Mehrlingsgeburten: Eine besondere Herausforderung

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Drillinge bekommen

Die Zahl der Mehrlingsgeburten ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Verschiedene Gründe spielen dafür eine Rolle, insbesondere die Zunahme an künstlichen Befruchtungen lässt auch die Wahrscheinlichkeit für Mehrlingsgeburten steigen. Die Geburt von Mehrlingen stellt junge Eltern vor besondere Herausforderungen. Allein die Betreuung mehrerer Babys, das Füttern, Wickeln und Pflegen nimmt viel mehr Zeit in Anspruch als bei einem einzelnen Neugeborenen. Die Anschaffungen für die Babyausstattungen werden gleich mehrfach benötigt. So sind Familien mit Mehrlingen auch finanziell stärker belastet. Daher erhalten Eltern von Mehrlingen auch besonderen Schutz und Unterstützung.

1. Mutterschutz und Elternzeit bei Mehrlingsgeburten

Mehrlinge Mutterschutz

Die Elternzeit wird bei Mehrlingsgeburten erhöht.

Auch bei Mehrlingsschwangerschaften beginnt die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt. Sie dauert aber länger und endet 12 statt 8 Wochen nach der Entbindung.

Auch bei Mehrlingsgeburten stehen Eltern 3 Jahre Elternzeit zu, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Nicht genutzte Anteile der Elternzeit – bis zu 12 Monate – können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf ein späteres Lebensjahr eines Kindes übertraten werden. Bei Zwillingen können Eltern so zum Beispiel, vorausgesetzt, sie bekommen die Zustimmung des Arbeitgebers, die gesamte Elternzeit erhöhen. Indem sie zuerst für den ersten Zwilling einen Teil der Elternzeit beantragen, nach Ablauf den zweiten Teil der Elternzeit für den zweiten Zwilling beantragen und anschließend die bei beiden Zwillingen eingesparte Zeit später nutzen.

2. Hilfe und Beratung für Eltern mit Mehrlingen

Mehrlinge Hilfe

Für Familien mit Mehrlingen gibt es vom Staat unterstützung.

Es gibt zahlreiche Beratungsstellen der verschiedenen Wohlfahrtsverbände, die im Bereich „Ehe, Familien- und Lebensberatung“ auch über Hilfen für Familien mit Mehrlingen informieren. Verschiedene regionale Stellen bieten neben Beratung auch einmalige finanzielle Unterstützung nach der Geburt von Mehrlingen oder Patenschaften und vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten für Babybedarf. In Bayern ist dies beispielsweise bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ möglich. Eine Übersicht über verschiedene Hilfsangebote der einzelnen Bundesländer finden Eltern hier. Auch bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB)können Eltern die Kontaktdaten und Adressen von Beratungsstellen in ihrer Nähe erhalten.

Beim zuständigen Jugendamt können sich Eltern mit Mehrlingen über Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII) informieren.

Unter bestimmten Bedingungen können gesetzlich Krankenversicherte auch eine Haushaltshilfe bekommen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 38 SGB V.

Außerdem können Mütter und Väter medizinische Vorsorge in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks in Anspruch nehmen, beispielsweise als Mutter-Kind-Kur, als Vater-Kind-Kur oder als eine Kur der Mutter.

3. Quellen und Linktipps:

Im Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie die Elternzeit-Regelung bei Mehrlingen nachlesen.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB) informiert über Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartner vor Ort.

Die Internationale Drillings- und Mehrlingsinitiative ABC-Club e.V. setzt sich u.a. für die verstärkte Beratung von Eltern vor und nach der Geburt ein, für finanzielle Unterstützung und Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten von Mehrlingsfamilien.

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