Familienkasse: Das sollten Sie über die Zuständigkeiten der Familienkasse wissen

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Familienkasse-Ratgeber
Welche Aufgaben hat die Familienkasse?

Die Hauptaufgabengebiete der Behörde liegen in der Bearbeitung der Anträge auf Kindergeld sowie Kinderzuschläge.

Wann stelle ich den Kindergeldantrag bei der Familienkasse?

Achten Sie darauf, den Antrag auf Kindergeld rechtzeitig zu stellen. Sie können Ihre Ansprüche maximal sechs Monate rückwirkend geltend machen.

Welche Unterstützungen erhalten Geringverdiener?

Gelten Sie als Geringverdiener können Sie den Kinderzuschlag beantragen.

Die Familienkassen sind vielfach der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen. Nicht selten kommt es daher vor, dass Eltern bei Ihrer Antragstellung oder Änderungsmitteilungen etwas irritiert sind.

In unserem Ratgeber gehen wir daher auf die Zuständigkeit der Familienkasse ein. Sie erfahren, wo Sie die zuständige Behörde finden und wie lange Sie auf Nachzahlungen warten müssen.

1. Die Organisationsstruktur der Familienkasse

Zentrale

Die Familienkasse untersteht der Bundesfinanzverwaltung.

Bei den Familienkassen handelt es sich um Finanzbehörden des Bundes. Diese sind in der Regel bei der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Die eigentliche Aufsicht über die Vorgänge in den Familienkassen obliegt jedoch dem Bundeszentralamt für Steuern. Ihren Auftrag erhalten die Familienkassen durch die Bundesfinanzverwaltung. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine sog. Organleihe.

Ferner existieren aktuell noch zahlreiche dezentrale Familienkassen, die für Bundesbeamte des Öffentlichen Dienstes zuständig sind. Die derzeitige Planung sieht allerdings vor, dass diese Stellen abgebaut und die Aufgaben an die übrigen Kassen, die der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen sind, übertragen werden. Der gesamte Vorgang soll bis zum Jahr 2022 abgeschlossen sein.

Die Hauptaufgabe der Behörden liegt darin, das Kindergeld sowie den Kinderzuschlag auszuzahlen. Daher wird die Familienkasse auch als Kindergeldkasse bezeichnet. Wenn Sie Kindergeld beantragen möchten, können Sie dies hier tun.

2. Der Anspruch auf Kindergeld

Zählkinder

Beantragen Sie Kindergeld.

Der Anspruch auf Kindergeld steht Ihnen dann zu, wenn Sie:

  • minderjährige Kinder (nicht zwingend Ihre eigenen) versorgen
  • volljährige Kinder unter 25 Jahren versorgen, die eine Ausbildung machen oder noch zur Schule gehen
  • mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • in Deutschland, einem Mitgliedsland der EU oder aber in der Schweiz, in Lichtenstein, Norwegen oder Island wohnen

Für Kinder mit einer Behinderung gelten gesonderte Regeln. Auch ein Bezug von Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ist beispielsweise möglich, wenn Ihr Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Die Höhe des Kindergelds ist gestaffelt. Wenn Sie Kindergeld beantragen, erhalten Sie die Kindergeldauszahlung automatisch. Derzeit gelten folgende Sätze:

  • für das erste und zweite Kind: Je 204 Euro im Monat
  • für das dritte Kind: 210 Euro
  • ab dem vierten Kind stehen Ihnen 235 Euro für jedes weitere Kind zur Verfügung

Die genannten Sätze gelten seit Juli 2019. Ob Sie alleinerziehend oder verheiratet sind, spielt bei der Berechnung des Kindergelds keine Rolle, da der Betrag jeweils nur einem Elternteil zusteht.

Stellen Sie den Antrag auf Kindergeld möglichst zeitnah nach der Geburt Ihres Kindes oder aber nach der Übernahme der Pflegschaft für ein anderes Kind. Aufgrund der Bearbeitungszeit kann die Auszahlung des ersten Betrags etwas auf sich warten lassen. Üblich ist eine Zeitspanne von etwa sechs Wochen.

Im Einzelfall kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich länger dauern. Wenn Sie nach sechs Wochen noch keinen Bescheid über die Kindergeldzahlung erhalten haben, sollten Sie die Behörde erneut kontaktieren.

Achtung: Seit dem ersten Januar 2018 gelten verschärfte Regeln bezüglich einer Nachzahlung. Sie können Ihren Kindergeldanspruch daher nur noch sechs Monate rückwirkend geltend machen. Achten Sie also darauf, diese Frist nicht verstreichen zu lassen.

3. Kindergeldbescheid und Auszahlung

Dauer Mutterschutz

Die erste Auszahlung beinhaltet alle rückständigen Beträge.

Sobald Sie Ihren Bescheid über die Höhe des Kindergelds erhalten, dauert es nicht mehr lange mit der Auszahlung. Zum ersten Auszahlungstermin, der jeden Monat ähnlich ist, erhalten Sie die komplette Summe an Kindergeld, die Ihnen zusteht.

Sofern Sie den Antrag erst etwas später gestellt haben, kann sich Ihre Familie über einen kleinen Geldsegen freuen. Falls alle Angaben korrekt sind, müssen Sie nichts weiter tun. Ansonsten können Sie einen Änderungsantrag stellen.

Die Familienkasse informiert Sie automatisch, wenn Sie noch weitere Angaben machen müssen. In regelmäßigen Abständen überprüft die Behörde zudem, ob sich an Ihren Angaben etwas verändert hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie der Familienkasse gegenüber meldepflichtig sind, wenn sich etwas an den getätigten Angaben ändert.

Ihr Bescheid über die Kindergeldzahlung enthält eine Identifikationsnummer, die sog. Kindergeldnummer. Je nachdem, auf welche Ziffer diese endet, variiert der Zahlungstermin.

4. Kinderzuschlag beantragen – so erhalten Geringverdiener Unterstützung

Familienkasse kontaktieren

Wenn Sie auf jeden Cent schauen müssen, hilft der Kinderzuschlag.

Neben dem Anspruch auf Kindergeld können Sie gleichzeitig einen Kinderzuschlag beanspruchen. Im Gegensatz zum Kindergeld, welches jeder Familie, egal über welches Einkommen sie verfügt zusteht, gelten bei dem Kinderzuschlag genaue Einkommensgrenzen.

Damit Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen Anspruch auf Kindergeld
  • Ihr monatliches gemeinsames Bruttoeinkommen liegt als Paar bei über 900 Euro, alleine bei über 600 Euro
  • Sie liegen mit Ihrem Einkommen unter der Höchsteinkommensgrenze (diese ist individuell verschieden)
  • die Zahlung des Kinderzuschlags führt dazu, dass Sie keinen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben

Sie können den Antrag gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Kindergeld stellen. So vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten, die besonders bei geringem Einkommen schwer zu verkraften sind.

Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt 185 Euro pro Monat und Kind. Aufgrund der einkommensabhängigen Gewährung der finanziellen Unterstützung überprüft die Familienkasse den Anspruch alle sechs Monate. Dies entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, Änderungen in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen. Sie sollten vor allem darauf achten, da Sie zu viel erhaltene Beträge zurückzahlen müssen. Oft gestaltet sich dies bei geringen finanziellen Mittel extrem schwierig.

5. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Wie kann ich die Anmeldung von Kindergeld vornehmen?

Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder auch komplett online vornehmen.

Wie reiche ich Nachweise ein?

Falls die Familienkasse weitere Unterlagen von Ihnen benötigt, werden Sie informiert. Sie können die Nachweise schriftlich, per Fax, per E-Mail oder auch persönlich einreichen. Achten Sie jedoch darauf, lediglich Kopien zu verwenden, da viele Schriftstücke gescannt und anschließend vernichtet werden.

Gibt es eine Einkommensgrenze für den Erhalt des Kindergelds?

Eine solche existiert lediglich beim Kinderzuschlag. Der Anspruch auf Kindergeld steht allen Eltern zu, egal wie groß ihr Vermögen ist.

6. Finanzratgeber für Eltern

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,05 von 5)
Familienkasse: Das sollten Sie über die Zuständigkeiten der Familienkasse wissen
Loading...

Bildnachweise: Rinelle/shutterstock, ProJoe Productions/shutterstock, PhotographyByMK/shutterstock, igorstevanovic/shutterstock, Karpova/shutterstock, (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Wir freuen uns auf Ihren Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Verwandte Beiträge