Trotz heftiger Ablehnung und Zweifel auch der Sozialverbände und Träger:

Bundesregierung beschließt Betreuungsgeld

Bundesregierung beschließt Betreuungsgeld Allen Widerständen zum Trotz gab heute gab das Bundeskabinett grünes Licht für das Betreuungsgeld. Von Januar 2013 an sollen Eltern zunächst für ihre einjährigen, 2014 auch für ein- und zweijährigen Kinder Betreuungsgeld erhalten können. Voraussetzung: Die Eltern nehmen keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch.

Das Kabinett verabschiedete eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf. Dieser soll nun von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebracht werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das umstrittene Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag abschließend zu behandeln.

Die Bundesregierung begründet ihren Beschluss mit der Formulierung: Die Wahlfreiheit der Eltern liege ihr am Herzen. Sie sollen selbst entscheiden können, wie sie ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreuen oder betreuen lassen wollen, heißt es in einer Erklärung. Neben der finanziellen Unterstützung für den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und bei Tagesmüttern trägt die Bundesregierung dem durch die Einführung des Betreuungsgeldes Rechnung.

Das Betreuungsgeld sollen Eltern erhalten, die für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Die Leistung wird auch an Eltern gezahlt, die erwerbstätig sind.

In der ersten Stufe wird vom Januar 2013 an Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt. Von Januar 2014 an gibt es das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

Hartz IV-Empfänger ausgeschlossen

Das Betreuungsgeld wird – ebenso wie Elterngeld und Kindergeld – als Einkommen gewertet. Beziehern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird es deshalb angerechnet. Im Klartext: Dieser Personenkreis erhält kein Betreuungsgeld.

Die Kosten belaufen sich nach Berechnungen der Regierung auf 300 Millionen Euro im ersten Jahr und auf 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2014. Für das Jahr 2015 schätzt die Regierung die Aufwendungen auf 1,23 Milliarden Euro.

Foto: Fotalia