Die Krippe: So erhalten Sie den richtigen Krippenplatz

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Krippe-Ratgeber
Ab wann hat man Anspruch auf einen Krippenplatz?

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Dieser gilt bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes.

Bis wann kann mein Kind die Krippe besuchen?

Das Höchstalter, bis zu welchem es möglich ist, einen Krippenplatz einzuklagen, liegt bei drei Jahren. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie die Anmeldefristen einhalten sollten.

Was kann ich tun, wenn es keine verfügbaren Krippenplätze gibt?

Ist die Stadt oder Gemeinde verantwortlich für zu wenige Kitaplätze, so macht sich die Kommune schadensersatzpflichtig. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Stadt alles getan hat, um für entsprechende Kapazitäten zu sorgen.

Kaum ist das Familienglück perfekt, sind viele Paare auf der Suche nach einem Krippenplatz. Nicht jeder ist in der Lage, rund um die Uhr auf die Kleinsten aufzupassen. Doch wann besteht ein Anrecht auf einen Krippenplatz? Ab welchem Alter ist es möglich, Kinder in der Krippe abzugeben und wie finde ich Krippenstellen in der Nähe?

Auf all diese Fragen finden Sie in unserem Krippen-Ratgeber Antworten. Wir gehen darauf ein, wie die Anmeldung abläuft und welche Kosten ein Krippenplatz verursacht. Zudem erfahren Sie, welche Angebote der Krippen es gibt und ob Alternativen infrage kommen.

1. Die Krippe – Was wir heute darunter verstehen

Vor nicht allzu langer Zeit war es eine Selbstverständlichkeit, dass Frauen zu Hause blieben und die Kinderbetreuung übernahmen. Für viele moderne Mütter ist dies heute undenkbar geworden. In den ersten Monaten oder auch den ersten ein bis zwei Jahren verbringen Mütter und teils auch Väter noch viel Zeit zu Hause.

Krippe Kinder

Kinder in der Krippe

Doch schon bald ist es an der Zeit, dass die Kinderbetreuung eine entscheidende Rolle spielt. Wer wieder arbeiten gehen möchte, sei es halb- oder auch ganztags, sollte sich frühzeitig über die Krippe Gedanken machen.

Es gibt keine klare Definition von Krippe. Allerdings werden allgemein Ganztagsbetreuungen für kleine Kinder als Krippen bezeichnet. Das Kurzwort Krippe steht dabei auch für verschiedene weitere Begriffe. Es wird in diesem Text jedoch ausschließlich im Sinne der Bedeutung der Kinderkrippe verwendet.

Die ersten Krippen:

In früheren Zeiten, Mitte des 19. Jahrhunderts, waren diese nicht besonders angesehen. Zwar gab es schlimmere Orte, an denen Kinder landen konnten, doch an eine Frühförderung war nicht zu denken. Vielmehr dienten die Krippen als Aufbewahrungsorte für kleine Kinder.

Die moderne Kinderkrippe zeichnet sich durch hohe Qualitätsstandards aus. Nur geschultes Personal hat Umgang mit den Kleinsten. Es gibt zahlreiche rechtliche Regelungen, die dafür sorgen, dass die Krippe viel mehr ist als nur ein Ort, an dem Kinder abgegeben werden können.

Über Spiele und ein umfassendes pädagogisches Konzept sollen die Kleinkinder lernen, miteinander umzugehen und sich zu frei entwickeln. Zusätzlich erhalten Sie als Eltern die Möglichkeit, beruflich weiterzukommen und sich etwas aufzubauen.
Kinder zu bekommen und arbeiten gehen soll sich nicht ausschließen.

2. Die Zielsetzung einer Kinderkrippe

Kindertagesstättengesetz

Teils gibt es unterschiedliche Erziehungsziele.

Nicht jede Krippe verfügt über identische Zielsetzungen. Es gibt allerdings einige Ziele, die die meisten Kinderkrippen in Deutschland verfolgen.
Dazu zählen:

  • Die Förderung der individuellen Entwicklung entsprechend der Persönlichkeit des Kindes.
  • Auf spielerische Art Kreativität und Musikalität wecken oder für diese Bereiche begeistern.
  • Die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten durch den Einsatz von Lernspielen stärken. Oft werden zu diesem Zweck Puzzles oder andere Spiele eingesetzt, bei denen die Kinder ihre Merkfähigkeit trainieren.
  • Die Ausbildung motorischer Fähigkeiten ermöglichen. Kleine Kinder werden bei ihren Bewegungen beobachtet, sodass konkret festgestellt werden kann, an welcher Stelle es sich lohnt, den Kleinen unter die Arme zu greifen. Dazu gehört in der Regel auch, dass Kinder sich nicht nur drinnen, sondern auch im Freien bewegen und austoben können.

Manchmal dauert es eine Weile, bis die Eingewöhnung überwunden ist und die Kleinkinder sich in der neuen Umgebung zurecht finden. Oft passen sich die Neulinge jedoch schnell an und finden Anschluss in der Gruppe. Als Eltern sollten Sie allerdings keine Sorgen haben, wenn Ihr Sprössling etwas länger braucht, um sich an die neue Situation zu gewöhnen. Dies ist nicht ungewöhnlich.

Einige Kinder haben eine deutlich stärkere Bindung zu ihren Eltern als andere Kinder. Daher variiert die Zeitspanne, in welcher sich die Kleinen in der neuen Umgebung wohlfühlen, sehr stark. Manche Kinder sind bereits nach wenigen Minuten beschäftigt. Andere wiederum benötigen mehrere Tage oder auch Wochen für diesen Prozess.

Eine gute Kindertagesstätte sollte sich Zeit nehmen, um den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht zu werden. Achten Sie daher darauf, wie Sie den Umgang empfinden. Seien Sie jedoch nicht allzu streng, wenn Sie selbst etwas andere Vorstellungen haben.

3. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz

Krippenplatz Rechtsanspruch

Wie Sie rechtlich vorgehen können

Offiziell haben Eltern seit August 2013 ein Anrecht auf einen Krippenplatz. Der Rechtsanspruch gilt für Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren. Damit hat der Gesetzgeber klar geregelt, dass die frühkindliche Förderung ausgeweitet werden soll.

Um möglichst schnell wieder arbeiten gehen zu können, ist ein solches Recht wichtig. Nun stellt sich allerdings die Frage, was passiert, wenn trotz des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz kein solcher zur Verfügung steht.

In der jüngeren Vergangenheit haben bereits einige Gerichte entschieden. Um einen Krippenplatz einklagen zu können, muss jedoch zunächst ein ablehnender Bescheid einer Behörde erfolgen. Eine bloße telefonische Auskunft, dass kein Platz mehr frei ist, reicht nicht aus.

Sobald ein ablehnender Bescheid ergangen ist, können Sie als Eltern dagegen Widerspruch einlegen. Ganz wichtig ist es, dass Sie die Frist einhalten. Ansonsten wird der ablehnende Bescheid rechtskräftig und Sie können im Nachhinein nichts mehr unternehmen.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüft die zuständige Behörde intern, ob Sie Ihrem Bescheid abhilft. Konkret bedeutet dies, dass die Mitarbeiter der Behörde erneut überprüfen, ob das Schreiben an Sie seine Richtigkeit hatte.

Kommt die Behörde nun zu dem Schluss, dass Ihnen kein Platz in der Kinderkrippe zur Verfügung gestellt werden kann, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie gerichtlich vorgehen und den Krippenplatz einklagen.

Achtung: Leider kann es auch vorkommen, dass Sie keinen Krippenplatz in der Nähe bekommen, da die jeweilige Kommune nicht in der Lage ist, schnell genug ausreichende Kapazitäten zu schaffen. Dies ist jedoch sehr selten und sollte nur in Ausnahmefällen vorkommen.

3.1. Mögliche Entschädigungen, wenn kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann

Kindergarten ab 1 Jahr Kosten

Entschädigungen einklagen, wenn kein Krippenplatz zur Verfügung steht

Sollte es nicht möglich sein, in der näheren Umgebung einen geeigneten Krippenplatz zu finden, so steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Einige Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof (BGH) haben entschieden, dass Kommunen sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie nicht alles getan haben, um für ausreichende Krippenplätze zu sorgen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie in aller Regel einen solchen Anspruch haben.

Lediglich in wenigen Fällen, beispielsweise, wenn sich die Kommune auf einen Bauträger verlässt, dieser aber nicht rechtszeitig fertig wird, kann Ihr Anspruch ausscheiden. Die Maßstäbe, an welchen sich die Kommunen messen lassen müssen, sind allerdings sehr streng.

3.2. Was Nähe und Anspruch des Krippenplatzes konkret bedeuten

Direkte Angaben, ab wann die Krippe nicht mehr in der Nähe liegt, gibt es im Gesetz nicht. Die Rechtsprechung ist etwas uneinheitlich. In Köln entschied das zuständige Verwaltungsgericht beispielsweise, dass eine Entfernung von bis zu fünf Kilometern in Ordnung ist. In München hingegen wurde in einem Urteil aus dem Jahr 2013 festgestellt, dass die Fahrtzeit von 30 Minuten nicht überschritten werden darf.

Wegen ein paar Minuten Fahrtzeit- oder weg sollten Sie noch keine Klage in Erwägung ziehen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung macht es Sinn, gegen die Entscheidung anzugehen.

Neben einem klassischen Krippenplatz können Kommunen Sie auch auf eine Tagesmutter verweisen. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass dies für Sie und Ihr Kind zumutbar ist. Eine qualifizierte Betreuung ist Pflicht. Eventuell anfallende Mehrkosten können Sie der Kommune in Rechnung stellen. Beachten Sie an dieser Stelle jedoch, dass Sie nur wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen treffen dürfen. Übertriebene Unterbringungskosten werden Ihnen nicht ersetzt.

Inwieweit ausreichende Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, können Sie dem aktuellen Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes entnehmen.

4. Kosten der Kinderkrippe und Anmeldefristen

Krippenstellen

Nicht zu lange mit der Anmeldung warten!

Um sicherzustellen, dass Ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhält, müssen Sie dies spätestens sechs Monate vor dem geplanten Eintrittstermin anzeigen.
Die Mitteilung kann schriftlich oder aber auf elektronischem Wege erfolgen. Zuständig für die Zuweisung ist das örtliche Jugendamt.

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu einen Monat in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann eine erste Information darüber, dass Ihre Anspruchsanmeldung eingegangen ist. Spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Termin wird Ihnen mitgeteilt, welcher Krippenplatz Ihrem Kind zugewiesen wird.

Achtung: Trotz einer Benachrichtigung des Jugendamts müssen Sie sich unter Umständen mit der gewünschten Kinderkrippe in Verbindung setzen.

Sollte die Zeit knapp werden, fragen Sie am besten direkt bei dem zuständigen Jugendamt vor Ort nach.

Bereits im ersten Bestätigungsschreiben erfahren Sie, welche Kosten als Eltern auf Sie zukommen. Diese richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie z.B.:

  • Ganztags- oder Halbtagsbetreuung
  • Verpflegung
  • Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten
  • Nutzung von Zusatzleistungen, wie etwa speziellem Musikunterricht

Zusätzlich ist die Kostenhöhe von Ihren individuellen Einkommensverhältnissen abhängig. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen konkret nachweisen. Sämtliche gezahlten Beiträge können darüber hinaus bis zu einer Maximalhöhe von 4000 Euro zu 2/3 steuerlich geltend gemacht werden.

In einigen Städten und Bundesländern gibt es spezielle Ermäßigungen. Teils ist der Kita-Besuch sogar kostenfrei. Dies ist etwa in der Landeshauptstadt NRWs, in Düsseldorf, oder auch in Rheinland-Pfalz der Fall.

5. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Krippe Krankheit

Nehmen Sie sich Zeit, wenn Ihr Kind krank ist.

Was passiert, wenn mein Kind in der Krippe eine Krankheit hat?

Zunächst werden Sie als Eltern über die Erkrankung informiert und gebeten, Ihr Kind aus der Krippe abzuholen. Danach ist es wichtig, dass sich die Kleinen ausreichend auskurieren. Sehen Sie jedoch auch den positiven Effekt der Krippe. Ihre Kinder lernen, mit Infekten umzugehen, sodass das Immunsystem gestärkt wird.

Habe ich einen Anspruch auf einen Krippenplatz, obwohl ich arbeitslos bin?

Der Anspruch bleibt bestehen. Die Zeit, in welcher Sie arbeitslos sind, ändert nichts daran.

Was ist der Unterschied bei einer Krabbelgruppe?

In einer Krabbelgruppe, teils auch Krabbelstube genannt, gehen Sie mit Ihren Kindern gemeinsam hin. Es geht um den Kontakt zu anderen Eltern und Kindern, nicht um eine Betreuung der Kinder.

6. Weiterführende Literatur zur pädagogischen Gestaltung des Krippen-Alltags

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Bildnachweise: Robert Kneschke/shutterstock, veryulissa/shutterstock, Zolnierek/shutterstock, altaibar/shutterstock, Elnur/shutterstock, Sharomka/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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