Auslandsadoption: So klappt es mit der Adoption aus dem Ausland

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Kind adoptieren
Welche Unterschiede bestehen bei der Inlands- und der Auslandsadoption?

Bei der Auslandsadoption gilt es für die Adoptiveltern neben den deutschen Anforderungen auch die vom Heimatland des Adoptivkindes zu erfüllen.

An wen wendet man sich für eine Auslandsadoption?

Wollen Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren, helfen Ihnen verschiedene Agenturen bei der erfolgreichen Vermittlung.

Wie geht es nach der erfolgreichen Adoption weiter?

Haben Sie das Kind nun bei sich, müssen Sie leider noch einige Ämtergänge hinter sich bringen, ehe Sie das neue Leben als kleine Familie beginnen können.

Für viele Paare erfüllt sich der Wunsch nach Kindern und Familie auf natürlichem Wege nicht. Manchmal helfen kleinere medizinische Maßnahmen dabei aus Paaren Eltern zu machen, oft jedoch führt auch dieser Weg trotz unzähliger Hormonbehandlungen oder künstlicher Befruchtungen nicht zum gewünschten Erfolg. Eine Alternative zum leiblichen Kind kann für einige Paare die Annahme eines „fremden“ Kindes sein – die Adoption. Hierbei  ist zwischen Inlands- und Auslandsadoption zu unterscheiden.

In unserem Beitrag möchten wir Ihnen Tücken und Hürden einer Adoption aus dem Ausland nahelegen und gehen dabei auf die Unterschiede zur Inlandsadoption ein, mögliche Hilfsorganisationen und den Bewerbungsprozess ein.

1. Inlands- versus Auslandsadoption

Adoption Bewerbungsprozess

Bei Auslandsadoptionen müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Im Rahmen der Inlandsadoption können sich Paare um Kinder bewerben, die innerhalb Deutschlands in ungenügenden Betreuungsverhältnissen leben und von den zuständigen Jugendämtern oder den Müttern bzw. deren Vormündern aus diesen Betreuungsverhältnissen genommen werden. In den seltensten Fällen werden Kinder direkt zur Adoption freigegeben sondern meistens erst in Pflegefamilien zur Dauerpflege übergeben um dann – sofern die leiblichen Eltern zustimmen – adoptiert werden zu können. Mit der Adoption werden alle rechtlichen und familiären Verbindungen des Kindes zu den leiblichen Eltern gelöst und durch die der Adoptiveltern ersetzt. Das gilt für das Sorgerecht, aber auch für das Erbschafts- und Staatsbürgerschaftsrecht. Auch die Fürsorgepflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern geht von den leiblichen auf die Adoptiveltern über. Die Bewerbung um den Pflege- und Adoptivelternstatus läuft i.d.R. über die Wohnort-Jugendämter. Dort ist festgelegt, welche Anforderungen Paare erfüllen müssen, um als Pflege- bzw. Adoptiveltern zugelassen zu werden.

Ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren bedeutet hingegen, dass ein Paar (meistens Ehepaar) zum einen alle Anforderungen erfüllen muss, die in Deutschland an Adoptionsbewerber gestellt werden und dazu noch alle Anforderungen, die im Herkunftsland des Kindes erfüllt sein müssen. Aus diesem Grunde sollte man sich sehr frühzeitig im Adoptionsprozess für ein Herkunftsland seines zukünftigen Kindes entscheiden um nicht Gefahr zu laufen, viel Zeit und Geld für das Sammeln „falscher“ Dokumente oder beglaubigter Übersetzungen zu verlieren.

In den meisten Ländern ist es lediglich verheirateten Paaren erlaubt, ein Kind zu adoptieren. Einige Länder lassen auch die Adoption durch alleinstehende Personen zu. Die Adoption durch gleichgeschlechtliche oder unverheiratet Paare ist in den meisten Ländern nicht erlaubt, so dass hier oft auf die Praxis zurückgegriffen wird, dass ein Partner als alleinstehender Adoptionsbewerber im Ausland auftritt und der andere Partner sich dann nach der Rückkehr in Deutschland als 2. Elternteil und Sorgeberechtigter für das Kind eintragen lässt.

2. Woher soll mein Kind kommen und wer hilft?

Adoption Ratgeber

Lassen Sie sich vor einer möglichen Adoption ausgiebig beraten.

Aus den meisten Ländern (all jenen, die das Haager-Abkommen ratifiziert haben) können deutsche Staatsbürger nur mittels in Deutschland zugelassener Agenturen ein Kind adoptieren. Die Adoption direkt vor Ort ohne Mitwirkung und Genehmigung deutscher Behörden ist schwierig bis fast unmöglich und dazu auch manchmal illegal.   Die staatlich anerkannten Agenturen in Deutschland haben Kontakte zu Kinderheimen oder zentralen Adoptionsstellen im Ausland und vermitteln den Adoptionsprozess zwischen deutschen Eltern und ausländischen Behörden bzw. Kindern.

Bei der Auswahl der „richtigen“ Agentur kommt es zum einen darauf an, für welche Länder eine Vermittlungserlaubnis vorliegt und zum anderen, wie der Bewerbungs- bzw. Adoptions-Prozess im Detail abläuft. Hier stehen Fragen zu Kosten, Prozessdauer und Erfolgswahrscheinlichkeit im Vordergrund. Manche Agenturen haben viele Bewerber, aber nur wenig Kinder in der Vermittlung. Andere Agenturen verfügen über eigene Sozialarbeiter, welche Sozialberichte über potentielle Eltern verfassen dürfen, während andere Agenturen auf die zuständigen Jugendämter verweisen, was manchmal zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann.  Allen Agenturen ist jedoch gemein, dass sie keine Garantien abgeben können und dass ihre Arbeit und ihr Vermittlungserfolg stark von äußeren Einflüssen wie der politischen Situation im Herkunftsland oder behördliche Auflagen beeinflusst wird. Manches Elternpaar musste erleben, dass ihr Adoptionsprozess kurz vor erfolgreichem Abschluss durch einen politischen Umsturz im Herkunftsland ihres Kindes komplett zum Erliegen kam. Die psychischen Belastungen einer Adoption sind auf Grund der vielfältigen Einflussfaktoren und deren Ungewissheit oft schwer zu ertragen und bedeuten i.d.R. eine große Belastung für die Partnerschaft und alle Beteiligten.

3. Der Bewerbungsprozess

Babys adoptieren

Für eine Adoption müssen Sie einen Bewerbungsprozess durchlaufen.

Nachdem man sich also für ein Land oder eine  Weltregion entschieden hat geht es weiter mit der Kontaktaufnahme zu verschiedenen Adoptions-Vermittlungsstellen.  Hat man sich dann für eine Agentur entschieden, kommt es zu einer Anzahl von Bewerbungsgesprächen und Informationsseminaren. Diese helfen der Agentur dabei geeignete Eltern aus der Bewerberschar herauszufiltern und den Eltern sich mit der Vorstellung auseinanderzusetzen ein „ausländisches“ Kind zu adoptieren. Zukünftige Eltern träumen oft von kleinen, gesunden Babys, die ihnen wenn möglich sehr ähnlich sein sollen. Die Realität ist aber häufig, dass zu adoptierende Kinder aus sehr armen und medizinisch kaum versorgten Regionen auf der Welt stammen und deshalb eher krank, oft dunkelhätig und manchmal auch traumatisiert sind. Vieles kann mit Liebe, Fürsorge, medizinischer Versorgung und einem stabilen Umfeld geheilt werden aber nicht immer alles. Eltern sollten sich vorher darüber im Klaren sein, dass die Risiken einer Adoption nicht geringer sind, als die einer natürlich ausgetragenen Geburt ohne medizinische Diagnostik oder Versorgung.

4. Der Adoptionsprozess

Adoptieren Deutschland

Eine Adoption ermöglicht es Kindern in einer besseren Umgebung aufzuwachsen.

Nach der Bewerbungs- und Informationsphase beginnt i.d.R. der eigentliche Adoptionsprozess. Eltern beginnen für alle möglichen Lebensbereiche (Berufliche Ausbildung, finanzielle Sicherheit, Wohnsituation, Gesundheit, Ehe- und Familienleben) Dokumente und Bestätigungen zu sammeln, welche sie am Ende aus der Sicht deutscher Behörden als geeignete Adoptiveltern qualifizieren.  Viele dieser Dokumente sind in übersetzter Form Teil der Adoptionsdokumente für das Herkunftsland des zukünftigen Kindes, jedoch werden meistens noch weitere, z.T. ungewöhnliche Dokumente gefordert. So muss  für einen Adoption aus Madagaskar zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung vorliegen, dass beide Adoptiveltern frei von Tuberkulose sind. In Nepal gilt eine Familie als „komplett“, wenn ein Mädchen und ein Junge in der Familie vorhanden sind. Für Adoptiveltern mit 3 Jungen bedeutet das, dass sie ein Mädchen adoptieren dürfen; Eltern mit jeweils einem Kind von jedem Geschlecht dürften kein Kind aus Nepal adoptieren.

In Bezug auf Geschlecht oder Alter des Kindes haben deutsche Eltern keine Auswahlmöglichkeiten (im Gegensatz zu z.B. russischen Adoptiveltern), da nach deutscher Rechtsauffassung die Wahlmöglichkeit impliziert, ein Kind wie eine „Ware“ zu behandeln und somit den Prozess in den Bereich des Menschenhandels zu führen. Trotzdem versuchen Agenturen und Herkunftsländer bei der Vermittlung eines Kindes darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen einigermaßen zueinander passen. Es wird z.B. versucht, dass das „neue“ Kind als jüngstes Kind in die neue Familie kommt (alle Geschwister sind älter) oder dass ältere Eltern (40 oder 45) auf Grund des Altersunterschiedes ein eher älteres Kind zugesprochen bekommen.

Die Wartezeit auf eine positive Nachricht ist für werdende Adoptiveltern meistens sehr schwierig, da es im Gegensatz zur Schwangerschaft keinen Geburtstermin gibt und die Spannbreite des Wartens von einigen Wochen bis zu einigen Jahren reichen kann.  Die Wartezeit ist häufig bedingt durch langwierige formale Prozesse, politische  Veränderungen oder einfach einer geringen Anzahl von vermittlungsfähigen Kindern.

5. Die Adoption

Adoption im Ausland

Eine Auslandsadoption ist mit vielen Reisen verbunden.

Wenn es dann endlich geklappt hat und die Adoptiveltern einem konkreten Kind im Ausland „zugeordnet“ wurden, kann es immer noch dauern, bis die Eltern ihr Kind zum ersten Mal besuchen dürfen. Manche Adoptionsprozesse ermöglichen es, dass die Eltern nach einigen Wochen Aufenthalt im Herkunftsland ihres Kindes  alle Formalitäten erledigt haben und mit dem Kind nach Deutschland zurückreisen dürfen. In anderen Ländern ist das grundsätzlich nicht möglich oder nur dann, wenn die Eltern gewillt sind, sich mehrere Monate im Ausland aufzuhalten. Die Anforderungen dies bzgl. sollten möglichst frühzeitig mit der Agentur abgeklärt werden. Häufig müssen Eltern mehrmals in das Herkunftsland reisen, bevor sie endlich zusammen mit ihrem Kind nach Hause dürfen. Sofern ein konkreter Kindervorschlag vorliegt, dürfen Arbeitgeber die Abwesenheit von Eltern im Zuge der Familienzusammenführung nicht behindern oder bestrafen. Das sollte jedoch im Einzelfall genau abgeklärt werden.

6. Endlich angekommen

Baby adoptieren

Ein langwieriger Prozess mit einem schönen Ende.

Irgendwann ist es dann geschafft und man hat mit Kind endlich deutschen Boden erreicht. Wenn das Kind aus einem Land adoptiert wurde, welches das Haager Abkommen ratifiziert hat, reicht i.d.R. der Gang zum Standesamt (mit allen Dokumenten) und das Kind wird als Kind der Adoptiveltern und deutscher Staatsbürger eingetragen. In allen anderen Fällen ist vor der Anerkennung der Adoption erst die Umwandlung derselben in deutsches Recht notwendig und diese muss von einem deutschen Gericht vorgenommen werden. Die Umwandlung ist notwendig um sicherzustellen, dass dem Kind durch die „deutsche“ Adoption nicht Rechte genommen werden, die es vorher mit der Herkunftsland-Adoption erhalten hat. Der Umwandlungsprozess muss i.d.R. von einem Notar angestoßen werden und kann je nach Gericht auch einige Monate dauern. Für die Zwischenzeit erhält das Kind meistens eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Eine deutsche Geburtsurkunde (die ist später wichtig für Einschulung und andere Formalitäten) kann nach Anerkennung der Adoption beim Standesamt I in Berlin beantragt werden.

Insgesamt ist eine Adoption im Ausland ein schwieriger, meistens langwieriger Prozess, welcher dazu auch noch eine hohe finanzielle Belastung bedeutet. Neben den allgemeinen Kosten einer Adoption (Sozialbericht, Dokumenten-Gebühren, Untersuchungen, etc.) kommen bei einer Auslandsadoption noch Agenturkosten, Übersetzungsgebühren und erhebliche Reisekosten hinzu. Leider ist keine dieser Ausgaben steuerlich absetzbar und muss somit voll aus dem Netto-Vermögen einer Familie finanziert werden.  Mit ein wenig Glück steht am Ende jedoch die Erfüllung des Kinderwunsches und der Eintritt in das Leben als „Familie“.

7. Weitere Informationen zum Thema „Auslandsadoption“:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

www.adoptivfamilien.de

http://www.adoption.de/

Bundesjustizamt

7. Weiterführende Literatur für Adoptiveltern



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