Kinderzuschlag: Was Sie über den Kinderzuschlag wissen sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kinderzuschlag-Ratgeber
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag beläuft sich auf maximal 185 Euro pro Monat und Kind. Verdienen Sie mehr, wird er Schritt für Schritt verringert.

Wieso wurde der Kinderzuschlag eingeführt?

Durch den Zuschuss soll sichergestellt werden, dass Familien nicht auf Leistungen des SGB II angewiesen sind.

Wie bekommt man den Kinderzuschlag?

Sie müssen Ihre Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen sowie einen Antrag bei der Familienkasse stellen, um den Kinderzuschlag zu erhalten.

Kinder sind nicht billig. Dies macht sich besonders bei Geringverdienern bemerkbar, die zwar alleine zurechtkommen, mit Kindern jedoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Im Gegensatz zum Kindergeld hat jedoch nicht jeder einen Anspruch auf den Kindergeldzuschlag.

Aber was ist der Kinderzuschlag eigentlich? Wie läuft die Berechnung ab? Welche Mindest- und Höchsteinkommensgrenze gibt es?

In unserem Artikel beschäftigen wir uns intensiv mit dem Kindergeldzuschuss, den Sie bei der Familienkasse beantragen können. Sie erfahren, wann es Sinn macht, einen Antrag zu stellen und wie lange Sie den Kinderzuschlag erhalten.

1. Den Kinderzuschlag beantragen – so geht’s

Kindergeld Plus

Stellen Sie den Antrag direkt, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Sofern Sie arbeiten gehen und ein Einkommen erzielen, dessen Höhe zu niedrig liegt, um Ihre Familie zu versorgen, können Sie den Kindergeldzuschlag beantragen. Konkret gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • die bei Ihnen lebenden Kinder sind unter 25 Jahre alt und noch nicht verheiratet
  • Sie erhalten Kindergeld
  • mit Ihrer Arbeit erreichen Sie die Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro, wenn Sie alleinerziehend sind bzw. 900 Euro als Paar
  • durch die Leistungen des Kinderzuschlags sowie des Wohngelds sind Sie nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen

Neben diesen Mindestvoraussetzungen gelten jedoch auch Obergrenzen, die Sie monatlich maximal verdienen dürfen. Wenn Sie diese sog. Höchsteinkommensgrenze überschreiten, entfällt der Anspruch auf erhöhtes Kindergeld komplett.

Das Mindesteinkommen bemisst sich nach Ihrem monatlichen Bruttoverdienst. Als Einkommen zählen auch Kranken- sowie Arbeitslosengeld I.

Den Antrag auf den Kinderzuschlag stellen Sie bei Ihrer Familienkasse. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.

1.1. Die Höchsteinkommensgrenze berechnen

Achtung: Die Höchsteinkommensgrenzen gelten nur noch bis zum 31.12.2019. Mit dem Beginn des Kalenderjahres 2020 werden diese abgeschafft. 

Kindergeld Plus wie oft

Bei zu hohem Einkommen erhalten Sie keinen Kindergeldzuschuss.

Das maximale Einkommen ist unterschiedlich, sodass es für jeden einzelnen Fall individuell ermittelt werden muss. Folgende Kriterien werden bei der Ermittlung der Grenze berücksichtigt:

  • der Regelbedarf gem. dem SGB II
  • anteilige Kosten für Wohnung und Heizung
  • die Höhe des Kinderzuschlags

Der Regelbedarf liegt seit dem 01.01.2018 bundesweit bei folgenden Werten:

  • für Alleinerziehende: 416 Euro
  • für Eltern, die als Paar zusammenwohnen: 748 Euro
  • Kinder unter sechs Jahren: 240 Euro
  • Kinder zwischen 6 und 14 Jahren: 296 Euro
  • Jugendliche ab 15 Jahren bis Sie volljährig sind: 316 Euro
  • erwachsene Kinder bis maximal 25 Jahre: 332 Euro

Da die Wohnkosten in ländlichen und städtischen Gebieten teils sehr stark variieren, werden die tatsächlichen Kosten zur Berechnung herangezogen. Pro Kind sinkt der Anteil, den die Eltern bzw. ein Alleinerziehender an den Wohnkosten trägt.

Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die anzurechnenden Kosten für einen Haushalt:

Haushaltszusammensetzung Wohnanteil der Eltern, der berücksichtigt wird
alleinstehend mit einem Kind 77,24 %
alleinerziehend mit zwei Kindern 62,92 %
alleine mit drei Kindern 53,08 %
Paare mit einem Kind 83,25 %
Eltern mit zwei Kindern 71,30 %
Eltern mit drei Kindern 62,36 %

Damit Ihnen die Berechnung etwas leichter fällt, betrachten wir folgendes Beispiel: Nehmen wir an, Sie leben als Paar zusammen, haben zwei Kinder und zahlen 700 Euro Miete pro Monat.

Für Sie selbst gelten 748 Euro als Regelbedarf. Hinzu kommt der Wohnanteil, welcher bei 71,3 % von 700 Euro, also bei 499,10 Euro liegt. Anschließend wird der Kinderzuschlag von 170 Euro pro Kind addiert. Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1.587,10 Euro (748 Euro + 499,10 Euro + 340 Euro).

Damit Ihre Familie den Kinderzuschlag erhält, muss Ihr gesamtes Einkommen in diesem Beispielsfall zwischen 900 Euro und 1.587,10 Euro liegen.

Tipp: Durch Mehrbedarfsregelungen kann die Höchsteinkommensgrenze etwas höher liegen. Falls Sie feststellen, dass Sie sich mit Ihrem Einkommen in diesem Bereich bewegen, lohnt es sich, den Kinderzuschuss zu beantragen.

1.2. SGB II-Bezug oder Kinderzuschlag – beides geht nicht

Kinder mit eigenem Einkommen:

Sind Ihre Kinder bereits etwas älter und verdienen selbst etwas oder Sie erhalten Unterhalt, so wird dieser Betrag von dem maximalen Kinderzuschlag in Höhe von 170 Euro abgezogen.

Der Kinderzuschlag soll Familien helfen, ohne das soziale Sicherungssystem auszukommen. Wenn Sie, obwohl Sie ein ergänzendes Einkommen durch den Kinderzuschuss erzielen, auf Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch angewiesen sind, entfällt Ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Sie müssen jedoch keine Angst haben, da Ihnen in diesem Fall die Leistungen nach dem SGB II zustehen. Die Grundsicherung greift somit in jedem Fall.

Falls Sie durch den Erhalt des Kinderzuschusses nicht auf den Bezug von Sozialgeld angewiesen sind, stehen Ihnen dennoch weitere Leistungen zur Verfügung. Dies sind:

  • Unterstützung für Schul- oder Kindergartenausflüge
  • persönlicher Schulbedarf bis zu 100 Euro im Jahr
  • Fahrtkosten zur Schule
  • Nachhilfekosten
  • Zuschüsse zur Mittagsverpflegung
  • Zuschüsse zu Vereinsmitgliedschaften (Sport, Musik etc.) in Höhe von 10 Euro im Monat

2. Verringerung des Kinderzuschlags

Rentner

Je höher Ihr Einkommen ist, desto niedriger fallen die Kinderzuschläge aus.

Sobald Sie die mehr Geld verdienen als Sie benötigen, um Ihren Lebensbedarf zu decken, ist dies erst einmal sehr erfreulich. Leider führt dies automatisch zu einer Verringerung des ausgezahlten Kinderzuschlags.

Die Höhe des Kinderzuschlags ändert sich also zunächst schrittweise, bis Ihnen bei ausreichendem Einkommen kein Anspruch mehr zusteht.

Achten Sie darauf, dass Sie der Familienkasse Änderungen Ihrer persönlichen bzw. wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen. So vermeiden Sie Überzahlungen, die Sie später zurückzahlen müssten. Falls sich keine Änderungen ergeben, überprüft die Behörde Ihre Angaben alle sechs Monate.
Die Bewilligung des Kinderzuschlags erfolgt damit, anderes als die Zahlung des Kindergelds, nur für kurze Zeit.

Damit Ihnen der Anreiz erhalten bleibt, mehr zu verdienen, werden ab dem 01.01.2020 nur 45%  des Zuschlags gekürzt (vorher 50%), den Sie zusätzlich erwirtschaften. Nehmen wir an, Sie verdienen nun 200 Euro mehr pro Monat, so reduziert sich der Kinderzuschlag um maximal 90 Euro pro Monat.

3. Den Kinderzuschlag trotz eigenem Haus erhalten

Kinderzuschlag Höhe

In der Regel müssen Sie nicht auf Ihr Eigenheim verzichten.

Damit Sie den Kinderzuschlag erhalten, muss nicht nur Ihr aktuelles Einkommen passen. Zusätzlich berücksichtigt die Familienkasse bei der Berechnung Ihr Vermögen. Je nachdem, wie hoch dieses ist, muss es zunächst aufgebraucht werden, bevor Sie den Kinderzuschuss beantragen können.

Falls ein zu hohes Vermögen der Grund dafür ist, dass Sie keinen Kinderzuschlag erhalten, so erhalten Sie ebenfalls keine Leistungen nach dem SGB II.

Der Betrag, der als Vermögen unberücksichtigt bleibt, erhöht sich im Laufe des Lebens. Er liegt für Sie sowie Ihre volljährigen Kinder bei mindestens 3.100 Euro. Sind Sie älter, erhöht sich der Betrag pro Jahr um 150 Euro. Dieses Geld soll Ihnen als Notreserve verbleiben.
Der Maximalbetrag liegt bei derzeit 10.050 Euro pro Person.

Zusätzlich dürfen Sie eine angemessene Altersvorsorge von 750 Euro pro Lebensjahr besitzen, die nicht berücksichtigt wird. Die maximale Summe liegt bei etwa 50.000 Euro.

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, können Sie diese in der Regel behalten, ohne dass sich Ihre Ansprüche verringern. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn das Haus unangemessen groß ist. In diesem Fall haben Sie die Pflicht, Ihre Immobilie zu verkaufen und in ein angemessenes Eigenheim bzw. in eine Mietwohnung zu ziehen.

Derzeit werden Immobilien bis zu einer Größe von etwa 130 m² sowie einer Grundstücksfläche zwischen 500 und 800 m² als angemessen angesehen. Das Alter sowie der Zustand des Objekts werden allerdings ebenfalls berücksichtigt.

4. Finanzratgeber für Eltern

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (44 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Kinderzuschlag: Was Sie über den Kinderzuschlag wissen sollten
Loading...

Bildnachweise: M-SUR/shutterstock, Mangostar/shutterstock, Daniel Schweinert/shutterstock, alphaspirit/shutterstock, Artazum/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Wir freuen uns auf Ihren Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Verwandte Beiträge