Verpflegungsanteil
Die Kosten für die Mahlzeit/-en und Verpflegung werden entweder monatlich pauschal erhoben oder sind in den monatlichen Kita-Beitragskosten enthalten, die sich in Betreuungs- und Verpflegungskosten aufsplitten lassen.
Die Kosten für die Mahlzeit/-en und Verpflegung werden entweder monatlich pauschal erhoben oder sind in den monatlichen Kita-Beitragskosten enthalten, die sich in Betreuungs- und Verpflegungskosten aufsplitten lassen.