde Formulare für Ihre Krankenversicherung sowie für einen Elterngeldantrag zu.

2. Der nächste Weg zum Einwohnermeldeamt

Gesundheit Nachweis Reisepass

Den Kinderreisepass können Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Je nachdem, in welcher Stadt Sie wohnen, gibt das Standesamt Ihre Daten automatisch an das Einwohnermeldeamt weiter.
Dies ist bislang jedoch nicht in allen Regionen der Fall, sodass Sie am besten direkt bei dem örtlichen Standesamt nachfragen, ob der zusätzliche Weg erforderlich ist.

Falls Sie in Kürze verreisen möchten, müssen Sie Ihr Baby ohnehin beim Einwohnermeldeamt anmelden, da Ihr Neugeborenes einen Kinderreisepass oder aber einen regulären Reisepass benötigt.
Für den Kinderreisepass sind ein biometrisches Passbild sowie die Geburtsurkunde erforderlich.
Kleine Kinder dürfen in der Regel noch in die Kamera lachen, da sich das Fotografieren ansonsten durchaus schwierig gestaltet.

Eine Alternative stellt der Personalausweis für Kinder dar. Diesen können Sie auch für ein Neugeborenes beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass in diesem Fall nur Reisen innerhalb der EU möglich sind.

Tipp: Bei Reisen in die USA wird kein Kinderreisepass akzeptiert. Hier benötigen Sie einen regulären Reisepass, auch wenn Ihr Kind erst wenige Monate auf der Welt ist.
Die Anfertigung erfolgt durch die Bundesdruckerei und nimmt zwischen drei und sechs Wochen in Anspruch.

3. Wichtige Fragen und Antworten -FAQs

Familie

Das Kindergeld zahlen die Familienkassen.

Wie ist ein Neugeborenes versichert?

Über Ihre reguläre Krankenversicherung erfolgt eine automatische Mitversicherung Ihres Babys. Dennoch sollten Sie die Bescheinigung über die Geburt Ihres Kindes, die Ihnen das Standesamt aushändigt, möglichst zeitnah an Ihre Versicherung weiterleiten.

Ist das Einverständnis der Mutter erforderlich, wenn es um die Anerkennung der Vaterschaft geht?

Nein, in diesem Fall ist allerdings ein Vaterschaftstest notwendig. Einfacher ist es, wenn die Mutter des Kindes zustimmt.

Wie erhalte ich Kindergeld?

Für die Auszahlung des Kindergelds sind die Familienkassen zuständig. Diese sind weitestgehend der Bundesagentur für Arbeit unterstellt.
Den entsprechenden Antrag können Sie hier stellen.
Beachten Sie bitte, dass Sie Kindergeld maximal für sechs Monate rückwirkend geltend machen können.

4. Weiterführende Literatur für frischgebackene Eltern

Das große Buch für Babys erstes Jahr: Das Standardwerk für die ersten 12 Monate
  • Graefe und Unzer Verlag
  • Das große Buch für Babys erstes Jahr: Das SBräunendardwerk für die ersten 12 Monate
  • ABIS-BUCH
  • Gelb
  • Nolden, Annette (Autor)
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Neugeborenes anmelden: Wo Sie Ihr Kind nach der Geburt anmelden müssen
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Bildnachweise: MakeStory Studio/shutterstock, wavebreakmedia/shutterstock, Africa Studio/shutterstock, M-SUR/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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