Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Bundeskabinett beschließt „Elterngeld Plus“

Bundeskabinett beschließt „Elterngeld Plus“Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das so genannte „Elterngeld Plus“ verabschiedet. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte sich für das veränderte Elterngeld stark gemacht, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.

Schwesig sprach von einem "wichtigen Beitrag für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familie und Beruf". Die Bundesregierung reagiere mit der Neuregelung auf den Trend, dass viele Mütter wieder früher in den Beruf einsteigen und viele Väter sich gern mehr um ihre Kinder kümmern würden.

Das 2007 eingeführte Elterngeld wird bislang für maximal 14 Monate als staatlich finanzierter Lohnersatz nach der Geburt gezahlt. Es beträgt in der Regel 65 Prozent des früheren Netto-Einkommens, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Bislang verlieren Mütter und Väter einen Teil ihres Anspruchs, wenn sie schon während der Elterngeldzeit wieder in Teilzeit arbeiten.

Weniger, aber längere Unterstützung

Die wichtigste Neuerung der Reform ist die günstigere Anrechnung von Teilzeiteinkommen.
Künftig soll es für Eltern möglich sein, 28 statt bisher 14 Monate Elterngeld zu beziehen, wenn sie dabei Teilzeit mit 25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten. Die monatlichen Zahlungen werden dabei entsprechend reduziert. Eltern erhalten in dieser Zeit das Elterngeld sowie den Teilzeitverdienst ohne Abzüge. Das heißt, das Elterngeld schrumpft nicht mehr, und Teilzeit-Arbeitnehmer bekommen unter dem Strich genauso viel Elterngeld wie diejenigen, die auf Berufstätigkeit verzichten.

Zudem soll es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus geben, wenn sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes teilen. Nehmen beide mindestens vier Monate lang gleichzeitig Elternzeit und arbeiten dabei Teilzeit, wird das“Elterngeld Plus“ noch für weitere vier Monate an jedes Elternteil ausgezahlt. "Wer sich Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert", so Schwesig.

Flexiblere Elternzeit

Mit dem Gesetz wird auch die Elternzeit neu geregelt: Künftig können zwei der drei Erziehungsjahre zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Bisher konnten nur 12 Monate in diesen Zeitraum geschoben werden.
Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr notwendig. Allerdings muss die Elternzeit 13 Wochen zuvor angemeldet werden.
Außerdem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufteilen.

Im Bundeshaushalt stehen für das Elterngeld pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Reform soll etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten.

Das „Elterngeld Plus“ soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.