Kindertagespflege
Als weitere Möglichkeit bietet sich den Eltern die Option, ihr Kind von einer ausgewählten Tagespflegeperson betreuen zu lassen. Hierbei handelt es sich um so genannte Tagesmütter oder -väter, die in einer familienähnlichen Atmosphäre (von bis zu fünf Kindern) die Betreuung und Pflege der Kinder übernehmen. Diese bisher noch weitestgehend privat organisierte und finanzierte Betreuungsform bietet ein hohes Maß an individueller Zuwendung für jedes Kind, sowie eine hohe zeitliche Flexibilität. Als Voraussetzung für eine Tagespflege muss die betreuende Person neben ihrer persönlichen Eignung (fachlich und gesundheitlich), über geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis verfügen, die nach den Landesgesetzen und -verordnungen von den zuständigen Jugendämtern überprüft werden.
Neben der Einzelbetreuung, bzw. Kleingruppenbetreuung ist die Kindertagespflege ebenfalls in "Großtagespflegestellen" möglich. Dabei arbeiten mehrere Tagespflegepersonen zusammen und betreuen die ihnen anvertrauten Tageskinder in gemeinsamen Räumlichkeiten. In der Regel werden dazu spezielle Räumlichkeiten angemietet bzw. eingerichtet. Sobald in der Großtagespflegestelle mehr als acht Kinder betreut werden, muss mindestens eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eine pädagogische Fachkraft sein.
