Aufsichtspflicht: Auf was Eltern achten sollten

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Aufsichtspflicht-Ratgeber
Was genau umfasst die Aufsichtspflicht?

Als Eltern sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass Ihre Kinder keinem anderen, aber auch nicht sich selbst, einen Schaden zufügen. Zu diesem Zweck müssen vor allem kleine Kinder sehr umfassend beaufsichtigt werden. In welchem Rahmen die Aufsichtspflicht gilt, lesen Sie hier.

Haben nur die Eltern die Aufsichtspflicht inne?

Nein, die Aufsichtspflicht können Sie zeitweilig an jemand anderen übertragen. Wichtig ist jedoch, dass dieser in der Lage ist, verantwortungsbewusst mit dem Kind umzugehen.

Welche Konsequenzen birgt eine Verletzung der Aufsichtspflicht?

Verletzen Sie die Aufsichtspflicht, müssen Sie für entstandene Schäden haften.

Kinder immer im Griff zu haben, ist ein Ding der Unmöglichkeit. In jungen Jahren ist der Entdeckungsdrang der Kleinen besonders groß. Da kommt es schnell einmal vor, dass eine Fensterscheibe zu Bruch geht oder die Blumen des Nachbarn nicht allzu lange überleben.

Leider geschieht es fast jedem Elternteil einmal, dass sich ein Kind beim Spielen verletzt. Solange ein Armbruch problemlos verheilt, ist dies eigentlich keine große Sache. Doch wie schaut es mit der Aufsichtspflicht aus?

In unserem Ratgeber bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um das Thema. Wir klären darüber auf, ab welchem Alter Sie Ihre Kinder alleine lassen dürfen und wie die Aufsichtspflicht rechtlich geregelt ist.

Sie erfahren, wann es erlaubt ist, ein Kind über Nacht alleine zu Hause zu lassen und ob Sie die Aufsichtspflicht übertragen können. Ferner erhalten Sie einen Überblick, wie Fürsorge und Aufsichtspflicht zusammenhängen und wer in der Kita die Aufsichtspflicht wahrnimmt. Die Aufsichtspflicht gilt natürlich auch für unter 3-jährige in Kindertageseinrichtungen. In diesem Fall tragen die Betreuer eine besonders große Verantwortung und müssen Vorsicht walten lassen. Für den Fall der Fälle informieren wir Sie über die Haftungsfragen sowie den Sinn einer Haftpflichtversicherung.

1. Der Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nicht immer

Aufsichtspflicht - wann Eltern für Kinder haften

Ein weit verbreiteter Irrtum – das Schild entfaltet keine Wirkung!

Um Minderjährige zu schützen, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Verantwortung für die Aufsicht an die Eltern zu übertragen. Als Elternteil haben Sie zum einen die Aufgabe, Ihr Kind möglichst freie Entscheidungen treffen zu lassen. Auf der anderen Seite ist es jedoch erforderlich, dass das Kind vor Gefahren geschützt wird. Dies bedeutet selbstverständlich auch, dass die Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen haben, dass Ihr Sprössling keinem anderen Schaden zufügt.

In der Praxis lässt sich dies allerdings kaum bewerkstelligen. Sie können nicht jederzeit an der Seite Ihres Kindes stehen, nur um darauf aufzupassen, dass nichts passiert. Dies würde die eigenständige Entwicklung Ihres Kindes gefährden.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht zwar wahrnehmen müssen, aber nicht zwingend für die Handlung Ihrer Kinder haften.

2. Eltern können sich bei der Aufsichtspflicht an gängigen Gerichtsentscheidungen orientieren

Die Rechtsprechung hat einige Fallgruppen entwickelt, die Eltern Anhaltspunkte liefert, wie und in welchem Umfang ein Kind bereits selbst für sein Handeln verantwortlich ist:

Aufsichtspflicht - rechtliche Fälle

Die Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht

  • Bis zu einem Alter von sieben Jahren werden Kinder gem. § 828 Abs. 1 BGB als nicht deliktsfähig angesehen. Das bedeutet konkret, dass den Kleinen ihr jeweiliges Verhalten nicht zugerechnet werden kann. Wirft beispielsweise ein Sechsjähriger einen Stein auf den PKW des Nachbarn, ist das Kind nicht für den Schaden verantwortlich. Wenn Sie nicht wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht haften, geht der Geschädigte leer aus. Je nachdem, welche Versicherung er selbst besitzt, kommt diese für seinen Schaden auf.
  • Im Straßenverkehr gelten Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebenjahr als deliktsunfähig.
  • Bei kleineren Kindern ist eine nahezu lückenlose Aufsicht erforderlich. Spielen Kinder im Alter von vier oder fünf Jahren im Garten, reicht es, alle 15 bis 20 Minuten nach dem Rechten zu schauen, um der elterlichen Aufsichtspflicht nachzukommen. Je älter das Kind ist, desto eher können Sie es alleine lassen. Sobald ein Kind zur Schule geht, können Sie überlegen, es alleine Fahrrad fahren zu lassen oder den Heimweg zurückzulegen. Sie sollten allerdings sicher sein, dass Ihr Sprössling sicher fahren kann. Der Schulweg sollte auch nicht allzu weit sein.

Tipp:Schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab, um sich und Ihre Kinder zu schützen. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder, egal in welchem Alter sie sich befinden, mitversichert sind. So beugen Sie für den Fall vor, dass Sie für einen Schaden Ihres Kindes verantwortlich gemacht werden oder aber Ihr Kind selbst haften soll.

3. Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben

Aufsichtspflicht BGB

Bei Verletzung der Aufsichtspflicht drohen Konsequenzen

Im Prinzip leitet sich die Definition der Aufsichtspflicht aus den Grundsätzen der elterlichen Sorge ab. Diese ist in den §§ 1626 ff. des BGB näher geregelt.

Als Eltern müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind sich zum einen frei entwickeln kann, auf der anderen Seite jedoch keinen Schaden anrichtet. Dies ist nicht immer leicht zu bewerkstelligen. Manche Eltern werden übervorsichtig und andere wiederum erlauben Ihren Liebsten zu viele Freiheiten. Die Aufsichtspflicht ist nicht an starre Altersgrenzen gebunden.

Es kann daher nicht beantwortet werden, bis zu welchem Alter die Aufsichtspflicht der Eltern reicht. Dies hängt vor allem von der individuellen Reife des Kindes ab.

Unbeaufsichtigte Kinder

Lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt!

Kommt es dennoch einmal vor, dass ein Schaden entsteht, greift § 832 BGB. Die gesetzliche Aufsichtspflicht sieht vor, dass Sie jemandem, der durch das Verhalten Ihres Kindes einen Schaden erlitten hat, diesen ersetzen müssen.
Allerdings kommt ein Ersatzanspruch nicht infrage, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.

Um Ihrer Aufsichtspflicht zu genügen, können Sie Ihr Kind, besonders dann, wenn es schon älter ist, auch aus den Augen lassen.

Die Aufsichtspflicht gilt auch im Internet

Nicht selten kommt es vor, dass Kinder illegale Downloads starten. Kommt es zu einer Abmahnung, ist der Ärger vorprogammiert. Belehren Eltern Ihre Kinder über strafrechtliche Konsequenzen und eine legale Nutzung des Internets, sind Sie nicht für die permanente Überwachung zuständig. Erst wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten haben, müssen Sie die Nutzung begrenzen und kontrollieren. Leider ist die ordentliche Belehrung des eigenen Nachwuchses oft schwer nachzuweisen.

Im Strafgesetzbuch, dem StGB, findet sich keine direkte Verletzung der Aufsichtspflicht. Erfolgt jedoch eine Anzeige wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht, wird geprüft, ob der Straftatbestand des § 171 StGB verwirklicht wurde.

Dieser Paragraph beschreibt allerdings primär eine Verletzung der Fürsorge- und sonstigen Erziehungspflichten. Wird einmalig die Aufsichtspflicht verletzt, fällt dies nur in extrem seltenen Fällen unter den Straftatbestand.

Es sollen vielmehr Fälle erfasst werden, in denen ein Erziehungsberechtigter oder ein anderer Sorgeberechtigter seine Pflichten gegenüber dem Kind dauerhaft grob verletzt.

In der Regel kommt es bei einer einmaligen Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nur zu zivilrechtlichen Konsequenzen. Da es im Rahmen der Aufsichtspflicht keine starren Altersgrenzen gibt, können auch Kinder mit sieben oder acht Jahren alleine zu Hause bleiben. Probieren Sie dies allerdings vorsichtig aus, um Ihr Kind nicht zu überfordern.

 

4. Die Möglichkeit der Übertragung der Aufsichtspflicht auf einen Erzieher

Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt zwar im Grundsatz bei den Eltern, jedoch können Sie diese auch anderen Personen übertragen. Sie trifft den Erzieher, wenn sich das Kind in der Kita befindet. Die Aufsichtspflicht in der Kita U3 ist dabei strenger als bei Vier- oder Fünfjährigen.

Aufsicht Erzieher

Die Übertragung der Aufsichtspflicht auf einen Erzieher

Kommt es im Kindergarten zu einer Aufsichtspflichtverletzung, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit. Im Grundsatz liegt die Aufsichtspflicht im Hort, Kindergarten oder der Kita bei dem Leiter der Einrichtung. Die Eltern übertragen diese meist per Vertrag an die jeweilige Einrichtung.

Wichtig ist, dass die Leitung sicherstellt, dass die Erzieher oder Erzieherinnen der Aufsichtspflicht gewachsen sind. Neue Kollegen müssen unterstützt und fachgerecht eingearbeitet werden. Die Gruppengröße darf nicht zu hoch sein, um sie bewältigen zu können. Im Kindergarten-Außengelände muss die Aufsicht ebenfalls gewahrt sein. Dies bestätigt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.12.2012.

Eine gesteigerte Aufsichtspflicht gilt bei einem Kindergarten-Ausflug. Es müssen stets genügend Betreuer zur Verfügung stehen, um mit der Situation umgehen zu können. Als Eltern sind Sie, wenn Sie Ihre Kinder abgegeben haben, von der Aufsichtspflicht befreit. Bleiben Sie jedoch telefonisch erreichbar, um bei Problemen als Ansprechpartner da zu sein.

Die Aufsichtspflicht für den Schlafraum der Kita ist ebenfalls zu beachten. Wenn die Kinder in der Krippe schlafen, ist die Aufsichtspflicht allerdings nicht einheitlich geregelt. Es müssen daher keine exakten Zeitintervalle eingehalten werden.

Achtung:Die Aufsichtspflicht im Schwimmbad obliegt allerdings nicht – wie viele glauben – dem Bademeister, sondern Ihnen. Haben Sie beispielsweise die Aufsichtspflicht für eine 13-Jährige und trauen Sie ihr zu, alleine ins Schwimmbad zu gehen, verletzten Sie damit nicht Ihre Pflichten.

5. Die wichtigsten Aspekte der Fürsorge – und Aufsichtspflicht im Blick behalten

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die relevanten Bereiche, die unter die Aufsichts- oder aber die Fürsorgepflicht fallen:

Pflichtbereich konkrete Aufgaben
Informationspflicht (Aufsichtspflicht) Informationen über die Umgebung oder als Erzieher über die zu betreuenden Personen sammeln
Warnung vor Gefahren (Aufsichtspflicht) Gibt es Gefahrquellen, hat ein Aufsichtspflichtiger diese zu beseitigen. Bei Jugendlichen reicht es unter Umständen aus, darauf hinzuweisen. Dies gilt für gefährliche Orte, wie einen heiklen Strandabschnitt oder ein Lokal. Ebenso ist dies der Fall bei Eigenschaften, die in der Person selbst liegen, z.B. bei einer Erkrankung.
Ernährung (Fürsorgepflicht) Erzieher sind dazu angehalten, Kindern ausreichend Getränke und Essen zur Verfügung zu stellen oder aber die Eltern entsprechend zu beauftragen.
Krankheit und Hygiene (Fürsorgepflicht) In einer Kita müssen kranke Kinder zum Arzt geschickt werden. Ferner ist es wichtig, Hygienevorschriften einzuhalten, um jedes Kind zu schützen.

6. Meist zahlt die private Haftpflichtversicherung für die Schäden Ihrer Jüngsten

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung macht Sinn!

Sobald Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzen, müssen Sie für die entstehenden Schäden eintreten. Da dies schnell teuer werden kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Haben Sie jedoch nichts falsch gemacht und Ihr sechsjähriges Kind hat dennoch einen Schaden verursacht, zahlen weder Sie noch Ihre Versicherung.

Der Geschädigte muss seine Kosten selbst tragen. Deliktsunfähige, also unter sieben Jahre alte Kinder, können mitversichert werden, um dieses Ergebnis zu vermeiden.

Kommt es dazu, dass Ihr Kind vorsätzlich einen Schaden verursacht, weigert sich die Versicherung unter Umständen zu zahlen. In diesem Fall haftet Ihr Spross selbst. Die Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind die Tragweite seines Handeln einsehen konnte.

7. Rechtshandbücher zur Aufsichtspflicht für Eltern, Lehrer und Betreuer



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