Flexiblere Öffnungszeiten unterstützen Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Neues Bundesprogramm „KitaPlus“

Neues Bundesprogramm „KitaPlus“Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm "KitaPlus" gestartet.

Das Programm ermöglicht es den teilnehmenden Kitas und Kindertagespflegestellen, ihre Öffnungszeiten flexibler zu gestalten und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Zielgruppe des Modellprogramms sind unter anderem Alleinerziehende und Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter, Berufsrückkehrerinnen, Selbstständige sowie Berufsgruppen, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten liegen.

"Eltern, die im Schichtdienst zum Beispiel am Abend oder am Wochenende arbeiten, brauchen bessere Unterstützung. Passgenaue Angebote für die Kindertagesbetreuung sind ein wirksames Instrument moderner Familienpolitik, weil sie es manchen Eltern erst möglich machen, überhaupt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder diese fortzusetzen", erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Dieser Meinung sind auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Städtetag, die das Programm unterstützen.

„KitaPlus“ fördert in den kommenden drei Jahren zukunftsfähige Konzepte für bedarfsgerechte Betreuungszeiten. Dazu zählen Öffnungszeiten vor 8.00 beziehungsweise nach 16.00 Uhr, sowie Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende, an Feiertagen und in der Nacht.

Die Kitas und Tagespflegestellen werden dabei von Projektberaterinnen und Projektberatern bei der Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für die optimale Umsetzung des erweiterten Angebotes unterstützt.

Für das Programm stellt das Bundesfamilienministerium insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Interessierte Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen, bei denen ein lokaler Bedarf für erweiterte Öffnungszeiten besteht, können sich bis zum 31. Oktober 2015 um die Förderung bewerben.