Alleinerziehend mit Kind: Das sollten Sie als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater wissen

   
von Dana Fritz - letzte Aktualisierung:
Alleinerziehend-Ratgeber
Ab wann gilt man als alleinerziehend?

Mütter oder Väter gelten als alleinerziehend, wenn sie ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei bei einem Elternteil sein.

Mit welchen Leistungen und Unterstützungen kann man rechnen?

Als Alleinerziehende/r erhalten Sie Unterstützung vom Staat. Zusätzlich haben Sie in der Regel Ansprüche gegenüber dem Kindesvater bzw. der Kindesmutter.

Gibt es spezielle Ansprechpartner, die einen betreuen und helfen?

Ja, Alleinerziehende sollten Beratungsstellen aufsuchen, um sich über ihren individuellen Fall zu informieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass sie die bestmögliche finanzielle Unterstützung bekommen.

Dass eine Familie grundsätzlich aus Vater, Mutter und Kind besteht, ist schon lange nicht mehr Realität. Denn in Deutschland nimmt die Zahl alleinerziehender Eltern stetig zu. Mittlerweile sind rund 20% der Eltern alleinerziehend. Aber wann gilt man eigentlich als alleinerziehend? Und was steht einem alleinerziehenden Elternteil alles zu?

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie als Alleinerziehende/r Unterstützung erhalten können. Wir erklären Ihnen, wie die Beantragung abläuft und welche Hilfen Sie vom Staat bekommen können. Zudem geben wir Ihnen Auskunft darüber, wo Sie sich umfassend über alle Leistungen beraten lassen können.

Wir informieren Sie, was Ihnen gegenüber dem Kindesvater oder der Kindesmutter zusteht. Zusätzlich bekommen Sie einen Überblick über die verschiedenen Unterhaltsformen.

1. Alleinerziehend – was es bedeutet

Ich bin alleinerziehend und kann nicht mehr

Der Anteil der alleinerziehenden Väter ist sehr gering.

Die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland steigt jährlich an. Derzeit wachsen rund 2,4 Millionen Kinder mit nur einem Elternteil auf.

Bei Alleinerziehenden handelt es sich um sogenannte Ein-Eltern-Familien. Das bedeutet, dass sich ein Elternteil alleine um die Erziehung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren kümmert. Diese Definition von alleinerziehend ist in §21 Absatz 3 des SGB II (des Zweiten Sozialgesetzbuches) geregelt.

Als alleinerziehend gelten demnach Mütter und Väter, die

  • ledig
  • verwitwet
  • dauernd getrennt lebend oder
  • geschieden

sind.

In Deutschland sind es vor allem Frauen, die alleinerziehend sind. Im Jahr 2014 gab es 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter und nur 180.000 alleinerziehende Väter. In den meisten Fällen handelt es sich um Scheidungen, die dazu führen, dass das Kind den Lebensmittelpunkt nur bei dem Vater oder der Mutter hat. Sobald das Kind gleich viel Zeit bei der Mutter und dem Vater verbringt, gelten die Personen nicht mehr als alleinerziehend.

Wer alleinerziehend ist, hat es nicht leicht. Neben der Verantwortung, die Sie für Ihr Kind alleine tragen müssen, kommen noch die finanziellen Aspekte hinzu. Denn Alleinerziehenden steht in den meisten Fällen nicht besonders viel Geld zu. Laut Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind fast die Hälfte aller Alleinerziehenden der Kategorie „arm“ zuzuordnen.

Dabei kommt es natürlich darauf an, ob der alleinerziehende Elternteil Sozialleistungen bezieht, einen Halbtagsjob oder einen Vollzeitjob ausübt. Damit Sie mit Ihren Kindern nicht in Armut leben müssen, gibt es finanzielle Hilfen für Alleinerziehende. Welche Leistungen Sie in dieser Situation erhalten, veranschaulichen wir Ihnen im nachfolgenden Kapitel.

2. Welche Leistungen Sie als alleinerziehende Mutter/alleinerziehender Vater erhalten

Alleinerziehend was steht mir zu

Sie erhalten Unterstützung, wenn Sie alleinerziehend sind.

Wie Paaren auch steht Alleinerziehenden Elterngeld zu. Das bedeutet, dass Sie für 14 Monate Elterngeld erhalten können, wenn Sie Ihr Kind alleine betreuen und weniger als 30 Stunden arbeiten gehen. Auch in Bezug auf die Kinderbetreuung werden Sie bevorzugt behandelt. Auf einen Kinderbetreuungsplatz warten Sie beispielsweise kürzer als andere Familien.

Paare haben es dennoch in der Regel deutlich einfacher. Während ein Elternteil arbeiten gehen und das Geld nach Hause bringen kann, kann der andere Elternteil sich um die Betreuung und Erziehung des Kindes oder der Kinder kümmern. Dies ist natürlich vereinfacht dargestellt, denn auch dort reicht bei vielen Familien das Geld nicht aus, um anständig davon leben zu können.

Alleinerziehende haben jedoch von Beginn an keine Wahl. Um das Kind oder die Kinder versorgen zu können, müssen Sie zwangsläufig arbeiten gehen. Gleichzeitig müssen sie sich jedoch auch darum kümmern, dass die Kleinen anständig versorgt und betreut werden. Und das kann ganz schön Nerven kosten.

Um diese Situation für die Alleinerziehenden erträglicher zu machen, gibt es staatliche Hilfe für alleinerziehende Mütter und Väter. Dabei kommen je nach Lebenssituation verschiedene Hilfen in Betracht.

2.1. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Sorgerecht alleinerziehende Mutter

Wer alleinerziehend ist, bekommt, Kindesunterhalt oder einen Unterhaltsvorschuss.

Jedes Kind bekommt Unterhalt von seinen Eltern. Bei Alleinerziehenden ist es so geregelt, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, den Unterhalt in Form von Geld leisten muss. Die Alleinerziehenden müssen hingegen in dem Sinne nichts zahlen, da sie sich um die Versorgung und Erziehung der Kinder kümmern.

Für diesen Kindesunterhalt gibt es keinen festen Betrag. Er richtet sich nach vielen verschiedenen Faktoren. Um zu errechnen, welcher Betrag in Ihrem Fall anfällt, können Sie die Düsseldorfer Tabelle heranziehen.

Leider ist es manchmal jedoch so, dass der Vater oder die Mutter, bei dem/der das Kind nicht lebt, den Unterhalt nicht zahlt. In diesem Fall gibt es Zuschüsse für alleinerziehende Mütter oder Väter. Diesen Unterhaltsvorschuss leistet das Jugendamt. Die Behörde zahlt Ihnen damit einen bestimmten Betrag und sorgt wiederum dafür, dass der Unterhaltspflichtige diesen an sie zurückzahlt.

In welcher Höhe der Vorschuss ausfällt, hängt vom Mindestunterhalt ab. Das Jugendamt ist in Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt nicht zahlt, auch bereit, diesen in Ihrem Namen einzuklagen.

2.2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

In der Regel werden Alleinerziehende in die Steuerklasse II eingestuft. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie kindbezogene Steuerentlastungen erhalten. Das bedeutet, dass Sie im Endeffekt weniger Steuern als normal zahlen müssen.

Wechseln der Steuerklasse

Die Steuerklasse kann nur einmal im Jahr gewechselt werden. Der Antrag muss immer bis zum 30. November eingereicht werden!

Alleinerziehende arbeiten in vielen Fällen nur halbtags, da sie sich die restliche Zeit um die Kinder kümmern müssen. Um sie etwas zu entlasten, hat der Staat einen Entlastungsbetrag bei der Einkommenssteuer eingeführt.

Die Beantragung erfolgt in der jährlichen Einkommensteuererklärung. Eine Steuererklärung muss jede alleinerziehende Mutter und jeder alleinerziehende Vater machen, wenn sie oder er Geld verdient. Der Entlastungsbetrag beträgt im Jahr 2017 1.908 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Wichtig ist, dass Sie als Alleinerziehende/r die Steuerklasse II beim Finanzamt beantragen. Nur so kann der Entlastungsbetrag berücksichtigt werden!

Sie haben so lange einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wie Ihr Kind bei Ihnen zu Hause lebt und sich in einer Ausbildung befindet. So gilt der Anspruch auch über das 18. Lebensjahr hinaus.

2.3. Sozialhilfe und Wohnungshilfe für alleinerziehende Mütter und Väter

alleinerziehend mit 3 Kindern

Hilfen für alleinstehende Frauen und Männer

Wenn Sie alleinerziehend sind und keiner Beschäftigung nachgehen, müssen Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Sie müssen sich jedoch weiter aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen. In dieser Zeit erhalten Sie Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei nach dem Bemessungsentgelt. ALG I wird jedoch höchstens für 12 Monate gezahlt.

Wenn diese Zeit verstrichen ist oder Sie keinen Anspruch auf ALG I haben, steht Ihnen ALG II (umgangssprachlich Hartz IV) und Sozialgeld für Ihr Kind zu. Bei einem niedrigen Verdienst können Sie so auch Ihr Gehalt „aufstocken“.

Sowohl eine alleinerziehende Mutter als auch ein alleinerziehender Vater erhalten Unterstützung in Bezug auf die Wohnungssituation. Bereits die Wohnungssuche gestaltet sich bei Alleinerziehenden oft schon sehr schwierig. Mit einem geringen Einkommen können sie sich viele Wohnung gar nicht erst leisten.

Eventuell haben Sie sogar einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wenden Sie sich diesbezüglich an das örtliche Wohnungsamt. Dort können Sie erfragen, ob Sie den nötigen Wohnberechtigungsschein erhalten. Alleinerziehende werden generell bevorzugt.

Eine weitere Hilfe für alleinerziehende berufstätige Mütter oder Väter kann das Wohngeld sein. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, wird bei der Wohngeldbehörde geprüft. Ausschlaggebende Faktoren sind die Höhe der Miete, die Höhe des Einkommens und die Zahl der Familienmitglieder.

3. Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil

Eine Trennung ist nie einfach. Dies gilt sowohl für die Partner als auch für die Kinder, die natürlich unter der Situation leiden müssen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich als Eltern frühzeitig über Regelungen und Geldangelegenheiten einigen. Denn eine alleinerziehende Mutter hat Rechte gegenüber dem Vater, die sie in jedem Falle geltend machen sollte. Andersherum gilt natürlich dasselbe.

3.1. Der vorrangige Anspruch auf Kindesunterhalt

hartz 4 alleinerziehend 1 kind

Alleinerziehende haben Rechte gegenüber dem Kindesvater/der Kindesmutter.

Wie bereits erwähnt, richtet sich der Anspruch auf Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Wenn Sie alleinerziehend mit Kind sind, können Sie diesen Anspruch gegenüber dem Kindesvater bzw. der Kindesmutter geltend machen.

Diese Verpflichtung geht allen anderen Ansprüchen gegenüber vor, sie ist also vorrangig. Da Sie alleinerziehend auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie den Anspruch auf Unterhalt für Ihr Kind notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Versuchen Sie jedoch, sich zunächst einvernehmlich zu einigen. Machen Sie jedoch deutlich, dass Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchsetzen.

3.2. Betreuungsunterhalt in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes

alleinerziehend mit Mann

Alleinerziehenden steht Betreuungsunterhalt zu!

Gem. § 1615 l BGB haben Sie während der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes einen zusätzlichen Anspruch gegenüber dem nichtbetreuenden Elternteil. Dieser Anspruch begründet sich dadurch, dass Sie in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Um auch alleinerziehend genug Geld zur Verfügung zu haben, ist es wichtig, die Einkommensverhältnisse des anderen Elternteils zu kennen.

Weigert sich Ihr Expartner, diese offenzulegen, können Sie diesen im Rahmen eines Auskunftsanspruchs gerichtlich dazu zwingen. Der Betrag des Betreuungsunterhalts ist gegenüber dem Kindesunterhalt zwar nachrangig, liegt jedoch in der Höhe meist deutlich über dem Anspruch auf Kindesunterhalt.
Je höher das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils ist, desto mehr Geld steht Ihnen zu.

Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie verheiratet waren oder nicht.

3.3. Trennungs- und Ehegattenunterhalt geltend machen

alleinerziehend Rechte

Ein Rechtsanwalt kann Sie hinsichtlich des Ehegattenunterhalts beraten.

Wenn Sie verheiratet waren, können Sie zusätzlich Trennungsunterhalt für sich beanspruchen. Dieser berechnet sich nach der 3/7-Methode. Vereinfacht gesagt, werden Ihre beiden Einkommen miteinander verglichen und Sie erhalten 3/7 der Differenz.

Beachten Sie allerdings, dass nur das bereinigte Einkommen zugrunde gelegt wird. Unter Umständen kann Ihr Expartner zahlreiche Posten vorab von seinem Einkommen abziehen.

Ehegattenunterhalt wird immer dann gezahlt, wenn Sie geschieden sind. Die Berechnung erfolgt ebenso wie im Rahmen des Trennungsunterhalts. Jedoch trifft Sie in verstärktem Maße eine sogenannte Erwerbsobliegenheit. Haben Sie die Möglichkeit, arbeiten zu gehen, müssen Sie dies tun.

Die Kinderbetreuung als Alleinerziehende in fremde Hände zu übergeben, kann Ihnen etwa ab einem Kindesalter von drei Jahren zugemutet werden. Sie werden jedoch trotz Kinderbetreuung in der Regel nicht Vollzeit arbeiten müssen. Meist reicht eine Anstellung halbtags aus, sodass Ihnen weiterhin Ehegattenunterhalt zusteht.

4. Beratung für alleinerziehende Mütter und Väter

beihilfen für alleinerziehende Mütter

Lassen Sie sich bezüglich der Förderung für alleinerziehende Mütter oder Väter beraten!

Da sich die Rechtslage immer mal wieder ändert, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Dies ist vor allem auch deshalb wichtig, da Sie dort erfahren, was Ihnen in Ihrem individuellen Fall wirklich zusteht.

Sie können sich an

  • die örtliche Arbeitsagentur
  • das Jobcenter oder
  • eine Beratungsstelle

wenden.

In diesen Einrichtungen werden Ihnen alle Möglichkeiten aufgezeigt, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Sie bekommen dort Tipps, die Ihnen den Alltag erheblich erleichtern können. Fragen Sie beispielsweise nach, ob Sie einen Zuschuss für einen Urlaub für Alleinerziehende bekommen. In einigen Bundesländern wird dieser Zuschuss gewährt. Zudem bieten Wohlfahrtsverbände günstige Ferienstätten für die Ein-Kind-Familien an.

Eine weitere Möglichkeit ist es, in ein Forum für Alleinerziehende zu schauen. Dort können Sie sich mit anderen Eltern über Ihre Situation austauschen. Auch dort gibt es immer wieder wertvolle Tipps, um den Alltag mit einem Kind zu meistern.

5. Weiterführende Literatur für Alleinerziehende

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