Mutterschutz

Brandenburgs Sozialministerin begrüßt Neuregelung des Mutterschutzrechtes

Brandenburg

Brandenburgs Sozialministerin begrüßt Neuregelung des Mutterschutzrechtes

Aktuell befindet sich das Gesetz, das den Mutterschutz regelt, in einem Reformprozess. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf dazu eingebracht, der nun im Bundesrat diskutiert wird. Brandenburgs Sozialministerin Golze wird dort einen Änderungsantrag einbringen, der vor allem die Rechte von abhängig Beschäftigten, die schwanger sind, stärken soll.

Wir dokumentieren die Presseerklärung der brandenburgischen Sozialminsterin Golze von heute im Original:

Brandenburgs Frauen-, Familien – und Arbeitsministerin Diana Golze begrüßt, dass das seit 1952 geltende Mutterschutzgesetz neu geregelt werden soll. Der Bundesrat berät am Freitag (17. Juni) einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Brandenburg hat dazu einen Antrag eingebracht. Darin wird u.a. kritisch angemerkt, dass im Gesetzentwurf zukünftig Ausnahmen für eine Beschäftigung bis 22 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen möglich sein sollen - auf freiwilliger Basis. Dazu wird Ministerin Golze im Bundesrat sprechen: „Die schwangere Frau muss sich ausdrücklich freiwillig bereit erklären, wenn der Arbeitgeber die Ausnahmen für eine Beschäftigung bis 22 Uhr bzw. für eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in Anspruch nehmen möchte. So sieht es das Gesetz vor. Doch als abhängig Erwerbstätige kann sie darüber nicht immer frei entscheiden. Das könnte zu besonderen Belastungen für sie führen und widerspricht unserem Ziel, Mutter und Kind umfassend zu schützen. Ich fordere die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf in diesem Punkt zu ändern.“

Diana Golze weiter: „Ich möchte nicht, dass sich die Arbeitnehmerinnenrechte dem Zufall oder Betriebsklima im Unternehmen unterordnen. Bisher war das im Sinne der betroffenen Frauen eindeutig geregelt. In dieser besonderen Lebenssituation ist der Schutz für die Frauen aber auch für das noch ungeborene Kind besonders wichtig.“

Brandenburg unterstützt das wesentliche Ziel des Gesetzes, die Gesundheit der beschäftigten Frau und die ihres (ungeborenen) Kindes während einer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit durch entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes jederzeit zu schützen. Nur so wird es den Frauen ermöglicht, ihre Beschäftigung selbstbestimmt und ohne mögliche Benachteiligungen in diesen besonderen Lebensphasen fortzusetzen.

Diana Golze: „Es ist dringend geboten, dieses Gesetz, das seit immerhin fast 65 Jahren Bestand hat, neu und damit zeitgemäß zu fassen. Es gilt, die Teilhabe von Frauen am Berufsleben zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Vor allem geht es jetzt darum, Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen besser abzusichern. Das ist ein wichtiger Schritt, um allen schwangeren Frauen und jungen Müttern einheitlichen Schutz zu gewähren.“

Mehr Infos über die Reform des Mutterschaftsgesetzes hier auf der Seite der Bundesregierung