Erziehungszeit: Das sollten Eltern bei der Mütterrente/Kindererziehungszeit bzw. Elternzeit beachten

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Erziehungszeit-Ratgeber
Wie groß ist der Zeitraum für die Kindererziehungszeit?

Als Kindererziehungszeiten werden seit dem 01.01.1992 36 Monate anerkannt. Für 1991 oder früher geborene Kinder werden lediglich zwei Jahre Erziehungszeit angerechnet.

Wann beginnt die Erziehungszeit?

Die Erziehungszeit beginnt in dem Monat, in welchem Ihr Kind das Licht der Welt erblickt. Der Elternteil, der sich eher um die Kindererziehung kümmert, profitiert von den Kinderberücksichtigungszeiten der Rentenversicherung. Zudem gibt es Sonderregelungen bei mehreren Kindern.

Wie kann man sich die Kindererziehungszeiten anrechnen?

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rente erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag stellen, um den Rentenanspruch für die Kindererziehung geltend zu machen.

In vielen Ehen ist es abgesprochen, dass ein Partner die Kindererziehung übernimmt, während der andere zu Hause bleibt und die Kinder versorgt. Bei der Geburt des Kindes spielen die Rente sowie mögliche spätere Ansprüche meist noch keine Rolle. Im Alter sieht dies ganz anderes aus und es geht schnell um die Anrechnung von Erziehungszeiten. Doch was sind Kindererziehungszeiten eigentlich? Und für wie lange gilt die Erziehungszeit?

Sie finden in unserem Ratgeber Erklärungen zu den Berücksichtigungszeiten wegen der Kindererziehung. Wir informieren Sie, wie Sie Erziehungszeit beantragen und Kindererziehungszeiten berechnen. Wir widmen uns in einem Abschnitt zusätzlich dem Unterschied zwischen Elternzeit und Erziehungszeit.

1. Die Rente für die Kindererziehung erhalten

Kindererziehungszeiten Rente vor 1992

Die Zeit der Kindererziehung findet bei Ihrer Rente Berücksichtigung.

Es hört sich erst einmal komisch an, dass die Rente etwas mit der Kindererziehung zu tun haben soll. Doch wer später im Leben seinen Ruhestand genießen möchte und abgesichert sein will, muss der Rentenversicherung gegenüber sein ganzes Leben erklären. Jeder Arbeitsstellenwechsel, jede Auszeit, die Elternzeit oder die Kindererziehung- all das findet im Rahmen Ihrer Rente Berücksichtigung.

Um im Ruhestand ausreichend versorgt zu sein, müssen Sie im Laufe Ihres Lebens Beitragsmonate sammeln. Je mehr Punkte Sie erwerben, desto höher fällt Ihre Rentenzahlung aus. Dabei orientiert sich die Höhe der Punkte an Ihrem Einkommen.

Um jedoch Eltern die Möglichkeit der Kindererziehung zu geben, ohne dass sich dies negativ auf die eigenen Rentenansprüche auswirkt, können Sie der deutschen Rentenversicherung die Erziehungszeiten mitteilen. Für diese Zeit erhalten Sie, auch wenn Sie nicht arbeiten, Punkte, die sich später finanziell bemerkbar machen.

Die Höhe der Rentenbeiträge, die Sie während der Erziehungszeit erhalten, orientiert sich an dem Durchschnittsgehalt eines Mitglieds der deutschen Rentenversicherung. Derzeit können Sie davon ausgehen, dass ein Einkommen von etwas mehr als 3.000 Euro brutto zugrunde gelegt wird.
Es ist also so, also würden Sie während der Erziehungspause für dieses Gehalt arbeiten und dementsprechend erwerben Sie auch Rentenversicherungsansprüche.

Teilen Sie der deutschen Rentenversicherung Ihre Erziehungszeiten mit. Dafür steht Ihnen ein Formular auf der Website der deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

2. Die Dauer der Kindererziehungszeiten

Wer Erziehungszeiten im Lebenslauf aufweisen kann, sollte dies der deutschen Rentenversicherung mitteilen. Nur so können die Kinder bei der Rente berücksichtigt werden.

Für Eltern, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren sind, gelten andere Regeln als für danach geborene Kinder. Die Unterschiede finden Sie in der folgenden Tabelle:

Geburtsdatum des Kindes Erziehungszeiten, die berücksichtigt werden
bis zum 31.12.1991 24 Monate
ab dem 01.01.1992 36 Monate

Bis vor kurzem gab es noch eine größere Ungerechtigkeit zwischen diesen beiden Zeitpunkten. Es wurde lediglich eine Erziehungszeit von einem Jahr anerkannt. Die Mütterrente nach 1992 muss nicht besonders beantragt werden; es werden automatisch drei Jahre der Erziehungszeit bei dem Rentenantrag berücksichtigt.

Haben Sie Kinder, werden die Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr berücksichtigt. Es können jedoch maximal 36 Monate in diesem Zeitraum geltend gemacht werden.

Achtung: Es kann jeweils nur ein Elternteil die Kindererziehungszeiten für die Rente beanspruchen. Gibt es darüber keine Regelung, erfolgt die Anrechnung automatisch zuerst bei der Mutter.

Eine Besonderheit gilt für Beamte: Die Erziehungszeit eines Beamten kann nicht bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Der Grund dafür liegt darin, dass es sich bei der Pension um ein gleichwertiges Alterssicherungssystem handelt und Beamte ansonsten doppelt begünstigt würden. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei der Pension von Beamten findet durch das Addieren der Kinderzuschläge ebenfalls Berücksichtigung.

3. Mehr Kinder, höhere Anrechnung

Zuschuss Mutterschaftsgeld

Mehrere Kinder erhöhen Ihre Rentenansprüche.

Die Rentenversicherung rechnet Ihnen für Ihr erstes Kind 36 Monate Erziehungszeit an. Dies gilt allerdings nicht automatisch bei einem weiteren Kind. Eine Rente pro Kind können Sie daher nicht berechnen. Hier hängt es stark davon ab, wann es geboren wird. Generell gilt, das sich die Erziehungszeit soweit erhöht, wie Sie länger auf Ihr Kind aufpassen müssen. Die Rentenversicherung stellt dabei auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes ab.

Dies erklärt sich leichter anhand eines Beispiels:

Nehmen wir an, Sie bekommen am 17.07.2015 Ihr erstes Kind. Ihr zweites Kind kommt am 08.05.2017 auf die Welt. Nun haben Sie grundsätzlich einen 36-monatigen Berücksichtigungsanspruch. Dieser beginnt in dem Monat, in welchem Ihr erstes Kind geboren ist, somit am 01.07.2015.

Die Anrechnung der Rentenversicherung bei der Kindererziehung würde somit am 30.06.2018 enden. Da Sie jedoch zwischenzeitlich ein zweites Kind bekommen haben, haben Sie auch für dieses Kind einen Anspruch auf 36 Monate Erziehungszeit ab der Geburt. Da der Zeitraum der Überschneidung am Ende wieder draufgerechnet wird, haben Sie insgesamt 72 Monate Erziehungszeit, die im Rahmen Ihrer Rente Berücksichtigung finden. Die Erziehungszeit für das zweite Kind endet somit am 30.06.2021.

4. Elternzeit und Erziehungszeit – eine Gegenüberstellung

Erziehungszeit Vater

Elternzeit und Erziehungszeit haben nichts miteinander gemein.

Die beiden Begriffe klingen sehr ähnlich, bezeichnen jedoch gänzlich unterschiedliche Dinge. Sie sollten daher nicht synonym verwendet werden. Um Ihnen den Unterschied etwas deutlicher zu machen, soll Ihnen folgende kurze Auflistung dienen:

Erziehungszeit:

  • hat nur Relevanz für Ihre Rentenansprüche
  • dauert 36 Monate (für ab dem 01.01.1992 geborene Kinder)
  • nur ein Elternteil kann die Ansprüche im Rahmen der Rente berücksichtigen
  • bei mehreren Kindern differiert die Anspruchsdauer

Elternzeit:

  • bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Auszeit zur Kindererziehung zu nehmen
  • beide Elternteile können Elternzeit beanspruchen und diese auf drei Zeitabschnitte aufteilen
  • bietet Ihnen eine Absicherung gegenüber einer Kündigung

5. Finanzplanung für die Rente frühzeitig beginnen

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Erziehungszeit: Das sollten Eltern bei der Mütterrente/Kindererziehungszeit bzw. Elternzeit beachten
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Bildnachweise: Jack Frog/shutterstock, racorn/shutterstock, Olha Tsiplyar/shutterstock, Still Life Photography/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

  1. Daniel Sanchez schreibt:
    Dienstag, 29. Oktober 2019, 09:26 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Guten Tag,

      vielen Dank für den Hinweis. Der Zeitraum der Überschneidung der Erziehungszeiten wird, wie bei Ihrer Quelle richtig dargestellt, am Ende wieder zur Erziehungszeit hinzugerechnet und ergibt dann insgesamt 72 Monate.

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Donnerstag, 07. November 2019, 13:34 Uhr

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