Finanzielle Hilfe für Familien: So erhalten Eltern finanzielle Unterstützung vom Staat

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Finanzielle-Unterstützung-Ratgeber
Welche finanziellen Unterstützungen können Familien erhalten?

In Deutschland existiert eine Vielzahl finanzieller Hilfeleistungen für Familien. Eine Übersicht dieser haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Bekomme ich auch Unterstützen, wenn ich bereits ALG II beziehe?

Ja, Sie können beispielsweise Zuschüsse zur Babyausstattung beantragen. Kindergeld erhalten Sie in jedem Falle.

Welche Hilfe erhalten alleinerziehende Mütter und Väter?

Alleinerziehende erhalten spezielle Zuschüsse vom Staat. Bedenken Sie, dass das andere Elternteil außerdem unterhaltspflichtig ist.

Kaum ist das Familienglück perfekt, stellen sich viele Fragen. Bei den meisten jungen Eltern stehen die Finanzierung des eigenen Lebens und der neuen Situation mit Kind im Mittelpunkt. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation für Alleinerziehende. Nicht immer ist es möglich, neben der Kindererziehung arbeiten zu gehen.

finanzielle Hilfen bei Trennung

Manchmal müssen Sie Hilfe annehmen.

Nicht umsonst gibt es finanzielle Unterstützung für Familien, die Ihr Leben und das ihrer Kinder nicht selbst finanzieren können. Doch welche staatliche Unterstützung wird für Familien gezahlt? Gibt es eine einmalige finanzielle Unterstützung und besondere Leistungen in schwierigen Fällen?

Wir informieren Sie in unserem Ratgeber darüber, welche finanziellen Unterstützungen für Eltern aber auch für Alleinerziehende gezahlt werden. Sie erfahren, wie Sie Hilfe vom Staat beantragen und ob es andere Möglichkeiten der Unterstützung gibt. Selbstverständlich erhalten Sie auch einen Überblick über Hilfe für Schwangere.

1. Finanzielle Unterstützung für Familien im Überblick

Die Bundesagentur für Arbeit dient vielen Menschen in Not als Ansprechpartner. Wer seinen Job verliert und bereits mehr als ein Jahr gearbeitet hat, kann zunächst Arbeitslosengeld I beantragen. Läuft dieses jedoch aus, ohne dass ein Job in Sicht ist, erhalten Sie staatliche Unterstützung in Form des Arbeitslosengelds II.

Neben diesen beiden Formen, die sich an potenziell Erwerbstätige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren richten, gibt es weitere Hilfen, wie:

Geld vom Staat für Kind

Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.

Staatliche Hilfe für alleinerziehende Mütter und in seltenen Fällen auch Väter bietet das Jugendamt, indem es den Unterhaltsvorschuss übernimmt. Diese Leistung orientiert sich am Alter Ihres Kindes und deckt einen Teil des Mindestunterhalts für Ihr Kind ab.

Als finanzielle Unterstützung für Schwangere erhalten Sie in der Phase rund um die Geburt Ihres Kindes eine Lohnfortzahlung. Dies gilt selbstverständlich nur, sofern Sie sich derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Die Zahlung seitens des Arbeitgebers erfolgt für die Zeitspanne sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Entbindung.

Kindergeld steht allen Eltern, egal welcher Gehaltsgruppe Sie angehören, zu. Eine zusätzliche finanzielle Hilfe für Familien stellt der Kinderzuschlag dar, der gezahlt wird, wenn das Familieneinkommen sich nah am ALG-II-Niveau bewegt.

Wer in seinem Beruf etwas mehr Geld verdient, kann den Kinderfreibetrag im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. Hier gelten die folgenden Werte:

Jahr Kinderfreibetrag
2019 7620 Euro
2020 7812 Euro

Der Wert gilt für beide Elternteile zusammen. Leben Sie getrennt, halbiert sich der Kinderfreibetrag. Leistet der Kindesvater oder die Kindesmutter keinen Unterhalt, steht Ihnen alleine der volle Kinderfreibetrag zur Verfügung.

Tipp: Kosten für die Kinderbetreuung in der Kita, dem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter können Sie bis zu maximal 2/3 des Betrags als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Wer arbeitet und eine Auszeit nimmt, um sich um die Kindererziehung zu kümmern, kann Elterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. So lässt sich Phase der Betreuung finanziell überbrücken.

2. Finanzielle Hilfe für Familien, die auf ALG II angewiesen sind

Die Berechnung der konkreten Summe, die für Sie und Ihre Familie zur Verfügung gestellt wird, erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit oder die örtlichen Jobcenter. Neben den generellen Leistungen haben Sie, wenn Sie schwanger sind, einen Anspruch auf den Mehrbedarf für Schwangere. Dieser reicht in einigen Fällen jedoch nicht aus.

finanzielle Hilfe bei Schwangerschaft

Für Arbeitslose gibt es zahlreiche Hilfemöglichkeiten.

Zusätzlich können Sie einen Zuschuss zur Erstausstattung für Ihr Baby beantragen. Die Höhe des Geldbetrags für die Baby-Erstausstattung vom Staat ist nicht konkret festgelegt. Für einen Kinderwagen, eine Wickelkommode sowie ein Babybett reicht die Unterstützung vom Staat jedoch allemal.

Es ist von Ort zu Ort verschieden, ob Sie lediglich die Sachleistung erhalten, also ein Bett und einen Kinderwagen gestellt bekommen oder ob Ihnen ein fixer Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird. In der Regel werden Sie allerdings finanziell entschädigt und sind selbst für die Beschaffung verantwortlich.

Eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten alleinerziehende Mütter und Väter. Dies fällt unter den Bereich Mehrbedarf für Alleinerziehende. Je mehr Kinder Sie haben, desto höher fällt der Zusatzbetrag aus. Außerdem wird ein älteres Kind finanziell stärker berücksichtigt, da die Kosten im Laufe des Lebens ansteigen.

Sonderzahlungen sind in folgenden Bereichen möglich:

  • Ausflüge von der Schule oder der Kita aus
  • Mal-, Bastel- oder sonstiger Kindergarten- und Schulbedarf
  • Versorgung in der Schule oder im Kindergarten (Mittagessen)
  • Vereinsmitgliedschaften des Kindes (Sportvereine, Musikvereine)

Nicht immer reicht die finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter aus. Um jedoch allen Frauen die Möglichkeit zu geben, Ihr Kind auszutragen und gut zu versorgen, wurde die Bundesstiftung Mutter und Kind gegründet. Die gemeinnützige Organisation bietet Zuschüsse für alleinerziehende Mütter. Um jedoch einen Antrag stellen zu können, müssen Sie in jedem Fall eine örtliche Beratungsstelle für Schwangere aufsuchen.


3. Unterstützungsleistungen für all jene, die arbeiten oder gearbeitet haben

Der Bund und die Länder bieten finanzielle Unterstützung für Ihr Kind in zahlreichen Bereichen. Als finanzielle Unterstützung für junge Familien ist vielen sicherlich das Kindergeld bekannt. Die Höhe wird jedes Jahr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.

Jahr erstes und zweites Kind für das dritte Kind für alle weiteren Kinder
2018 194 Euro 200 Euro 225 Euro
2019 204 Euro 210 Euro 235 Euro
Ausbildung

Arbeiten gehen und die Kindererziehung unter einen Hut bringen

Doch nicht nur das Kindergeld erleichtert Familien und Alleinerziehenden das Leben. Als finanzielle Unterstützung in der Elternzeit dient das Elterngeld. Die Höhe des Elterngelds ist an Ihr Einkommen gekoppelt, welches Ihnen vor Ihrer Auszeit zur Verfügung stand.

Der Mindestbetrag, den Sie unabhängig von der Einkommenshöhe erhalten, liegt bei 300 Euro. Darüber hinaus steigt der Betrag mit Ihrem Einkommen. Geringverdiener profitieren jedoch prozentual gesehen etwas stärker.

Wenn Sie nebenher arbeiten gehen, können Sie alternativ Elterngeld Plus beantragen. Bei dieser Hilfe vom Staat erhalten Sie doppelt so lange eine Geldleistung, die Höhe ist jedoch auf maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags beschränkt.

Elterngeld Elterngeld Plus
wird für 12 Monate gezahlt Zahlung für 24 Monate
kann mit Partnerbonus auf 14 Monate verlängert werden mit Partnerbonus beträgt die Maximaldauer 28 Monate
Mindestbetrag: 300 Euro, Höchstbetrag 1.800 Euro der Mindestbetrag liegt bei 150 Euro, der Höchstbetrag entsprechend bei 900 Euro

4. Spezielle Leistungen für alleinerziehende Mütter und Väter

finanzielle Hilfe Drillinge

Unterhaltsvorschuss gibt es, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Neben dem Mutterschaftsgeld und Leistungen für ALG-II-Empfänger hilft Alleinerziehenden vor allem das Jugendamt. Dort haben Sie die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind zu beantragen. Dies ist allerdings nur in dem Fall möglich, in dem der andere Elternteil seiner Verantwortung, Unterhalt zu zahlen, nicht oder zumindest nicht in ausreichender Höhe nachkommt.

Seit Mitte des Jahres 2017 ist die maximale Dauer des Unterhaltsvorschusses nicht mehr länger begrenzt. Darüber hinaus erhalten Sie auch für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, einen Unterhaltsvorschuss. Allerdings gilt hier die zusätzliche Voraussetzung, dass Sie selbst nicht im SGB-II-Bezug stehen oder aber ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich vorweisen können.

Diese Zuschüsse für alleinerziehende berufstätige Mütter und Väter müssen nicht zurückgezahlt werden. Vielmehr ist der andere Elternteil verpflichtet, die Beträge zu entrichten. Sie können somit als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater unbesorgt Unterstützung annehmen.

Die Kinderbetreuungskosten orientieren sich in der Regel am Einkommen der Eltern. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Zusätzlich sind Zuschüsse durch die örtlichen Jugendämter möglich. Wer in bestimmten Gebieten wohnt, hat Glück und die Kommunen oder das Land übernehmen die kompletten Betreuungskosten für Sie, da die finanzielle Förderung der Kita derzeit stark ausgebaut wird.

Schnelle Unterstützung finden Frauen über die Bundesstiftung Mutter und Kind, die finanzielle Hilfe in Notlagen auf unbürokratischem Weg realisiert. Bei dieser Art der dauerhaften oder einmaligen finanziellen Unterstützung für Alleinerziehende handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung.
Sie haben somit keinen Rechtsanspruch.

5. Sonstige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung

Neben den regulären staatlichen Leistungen gibt es einige andere Wege, Hilfe zu erhalten. Eine Möglichkeit ist die finanzielle Hilfe von privat. Diese Möglichkeit ist mit Vor- und Nachteilen verbunden:

  • schnelle Leistung
  • ohne bürokratischen Aufwand möglich
  • Hilfeleistung genau in der Höhe, die Sie benötigen
  • Freunde oder Bekannte kennen Ihre finanzielle Notlage
  • meist müssen Sie das Geld zurückzahlen
  • bei Zahlungsschwierigkeiten kann Streit entstehen

Zusätzlich können Sie finanzielle Hilfe von der Kirche erhalten. Um diese in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich direkt an die örtliche Kirchengemeinde. Der zur Verfügung stehende Etat ist allerdings gering, sodass Sie nur in seltenen Fällen Geld erhalten.

Eine weitere Option ist die finanzielle Unterstützung durch Vereine. Es gibt einige Vereine und Stiftungen, die sich Projekten für Menschen in Not widmen. Jedoch sind diese meist an sehr enge Voraussetzungen gebunden. Umfassende finanzielle Mittel stehen den wenigsten Vereinen zur Verfügung.

6. Finanzratgeber für junge Familien

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Finanzielle Hilfe für Familien: So erhalten Eltern finanzielle Unterstützung vom Staat
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