Hortversorgung

Hort – Auslaufmodell oder Zukunftsvision?

Verschwinden die Horte in Zeiten der Ganztagesschulen? Diese Tendenz stellen wir auch fest. Aber das ist letztlich keine gute Entwicklung meint zumindest die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE), denn es fehlen dann wichtige Betreuungszeiten. Hier eine Pressemitteilung der BAGE anlaässlich deren Jahrestreffens im Wortlaut.

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Anlässlich ihres halbjährlichen Treffens befassten sich die Vertreter_innen aus den Kontaktstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) mit dem Thema „Was brauchen große Kinder“, also Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren.

Nach einem fachlichen Input durch Detlef Diskowski, dem ehemaligen Referatsleiter für Kindertagesstätten des Landesministeriums Brandenburg für Bildung, Jugend und Sport und jetzt bei der „Initiative für große Kinder“ engagiert, setzten sich die Teilnehmer_innen mit den Bedürfnissen der großen Kinder und den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in der Betreuung dieser Kinder auseinander.

Dabei wurde festgestellt, dass die Phase der Kindheit im Schulalter bis 14 Jahren nicht im pädagogischen Fokus von Politik und Eltern steht, sondern sich dieser allenfalls auf den schulischen Unterricht beschränkt. Zwei Drittel ihrer Zeit verbringen diese Kinder aber außerhalb des Unterrichts.

Die fehlende Beachtung dieses Umstandes führt zu absolut unzulänglicher finanzieller Ausstattung in der Nachmittagsbetreuung. Vielerorts wird aus Kostengründen das pädagogische Modell Hort, welches in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe fällt, zu Gunsten des flächendeckenden quantitativen Ausbaus des „Sparmodells“ Offene Ganztagesschule und der Angebote von alternativen Trägern von Nachmittags- und Ferienbetreuung abgebaut.

In dieser Form der Betreuung fehlen aber nahezu bundesweit jegliche Standards für Personalschlüssel, Personalqualifikation, Gruppengröße, geeignete Räume und Weiterbildung.

Die angemahnte Zusammenarbeit zwischen Nachmittagsbetreuung und Schule ist vielerorts holprig oder de facto nicht existent. Dabei wäre es ein Zeichen von Qualität der Betreuung, dass der individuelle Bedarf des einzelnen Kindes im Mittelpunkt stünde und ihm Rechnung getragen würde, auch durch einen fachlichen Austausch der es betreuenden bzw. beschulenden Personen.

Aufgrund der fast überall unzureichenden Gegenfinanzierung arbeiten viele Arbeitnehmer bei Trägern von Nachmittagsangeboten in prekären Arbeitsverhältnissen. Dies führt zu hoher und pädagogisch schädlicher Personalfluktuation. Dies alles bedeutet, dass Kindern und erst recht Kindern mit besonderen Bedürfnissen hier keine angemessene Förderung finden können.

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist festzustellen, dass die Öffnungszeiten der Nachmittagsbetreuung und auch während der Schulferien nicht annähernd dem Bedarf der Familien entsprechen. Im Schnitt sind auf das Jahr betrachtet 57% der Elternarbeitszeit nicht von den Öffnungszeiten der Nachmittagsbetreuung abgedeckt.

Die BAGE fordert einen Rechtsanspruch für Kinder im Alter bis 14 Jahren auf zeitlich und qualitativ ihrem Bedarf entsprechende Ganztagesbetreuung. Damit einhergehen gesetzlich verankerte und dem Bedürfnis der Kinder entsprechende Standards und Rahmenbedingungen auch in der Schulkindbetreuung und deren Gegenfinanzierung.