Kindergarten-Kosten: Was Sie über die Kindergartengebühren wissen sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Tarif-Kindergarten-Ratgeber
Gibt eine einheitliche Regelungen zu den Kita-Kosten in Deutschland?

Nein, die Kindergarten-Kosten sind sehr uneinheitlich. Sie entfallen teils komplett, während Sie in anderen Regionen viel Geld aufwenden müssen.

Wie hoch fallen die Kita-Kosten aus?

Die Höhe der Kita-Gebühren orientiert sich meist an Ihrem Einkommen. Je höher dieses ist, desto mehr Geld müssen Sie in die Betreuung Ihrer Kinder investieren.

Wie können Eltern dennoch sparen?

Sie können einen Teil der Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Bedenken Sie in Ihrer Finanzplanung allerdings auch die zusätzlichen Kosten zum Kita-Besuch, die sich nicht absetzen lassen.

Sobald es um die Kinderbetreuung geht, stellt sich die Frage nach den Kosten. Wie hoch sind die Gebühren für den örtlichen Kindergarten? Gibt es Zuschüsse und wie erfolgt die Berechnung?

In unserem Ratgeber zum Thema Kindergarten-Kosten erklären wir Ihnen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und mit welchen Beiträgen Sie konkret rechnen müssen. Wir informieren Sie über die möglichen Zahlungsintervalle und zeigen Ihnen Wege, wie Sie Ihre Kinder auch bei geringem Einkommen versorgen lassen können.

1. Die Kindergarten-Kosten sind uneinheitlich geregelt

Immer mehr kleine Kinder werden betreut

Die Zahl der Kinder, die unter drei Jahre alt sind und eine Kindertageseinrichtung besuchen, steigt Jahr für Jahr. 2017 lag die Gesamtzahl laut Statistischem Bundesamt bei 762.657. Dies bedeutet einen enormen Zuwachs von mehr als 41.000 Kindern bzw. 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

In ganz Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Kinderbetreuung. Seit der Einführung des Anspruchs auf einen Kitaplatz steigen die Neuanmeldungen rasant an, sodass die Plätze vielerorts heiß begehrt sind. Jedoch ist die Kinderbetreuung keineswegs umsonst zu haben.

Der Grund dafür, dass die Kita-Beiträge nicht einheitlich geregelt sind, liegt in der Kompetenz. Jede Kommune entscheidet selbst, ob Sie Gebühren erhebt und wie hoch diese ausfallen. Der Bund und die Länder haben kein Mitspracherecht, wodurch es zu sehr vielen Einzelregelungen kommt.

Neben dem Ort, an dem Sie mit Ihrer Familie leben und an welchem Sie Ihr Kind in den Kindergarten bringen, entscheidet die Trägerschaft über die Höhe der Kita-Betreuungskosten. Ein städtischer Kindergarten ist dabei in der Regel günstiger als eine private Kita. Kindergärten, die einen kirchlichen Träger haben, ordnen sich preislich meist im mittleren Bereich ein.

Achten Sie daher bei einem Vergleich der Kosten darauf, dass Sie nur die Betreuungseinrichtungen vergleichen, die sich im selben Ort befinden. Sie haben keinen Anspruch darauf, Ihr Kind im Kindergarten in einer benachbarten Stadt unterzubringen.

2. Die Höhe der Kindergarten-Kosten orientiert sich an Ihrem Einkommen

Kosten monatlich

Bei einem hohem Einkommen, müssen Sie mit höheren Kindergarten-Gebühren rechnen

Auch wenn die Kosten für die Kinderbetreuung sehr stark schwanken, so gibt es dennoch einige Gemeinsamkeiten, an denen sich viele Städte orientieren. Folgende Faktoren beeinflussen den Beitrag, Sie zahlen müssen:

  • Ihr Einkommen
  • die Betreuungszeit (halbtags, ganztags)
  • mehrere Kinder

Bei vielen Städten und Gemeinden sind dies Posten, die für Ihre individuelle Kostenbeteiligung als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Bei Geringverdienern ist auch die komplette Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich. Dies müssen Sie jedoch mit dem für Sie zuständigen Jugendamt vor Ort abklären.

Wenn Kommunen die Kita-Gebühren berechnen, werden meist pauschale Einkommensgrenzen genutzt. Üblich ist eine Einteilung des gesamten Einkommens Ihrer Familie in folgende Bereiche:

  • unter 2.000 Euro
  • zwischen 2.000 und 4.000 Euro
  • über 4.000 Euro

Wenn Sie über 4.000 monatlich verdienen, werden Sie in der Regel den Höchstsatz zahlen müssen. Es gibt jedoch einige Städte, die keinen Unterschied zwischen den Einkommen machen. In anderen Gebieten ist Betreuungszeit der entscheidende Faktor.

Falls Sie Ihr Kind zwei Stunden länger in der Kita lassen, kann dies im Extremfall dazu führen, dass Sie die fünffachen Kosten zahlen müssen. Teils ist der Unterschied hingegen nur marginal. Informieren Sie sich daher am besten vorab über die Gepflogenheiten in Ihrer Gegend, damit Sie nicht von der Rechnung überrascht werden.

Haben Sie mehrere Kinder, die den Kindergarten besuchen, zahlen Sie an den meisten Orten zusätzlich. Einige Gebiete bieten hingegen eine kostenlose Betreuung für Ihr zweites Kind an.

Je nach Gebiet zahlen Sie keine Kindergarten-Kosten. Dies gilt z.B. in Düsseldorf und Koblenz. In anderen Städten zahlen Sie hingegen deutlich mehr als die Durchschnittskosten.

Besonders teuer wird es für Gutverdiener beispielsweise in Oberhausen, wo sie für Ihr unter zwei Jahre altes Kind 497 Euro im Monat zahlen müssen.
Liegt Ihr Einkommen jedoch unter 15.000 Euro im Jahr, sind Sie von den Gebühren komplett befreit.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellte fest, dass die Kita-Kosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. So wurden 2015 durchschnittlich etwa 171 Euro pro Monat fällig, während die Beiträge zehn Jahre zuvor noch bei unter 100 Euro lagen.

3. Ergänzende Kosten, die leicht in Vergessenheit geraten

Kindergarten halbtags

Unterschätzen Sie die Verpflegungskosten nicht.

Neben den reinen Unterbringungskosten sollten Sie die Kita-Verpflegungskosten nicht vergessen. Diese richten sich vor allem danach, ob Sie eine Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen oder ob lediglich ein Frühstück gewünscht ist.

Ihr Elternbeitrag, den Sie jeden Monat an die Kita entrichten, deckt diese Kosten nicht ab. Die Kosten, die durch besondere Veranstaltungen oder ein gemeinsames Frühstück zu einem bestimmten Anlass entstehen, sind allerdings meist abgedeckt.

An dieser Stelle gibt es jedoch weiterhin große Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen. Üblicherweise kostet ein vollwertiges Mittagessen zwischen 1,20 und 1,80 Euro. Die Verpflegungskosten werden zum Teil auch bezuschusst.
Im Prinzip sollen Sie als Eltern den Betrag aufwenden, die Sie auch dann ausgeben müssten, wenn Sie selbst für Ihr Kind kochen würden.

4. Die Kosten des Kindergartens erhöhen den Unterhaltsanspruch

integrativer Kindergarten

Betreuungskosten können Sie zusätzlich zum regulären Unterhalt verlangen.

Leben Sie von dem Vater oder der Mutter Ihres Kindes getrennt, steht Ihnen ein Unterhaltsanspruch zu. Dieser richtet sich nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle. Der reine Unterhalt enthält jedoch keine Kosten für die Betreuung Ihres Kindes.

Da es das Ziel ist, dass Sie selbst arbeiten gehen können und Ihr Kind in dieser Zeit bestmöglich versorgt wird, muss der Unterhaltsanspruch erhöht werden. Diesen zusätzlichen Betrag können Sie für die Kinderbetreuung einsetzen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihr Kind in einen Betriebskindergarten oder eine städtische Kindertagesstätte geben.
Es steht Ihnen frei, die Betreuung Ihres Kindes auch in die Hände einer qualifizierten Tagesmutter zu übertragen.

Der zusätzliche Unterhaltsanspruch berechnet sich nach Ihrem anteiligen Einkommen. Zahlen Sie beispielsweise 200 Euro pro Monat an Kita-Kosten und verdienen 1.000 Euro im Monat, während Ihr Ex-Partner 2.000 Euro an Einkommen erzielt, so haben Sie einen zusätzlichen Anspruch auf 2/3 der 200 Euro, also auf 133,33 Euro. Die restlichen 66,67 Euro müssen Sie selbst aufbringen.

Tipp: Sie können 2/3 der Kindergarten-Kosten von der Steuer absetzen. Es gilt ein Maximalwert von 4.000 Euro im Jahr. Beachten Sie jedoch, dass Verpflegungskosten nicht zu den absetzbaren Betreuungskosten zählen.

5. Finanzratgeber für Eltern

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (67 Bewertungen, Durchschnitt: 4,12 von 5)
Kindergarten-Kosten: Was Sie über die Kindergartengebühren wissen sollten
Loading...

Bildnachweise: weedezign/shutterstock, Maryna Pleshkun/shutterstock, Oksana Kuzmina/shutterstock, Poznyakov/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Wir freuen uns auf Ihren Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Verwandte Beiträge