Schleswig-Holstein erneuert Kindertagesstättenverordnung

Kita-Leitungsfunktionen nun auch für sonderpädagogische Berufe offen

Schleswig-Holstein

Kita-Leitungsfunktionen nun auch für sonderpädagogische Berufe offenVon heute an können im nördlichsten Bundesland auch Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger sowie Heilpädagogen Leitungsfunktionen in Kindertagesstätten übernehmen. Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug hatte dies bereits Ende vergangenen Jahres den Schülerinnen und Schülern des Berufsbildungszentrums Schleswig zugesagt. Heute meldet er Vollzug. „Diese Benachteiligung gibt es nun nicht mehr. Wir haben die Kindertagesstättenverordnung erneuert“, erklärt der Minister.

Fachschulen für Sonderpädagogik gibt es in Lübeck, in Kiel, in Neumünster und in Schleswig. Zudem richtet Schleswig-Holstein in Neumünster eine weitere Klasse ein, die eine berufsbegleitende Ausbildung der Heilerziehungspflege ermöglicht.

Aufgabe der Heilerziehungspfleger und –pflegerinnen ist es, geistig, körperlich, seelisch und mehrfach behinderte Menschen aller Altersgruppen zu pflegen, erziehen, fördern, im täglichen Leben zu unterstützen und sie bei der sozialen und beruflichen Eingliederung zu begleiten.

Diese besonders qualifizierten Menschen arbeiten auch in der Freizeitbetreuung einzelner Förderschulen und sind in Kindergärten oder in Privathaushalten mit der Kinderbetreuung betraut. Der Bildungsgang dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegerin“ / „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.

Foto: Thomas Eisenkrätzer