Betreuungsgeld: So erhalten Sie die Herdprämie

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Betreuungsgeld-Ratgeber
Was genau ist das Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien, die Ihre Kinder zwischen dem ersten und dritten Geburtstag betreuen, ohne eine öffentliche Einrichtung, wie eine Kita zu besuchen. Beziehen Sie andere Sozialleistungen, wird das Betreuungsgeld darauf angerechnet.

Gibt es das Betreuungsgeld bundesweit?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Betreuungsgeld auf Bundesebene am 21.07.2015 für verfassungswidrig. Als Begründung gaben die Verfassungsrichter an, dass es sich um keine Bundes-, sondern um eine Landesangelegenheit handele.

Wo gibt es das Betreuungsgeld?

Lediglich die Bundesländer Bayern und Sachsen halten auf Landesebene an der Regelung des Betreuungsgeldes fest. In allen anderen Bundesländern ist die Leistung hingegen abgeschafft.

Kinder sind eine Bereicherung im Leben. Leider ist die Erziehungsaufgabe jedoch auch mit hohen Kosten verbunden. Wer sein Kind nicht in eine Kita abgeben möchte, sollte eine Entschädigung erhalten. So war es der Plan der Bundesregierung. Da das Betreuungsgeld für Kinder auf Bundesebene abgeschafft wurde, widmen wir uns in unserem Ratgeber speziell den Regelungen der beiden Bundesländer Bayern und Sachsen, die an dem Erziehungsgeld festhalten.

Zunächst gehen wir jedoch den Fragen nach, wie es zum Scheitern des Anspruchs auf Bundesebene kam und ob ein bereits gewährter Anspruch erhalten bleibt.

Wir informieren Sie darüber, was das Betreuungsgeld ist und wie es zu dem Begriff der Herdprämie gekommen ist. Sie erfahren, wo Sie den Antrag auf Erziehungsgeld stellen können und ob Sie einen Anspruch trotz Tagesmutter haben.
Selbstverständlich gehen wir auch den Fragen nach, in welcher Höhe Betreuungsgeld gezahlt wird und wie sich das Landesbetreuungsgeld auf Ihre sonstigen Sozialleistungen auswirkt.

1. Das Scheitern des Kinderbetreuungsgeldes auf Bundesebene

Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld 2017 ist Ländersache.

Lange Zeit wurde über das Bundesbetreuungsgeld gestritten. In den zahlreichen Diskussionen vorab wurde das Kinderbetreuungsgeld oftmals als Herdprämie verunglimpft. Am 1. August 2013 eingeführt, galt das Betreuungsgeld rückwirkend für alle Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden.

Die Gegner des umstrittenen Gesetzes sahen in dem Kinderbetreuungsgeld einen Anreiz für viele Eltern, Ihre Kinder nicht in eine Kita zu stecken. Das Problem bei vielen nicht integrierten Familien sei, dass die Kinder nicht richtig Deutsch lernen und kaum aus ihren eigenen vier Wänden herauskommen würden.

Mütter würden davon abgehalten, einer Berufstätigkeit nachzugehen und sich entsprechend eines klassischen Rollenbildes hinter dem Herd verstecken.

Befürworter argumentierten hingegen damit, dass nicht jeder sein Kind bereits ab einem oder zwei Jahren in eine Kindertagesstätte abgegeben möchte. Da die Erziehungsaufgabe jedoch auch mit Kosten verbunden sei, helfe der Anspruch auf zusätzliche Leistungen einkommensschwachen Familien, diese Aufgabe besser zu bewältigen.

Auch wenn das Thema an sich von Beginn an für hitzige Diskussionen sorgte, waren es formale Gründe, die das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall brachten. Keine zwei Jahre hatte die Regelung in den Paragraphen 4 und 4a des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Bestand, bis sie schließlich im Juli 2015 gekippt wurde.
Letztlich war der Bund schlicht und einfach nicht zuständig, sodass das Betreuungsgeld abgeschafft werden musste.

Die laufenden Bezüge derjenigen, die einen Betreuungsgeld-Antrag vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestellt haben, werden jedoch nicht angetastet. So soll die Rechtssicherheit gewahrt werden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Bewilligung bereits erteilt wurde, eine Auszahlung jedoch erst später begonnen hat.

2. Zahlen, Daten, Fakten zum Betreuungsgeld auf Bundesebene

 

Während der zweijährigen Phase, in der ein Betreuungsgeld-Antrag auf Bundesebene möglich war, nutzten fast eine halbe Millionen Menschen diese Möglichkeit. Die Zahlung des Betreuungsgelds für ein Kind war auf insgesamt 22 Monate begrenzt.

Eine gleichzeitige Zahlung von Betreuungs- und Elterngeld war ausgeschlossen. Wurde das Elterngeld für 12 Monate beantragt, konnten Berechtigte ab dem 13. Lebensmonat Erziehungsgeld erhalten. Bei Inanspruchnahme der zwei zusätzlichen Partnermonate war die Inanspruchnahme erst am dem 15. Lebensmonat möglich.
Das Höchstalter, bis zu welchem das Erziehungsgeld ausgezahlt wurde, lag bei 36 Monaten.

Die Höhe des Anspruchs lag bis zum 31.07.2014 bei 100 Euro monatlich. Ab dem 01. August des Jahres wurde der Betrag jedoch auf 150 Euro pro Monat angehoben.

Der Großteil der Bezieher der Sozialleistung waren und sind weiblich. Der Prozentsatz liegt während der Jahre 2013 bis 2017 meist bei über 95 %. Da die Leistung inzwischen weitestgehend ausgelaufen ist, haben laut den Zahlen einer Statistik zum Betreuungsgeld 2017 im zweiten Quartal auf Bundesebene lediglich noch etwa 36.000 Personen einen Anspruch.

3. Der Anspruch auf Betreuungsgeld in den Bundesländern Bayern und Sachsen

Betreuungsgeld Kindergarten

Bayerisches Betreuungsgeld und sächsisches Erziehungsgeld

Die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen Sie das Betreuungsgeld erhalten können, sind in beiden Bundesländern relativ ähnlich. Es gibt allerdings an der einen oder anderen Stelle ein paar Unterschiede. Fragen Sie daher am besten im konkreten Fall direkt vor Ort nach, ob Sie einen solchen Antrag stellen können.

Grundsätzlich gelten die folgenden Anforderungen:

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz oder aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen bzw. in Bayern haben
  • Ihr Kind bzw. Ihre Kinder müssen gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt wohnen
  • Sie erziehen und betreuen Ihr Kind überwiegend selbst

In Bayern kommt noch hinzu, dass Sie Ihr Kind zu allen ärztlichen Untersuchungen, die altersentsprechend durchzuführen sind, gebracht haben. Beachten Sie daher, wenn Sie Betreuungsgeld beantragen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

In Bayern ist das ZBFS für Betreuungsgeld zuständig. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales sendet allen Elterngeldbezieher automatisch einen Antrag auf Betreuungsgeld zu. In Sachsen müssen Sie sich hingegen selbst um den Bezug des Landeserziehungsgelds kümmern.

4. Die Höhe und Anrechnung des Betreuungsgelds auf andere Sozialleistungen

Betreuungsgeld Pflege

Das Betreuungsgeld wird auf sonstige Sozialleistungen angerechnet.

All jene, die Betreuungsgeld beantragen und gleichzeitig von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder dem Kinderzuschlag profitieren, müssen sich auf entsprechende Kürzungen einstellen. Im Gegensatz zu einigen anderen Leistungen, wird das Betreuungsgeld in voller Höhe als Erwerbseinkommen berücksichtigt.

Es kann daher, je nach Höhe Ihres Anspruchs, vorkommen, dass die Leistungen nur zum Teil gekürzt oder aber gänzlich gestrichen werden.

In Bayern ist es einheitlich geregelt, dass die Höhe des Betreuungsgelds 150 Euro im Monat pro Kind für einen Zeitraum von bis zu 22 Monaten beträgt.

In Sachsen hingegen wird das Landeserziehungsgeld in drei Stufen gestaffelt. Wer ein Kind erzieht, ohne auf öffentliche Stellen zurückzugreifen, hat einen Anspruch auf 150 Euro im Monat für maximal neun Monate. Bei einem zweiten Kind liegt die Anspruchshöhe bei 200 Euro. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Ihnen zustehende monatliche Geldbetrag sogar auf 300 Euro. Zusätzlich wird der Betrag bis zu insgesamt zwölf Monaten gezahlt.

Andere Länder, andere Ansprüche:

In den nordischen Ländern Schweden, Finnland und Norwegen haben Eltern einen Betreuungsgeldanspruch, der sich an Ihrem Einkommen orientiert. Durchschnittlich erhalten Familien eine Zahlung in Höhe von 10 % Ihres Einkommens.

In Sachsen ist das Landeserziehungsgeld der einzige Anspruch, der Ihnen zusteht, wenn das Elterngeld erschöpft ist und Sie die Kindererziehung nicht in fremde Hände abgegeben möchten. Daher wird der Anspruch ab einem Einkommen von 14.100 Euro bei Alleinerziehenden, bzw. 17.100 Euro bei verheirateten Paaren gekürzt.

Für das zweite Kind erhöht sich die Grenze, ab welcher die Kürzung einsetzt, um 3.140 Euro. Wenn Sie ein drittes Kind bekommen, spielt das Einkommen hingegen keine Rolle mehr. Ihr Antrag auf Betreuungsgeld bzw. Landeserziehungsgeld bleibt dann in voller Höhe bestehen.

Für Studenten, die Betreuungsgeld und BAföG erhalten, gilt, dass eine Anrechnung erst ab einem Betrag, der 300 Euro übersteigt, erfolgt. Leben Sie beispielsweise in Bayern und haben zwei Kinder, müssen Sie keine Kürzung Ihres BAföG-Anspruchs befürchten.

5. Betreuungsgeld trotz Tagesmutter – welche Möglichkeiten es gibt

Betreuungsgeld für Betreuer

Betreuungsgeld erhalten, obwohl Sie das Kind zeitweise betreuen lassen

Vom Grundsatz her schließt der Service des Betreuungsgelds aus, dass Sie die Kindererziehung in fremde Hände geben. An dieser Stelle gestalten sich die Regelungen in den beiden Bundesländern jedoch etwas anders.

Wenn Sie in Bayern wohnen, können Sie Betreuungsgeld trotz Kita erhalten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich bei der Einrichtung, in welcher Sie Ihr Kind unterbringen möchten, nicht um eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder aber Kindertagespflege handelt.

Achten Sie also, falls dies eine Option für Sie darstellt, genau darauf, wie sich die jeweilige Einrichtung finanziert. Es stellt somit kein Problem dar, Ihr Kind in einer privaten Kindertagesstätte unterzubringen.

In Sachsen sind die Anforderungen für den Bezug des Erziehungsgeldes etwas strenger. Sie dürfen beispielsweise nicht länger als 30 Stunden in der Woche arbeiten, da sonst eine erzieherische Aufgabe nicht mehr berücksichtigt werden kann. Es stellt allerdings ebenfalls kein Problem dar, Ihr Kind bei einer Tagesmutter oder aber einer privaten Kindertageseinrichtung unterzubringen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch die Einkommensgrenze, die diesem Unterfangen meist im Wege steht.

In Bayern wird das Betreuungsgeld gezahlt, sofern Sie als Alleinerziehender nicht mehr als 250.000 Euro jährlich verdienen. Für Paare gilt eine Grenze von 500.000 Euro pro Jahr. Dieses Ausschlusskriterium wird daher für die meisten Eltern kein Problem darstellen.

6. Ist das Betreuungsgeld steuerfrei?

Betreuungsgeld Auszahlungstermine 2017

Das Betreuungsgeld wirkt sich nicht negativ auf Ihre Steuererklärung aus.

Eine gute Nachricht für alle Bezieher von Betreuungsgeld – die Lohnersatzleistung ist steuerfrei. Damit müssen Sie das Betreuungsgeld in der Steuererklärung nicht angeben. Ihr steuerpflichtiges Einkommen erhöht sich durch den Bezug der Leistung nicht. Auch den Progressionsvorbehalt durch Betreuungsgeld müssen Sie nicht befürchten.

Sie werden somit auch nicht von indirekten Steuern belastet, indem Ihr Gesamteinkommen höher bewertet wird.

Dabei ist es egal, für wie lange Sie die Leistung erhalten. Das Betreuungsgeld ist nicht steuerpflichtig, sodass Sie die 100, 150, 200 oder auch 300 Euro pro Monat tatsächlich zusätzlich zur Verfügung haben.

7. Den Antrag rechtzeitig stellen und die Bearbeitungsfristen beachten

Betreuungsgeld wo beantragen

Rechtzeitig handeln, um den Anspruch zu nutzen

Wenn Sie Erziehungsgeld erhalten möchten, ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln. Auf der Website des sächsischen Familienministeriums können Sie einen Antrag auf Betreuungsgeld als Formular herunterladen. Anschließend müssen Sie den Betreuungsgeld-Antrag ausdrucken und an die zuständige Stelle senden. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich abgegeben.

Achten Sie jedoch darauf, die passenden Unterlagen beizufügen, damit Ihr Antrag möglichst zügig bearbeitet werden kann. Letztlich zählt jedoch für Ihren Anspruch nicht, wann dieser bearbeitet wird. Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt Sie den Antrag einreichen.

Das Familienministerium Sachsens weist darauf hin, dass Sie einen Anspruch frühestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, für welchen Sie die Leistung beantragen, geltend machen können. Die Bearbeitungszeit dürfte somit ausreichend sein, damit Sie auch direkt im ersten Monat Ihres Anspruchs das Geld rechtzeitig auf Ihrem Konto haben.

Achtung: Achten Sie darauf, nicht erst dann einen Antrag auf Betreuungsgeld zu stellen, wenn Sie dieses benötigen. Das Land zahlt Ihnen Landeserziehungsgeld rückwirkend für maximal einen Monat. Wer zu spät handelt, bekommt dies direkt finanziell zu spüren.

In Bayern finden Sie keinen einheitlichen Betreuungsgeld-Antrag online. Wenn Sie in dem Freistaat wohnen und Elterngeld beziehen, wird Ihnen ein entsprechendes Formular automatisch per Post zugesendet. Dieses Schreiben finden Sie etwa sechs Wochen vor dem frühestmöglichen Termin auf Betreuungsgeld in Ihrem Briefkasten.

Beziehen Sie hingegen kein Elterngeld, möchten aber dennoch von dem Betreuungsgeld profitieren, so müssen Sie sich direkt an Ihre zuständige Regionalstelle in Bayern wenden.
Insgesamt gibt es sieben Regionalstellen des bayerischen Zentrums für Familie und Soziales. Diese sind in den folgenden Regionen beheimatet:

  • Mittelfranken
  • Niederbayern
  • Oberbayern
  • Oberfranken
  • Oberpfalz
  • Schwaben
  • Unterfranken

Im Gegensatz zu Sachsen zeigt sich Bayern bei der rückwirkenden Zahlung von Betreuungsgeld etwas kulanter. Sie sollten sich allerdings nicht allzu viel Zeit lassen. Im Regelfall zahlt das Bundesland rückwirkend für maximal drei Monate ab der Antragstellung.

8. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Betreuungsgelds

Betreuungsgeld Kind

Wichtige Unterlagen für das Betreuungsgeld

Um Betreuungsgeld zu beantragen, bedarf es einiger Formalien. Es reicht nicht, nur den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die zuständige Behörde zu schicken. In der Regel benötigen Sie jedoch nicht allzu viel Zeit, um die notwendigen Papiere zusammenzusuchen.

Die zuständigen Stellen in Bayern sowie in Sachsen erwarten von Ihnen die folgenden Unterlagen:

    • Verdienstbescheinigungen, damit die Behörde Ihr Einkommen prüfen kann
    • sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer Lebenspartnerschaft, reichen Sie zusätzlich die Verdienstbescheinigung Ihres Partners ein
    • die Geburts- oder Abstammungsurkunde Ihres Kindes

Es ist ratsam, die wichtigen Unterlagen entsprechend gesichert zu verschicken. Alternativ können Sie diese Dokumente auch im Original vorlegen und anschließend wieder mitnehmen. So gehen Sie sicher, dass keines Ihrer Dokumente verloren geht.

9. Betreuungsgeld in Anspruch nehmen oder das Kind in der Kita unterbringen

Herdprämie

Kita oder Betreuung zu Hause?

Wann sollten Sie das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen? In welchen Fällen ist es besser, das eigene Kind zu Hause zu betreuen? Viele Eltern stellen sich diese Fragen.

Leider gibt es keine allgemeingültige Antwort auf diese Fragen. Vielmehr kommt es sehr stark auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes an. Manche Kinder sind bereits relativ früh in der Lage, längere Zeit ohne Ihre Eltern auszukommen.

In anderen Fällen besteht eine sehr starke Verbindung zwischen Mutter und Kind, sodass der Besuch einer Kita sich eher schwierig gestaltet. Auch wenn es keine pauschalen Aussagen zum richtigen Zeitpunkt gibt, so bringt der Besuch einer Krippe, einer Tagesmutter oder einer Kindertagesstätte sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. In der folgenden Auflistung erhalten Sie einen Überblick, welche Gesichtspunkte für und welche gegen die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes sprechen:

  • Zu Hause baut Ihr Kind Vertrauen auf und kann sich langsam an neue Umstände gewöhnen
  • Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung
  • Sie können ergänzend auf private Angebote zurückgreifen
  • In vollen Kindertagesstätten haben die Erzieher nur wenig Zeit, sich speziell um Ihr Kind zu kümmern
  • Sie können bereits frühzeitig wieder arbeiten gehen
  • Es steht Ihnen frei, Ihr Kind nur für wenige Stunden oder aber ganztags abzugeben
  • Ihr Kind lernt andere Kinder kennen und kann so erste soziale Kontakte knüpfen
  • Gute Krippen und Kitas bieten Kleinkindern ausreichende Rückzugsmöglichkeiten, um sie nicht zu überfordern

Wie Sie sehen, sprechen einige Punkte für und einige gegen die Inanspruchnahme des Betreuungsgelds. Achten Sie jedoch vor allem auf das Verhalten Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind Fremden gegenüber sehr zurückhaltend ist, sollten Sie den geplanten Kitabesuch vielleicht noch etwas aufschieben. Ist Ihr Kind hingegen sehr lärm- und stressresistent, wird Ihr Kind kaum Probleme haben, wenn Sie nicht den ganzen Tag erreichbar sind.

Natürlich müssen Sie sich auch selbst die Frage stellen, ob Sie Ihr Kind längere Zeit jemand anderem anvertrauen möchten. Am besten üben Sie dies vorab mit nahen Verwandten oder engen Freunden. So können Sie testen, wie Sie selbst und natürlich Ihr Kind mit der ungewohnten Situation zurechtkommen.

Bei all den Pros und Contras sollten Sie auf Ihren Bauch hören. Es gibt an dieser Stelle keine richtige oder falsche Entscheidung.

10. Starke Finanzen auch ohne Betreuungsgeld: Finanzratgeber für junge Familien



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Betreuungsgeld: So erhalten Sie die Herdprämie
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Bildnachweise: Antonio Guillem/shutterstock, Billion Photos/shutterstock, SFIO CRACHO/shutterstock, Nina Buday/shutterstock, fizkes/shutterstock, BlueOrange Studio/shutterstock, RTimages/shutterstock, GUNDAM_Ai/shutterstock, Jat306/shutterstock, Goran Bogicevic/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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