Lesetipp

Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt gegen Kinder aktualisiert

Brandenburg

Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt gegen Kinder aktualisiert

Gewalt gegen Kinder ist leider immer noch ein Alltagsphänomen. Kitas und andere Betreuungseinrichtungen für Kinder haben hier einen besondere Verantwortung, die sogar gesetzlich beschrieben ist. Gesetzliche Grundlage bei entsprechenden Verdachtsfällen ist der § 8a Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Fachkräfte aus Einrichtungen und von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe haben gemäß Abs. 4 einen aus dem Grundgesetz abgeleiteten Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und dies bereits bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte. Um solche Verdachtsfälle besser erkennen und einordnen zu können sowie diese zu dokumentieren, wurde dieser Leitfaden herausgegeben, der kostenlos als PDF-Download vorliegt.

Im Folgenden die Pressemitteilung zu dem Leitfaden aus dem Brandenburgischen Sozialministerium.

Brandenburger Leitfaden „Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“

Der Brandenburger Leitfaden „Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ ist jetzt in der 6. vollständig überarbeiteten Auflage neu erschienen. Er wendet sich speziell an alle Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche tagtäglich betreuen, versorgen und behandeln. Der Leitfaden soll helfen, Symptome von Gewalt und Vernachlässigung schneller zu erkennen. Zugleich werden rechtliche Hinweise gegeben und Tipps, was zu tun ist, wenn es einen begründeten Verdacht auf Kindesmisshandlung gibt. Herausgegeben wird er vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte – Landesverband Brandenburg (BVKJ) in Zusammenarbeit mit dem Brandenburger Gesundheitsministerium und der Techniker Krankenkasse (TK).

Gesundheitsministerin Diana Golze sagte: „Gemeinsam müssen wir Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt schützen. Dafür ist es notwendig, dass diejenigen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie Ärztinnen und Ärzte Anzeichen von Gewalt frühzeitig erkennen und entsprechend handeln. Um Kinder wirkungsvoll zu schützen, braucht es aber das Engagement aller. Beim Kinderschutz ist die gesamte Gesellschaft gefordert. Keiner darf wegschauen! Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Der Brandenburger Leitfaden, der sich in der Praxis bewährt und auch bundesweit Anerkennung gefunden hat, ist ein wichtiger Baustein beim Kinderschutz. Damit leisten wir einen Beitrag zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen.“

Dipl.-Med. Detlef Reichel, Vorsitzender des Brandenburger BVKJ, erklärte: „Um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern, muss sie erst einmal erkannt werden. Dabei gilt es, zwischen körperlicher und seelischer Misshandlung, sexuellen Missbrauch sowie Vernachlässigung zu unterscheiden. Hier setzt unser Leitfaden an. Er bietet praktische Hilfestellungen für alle Berufsgruppen, die Kinder und Jugendliche versorgen, und erleichtert fallbezogene und effektive Präventionsmaßnahmen. Eine große Herausforderung stellen die neuen Gewaltformen Cybermobbing und Bullying dar.“

Ein Schwerpunkt des aktuellen Leitfadens ist Gewalt gegen Säuglinge. Susanne Hertzer, TK-Chefin in Brandenburg, betonte: „Gerade die Kleinsten benötigen unsere besondere Fürsorge. Säuglinge sind bundesweit die Altersgruppe mit den meisten Todesfällen nach gewalttätigen Übergriffen. Damit es möglichst gar nicht erst zu Gewalt kommt, ist Prävention wichtig. Die aktuelle Ausgabe des Leitfadens legt daher zu Recht einen Schwerpunkt auf Vorsorge und befasst sich auch mit Gewaltprävention an Schulen.“

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Brandenburg weist für das Jahr 2015 insgesamt 209 Fälle von Kindesmisshandlung aus. 2014 waren es 163 Fälle.

Zentrale Themen im Brandenburger Leitfaden sind neue epidemiologische Erkenntnisse, die Früherkennung von Symptomen bei Vernachlässigung oder nach Gewalt, die Information zu präventiven und frühen Hilfen für Familien sowie Vorschläge für ein strukturiertes und – wenn geboten – ein interdisziplinäres Fallmanagement bei der kinder- und jugendärztlichen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich. Er stellt damit eine aktualisierte handlungspraktische Anleitung dar, um innerhalb des bestehenden Hilfesystems sachgerecht und professionell zu unterstützen und zeitnah zu intervenieren. Als weitere praktische Hilfestellung werden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Der Leitfaden bezieht auch Jugendamt, Kita und Schule ein sowie die Netzwerke Frühe Hilfen.