Die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Jeder in der Familie freut sich auf den Urlaub. Häufig führt dieser in andere Länder. Egal ob mit dem Auto, Schiff, Bahn oder Flugzeug. Grenzen sind für viele Reisende im Schengen-Europa nur noch virtuelle Linien auf dem Atlas. Doch bereits auf dem Flughafen oder spätestens an der Grenze kann es ein böses Erwachen geben. Kinder ohne eigene gültige Personalpapiere dürfen die Grenze nicht passieren.
Kein Problem, denken viele Eltern. Ich habe doch einen Kindereintrag im Reisepass. Doch dieser ist vom 26. Juni 2012 an nicht mehr gültig. Von diesem Datum an benötigt jedes Kind von der Geburt an bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Für die Eltern als Passinhaber ändert sich dagegen nichts. Ihr Dokument bleibt – trotz des jetzt unwirksamen Eintrages – uneingeschränkt gültig.
Deshalb rät das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern vor Auslandsreisen, frühzeitig gültige Reisedokumente bei den zuständigen Passbehörden zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise für den Schengen-Raum. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Reisenden nicht von der Pflicht befreit sind, ein gültiges Dokument mitzuführen, auch wenn auf diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Die Bearbeitungszeit für Personalausweise und Reisepässe beträgt derzeit drei bis vier Wochen. Kinderreisepässe stellen die örtlichen Pass- und Personalausweisbehörden selbst aus und können zumeist sofort mitgenommen werden.
Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.